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Startseite Recht

Urteile im Stuttgarter Datenleck-Skandal gefällt

by Karin Hurrle
05.08.2026
in Recht
Lesezeit: 3 mins read
Die „Reichsbürger“ breiten sich aus wie eine Krake – Szene im Raum Neustadt, Lambrechter Tal und der Südlichen Weistrasse aktiv
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Verteidiger der Hauptangeklagten kündigt Revision an – Ermittlungen laufen weiter

Im Korruptionsprozess um das Datenleck bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft sind am Landgericht Stuttgart am 04.08.2026 die Urteile gefallen. Hauptangeklagte (Ex-Wachtmeister & zwei Bestechungsgeber) sind zu Haftstrafen von 4 Jahren sowie 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Die ehemalige Angestellte der Staatsanwaltschaft erhielt eine Bewährungsstrafe. Das Gericht rechnete ihr unter anderem gezeigte Reue an. Dem angeklagten Kurier wurde eine Geldstrafe auferlegt. Die Verteidiger der Hauptangeklagten bezeichneten laut Staatsanzeiger die Strafen als „weltfremd“ und kündigten an, Revision einzulegen. Die Urteile sind somit noch nicht rechtskräftig.

Der Staatsanzeiger hat am 04.08.2026 ausführlich über die Verhandlung berichtet, https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/datenleck-in-der-justiz-so-entschied-das-gericht/#:~:text=Datenleck%20in%20der%20Justiz%3A%20So%20entschied%20das,der%20Stuttgarter%20Staatsanwaltschaft%20sowie%20drei%20weitere%20Verd%C3%A4chtige. Es geht also um viel mehr, als nur um das Datenleck bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Es geht auch um „Auftragsmord“, weshalb die Ermittlungen weiterlaufen. Der urteilende Richter habe erklärt, dass es sich nicht „um harmlose Recherchen aus Neugier“ gehandelt habe. Vielmehr hätten die Ex-Mitarbeiter der Justiz durch ihre „unermüdlichen Abfragen“ ihre Vertrauensstellung missbraucht. Wie der Staatsanzeiger weiter berichtet, habe es Proteste nach der Urteilsverkündung gegeben. Am 14.11.2025 berichtete das Medium bereits, dass das Datenleck im Zusammenhang mit dem Anschlag auf einen Security-Mitarbeiter in Tamm im Mai vergangenen Jahres steht. Wegen des damals 23 Jahre alten Mannes, der durch Schüsse verletzt worden sei, sei Licht ins Dunkel gekommen.

Die Zusammenhänge – Und warum das Ermittlungsverfahren nicht von der Staatsanwaltschaft Stuttgart durchgeführt wurde

Bereits im November vergangenen Jahres wurden Büros der Stuttgarter Staatsanwaltschaft und andere Arbeitsplätze sowie private Adressen der Verdächtigen durchsucht. Dabei stießen Ermittler auf ein mögliches Datenleck und Hinweise auf Bestechung. Laut der weiteren Berichterstattung des Staatsanzeigers sind nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die mutmaßlichen Auftraggeber des Anschlags von Tamm dieselben Männer, die auch im Stuttgarter Korruptionsverfahren auf der Anklagebank saßen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Anstiftung zum versuchten Mord sind noch am Laufen. Was bei diesen Ermittlungen noch alles herausskommt, wird sich zeigen. Interessant ist allemal, mit welchen Delikten dieser Datenleck noch im Zusammenhang stehen und welche Sicherheitslücken bestanden haben. Nur einen Tag vor der Urteilsverkündung zur Korruption hat vor dem Stuttgarter Landgericht ein Prozess gegen zwei Inhaber von Sicherheitsfirmen unter anderem wegen Erpressung, Körperverletzung und Menschenraub stattgefunden. In dem Fall aus Leonberg geht es unter anderem darum, dass Schulden des einen beim anderen mit Gewalt eingetrieben werden sollten. Es ist dahr eine gesetzliche Verpflichtung, dass ein Ermittlungsverfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben werden muss, wenn gegen Personen der eigenen Staatsanwaltschaft darin verwickelt sind. So auch im Stuttgarter Fall, wo die Ermittlungen deshalb an die Staatsanwaltschaft Heilbronn abgegeben wurden.

Wenn gegen Mitarbeiter einer Staatsanwaltschaft (hier Stuttgart) ermittelt wird, schreibt das Gerichtsverfassungsgesetz vor, dass aus Gründen der Unbefangenheit eine externe Dienststelle beauftragt werden muss. Die Abgabe an die Staatsanwaltschaft Heilbronn erfolgte, um eine Befangenheit der Stuttgarter Ermittler gegenüber ihren eigenen Kollegen zu vermeiden. Ermittlungsverfahren fallen zudem in den Geschäftsbereich der Justiz (Staatsanwaltschaften/Gerichte) und unterliegen der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Unabhängigkeit – nicht der Regie des Innenministeriums.

Der Fall wird sicherlich weiterhin die baden-württembergische Justiz beschäftigen. Marion Gentges ist mit der Bildung des Kabinetts Özdemir im Mai 2026 nicht mehr Justizministerin, sondern hat das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat übernommen. Neuer Minister für Justiz und Migration in Baden-Württemberg ist Moritz Oppelt, ebenfalls CDU, siehe Biografie https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/minister

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