Keiner der Beteiligten hat Berufung eingelegt
Seit 11.11.2022 ist das Urteil des Amtsgerichts Ravensburg wegen des zurückgenommenen Strafantrages des Ravensburger Polizeipräsidenten Uwe Stürmer sowie der mit ihm geschlossene Vergleich rechtskräftig. Stürmer hat auch als Dienstvorgesetzter für seine beiden Polizeibeamten Erdle und Jakob die Strafanzeigen zurückgenommen. Richter Ferstl hatte daraufhin entschieden, dass die Einstellung des Verfahrens gegen Emilie Schlösser aus rechtlichen Gründen zu erfolgen hatte. Ausweislich des § 194 StGB i.V. § 187 StGB handele es sich bei der Verleumdung um ein absolutes Antragsdelikt. Den unbedingt notwendigen Strafantrag habe jedoch Polizeipräsident Stürmer mit Wirkung für sämtliche Geschädigte zurückgenommen. Mithin habe hier ein Verfahrenshindernis vorgelegen, hat Richter Ferstl richtigerweise entschieden und die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse auferlegt.
Wie bei der Strafverhandlung am 03.11.2022 von Staatsanwältin Fischer-Missel vorgetragen, handelte es sich bei dem Strafantrag um ihren „offenen Brief“, den Emilie Schlösser am 04.01.2022 u.a. an den Polizeipräsidenten Uwe Stürmer und Innenminister Thomas Strobl geschrieben und auch in ihrer Homepage veröffentlicht hatte. Stürmers Forderung bei der Verhandlung, zu der er auch als Zeuge geladen war, ging in die Richtung, dass sich Schlösser bei ihm entschuldigen und diesen „offenen Brief“ aus der Homepage https://skandal-rv.de nehmen soll, was bereits am 04.11.2022 geschehen ist. Nachrichten Regional hatte am 04.11.2022 über diese Verhandlung berichtet
Bei der Verhandlung kamen viele Emotionen hoch
Im Urteil wird noch einmal verkürzt auf die Gründe des Strafbefehls eingegangen. Hierin heißt es: „Sie schreiben am 04.01.2022 in einem offenen Brief auf der Internetseite https://skandal-rv.de, die Polizeibeamten Rainer Erdle und Jakob hätten eine uneidliche Falschaussage gemacht und Polizeipräsident Stürmer und Innenminister Strobl hätten dies seit mindestens fünf Jahren vertuscht und gedeckt. Polizeipräsident Stürmer und Innenminister Strobl seien kriminelle Staatsbeamte und Minister, „die ihre eigene Unzulässigkeit“ über den Weg einer Straftat, diesen an mir begangenen Meineid vor der Öffentlichkeit zu vertuschen gehen. Das Vorgehen dieser Beamten und dem Minister entspreche nicht den Gesetzen und Vorgaben einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die aber hier gegen Sie von den Herren Stürmer und Strobl zum Schutz des ermittelnden Staatsanwaltes Wizemann missbraucht werde, der seit 2005 die wichtigsten Akten zur Aufklärung des Betruges unterschlage“.
In der Hauptverhandlung kamen wegen diesen Rechtsstreitigkeiten von beiden Seiten viele Emotionen hoch. Mit Verweis auf viele Einzelheiten nahm letztendlich Polizeipräsident Stürmer die öffentliche Entschuldigung von Emilie Schlösser an. Schlösser bedauerte auch bei der Verhandlung, dass es überhaupt soweit habe kommen müssen. Nur weil ihr die Ravensburger Staatsanwaltschaft ihre 12 Aktenordner nicht herausgegeben habe, hätte sich die Situation so zugespitzt. Gegenüber Nachrichten Regional äußerte Schlösser, dass sie den Rechtsstreit und die Auseinandersetzungen mit Polizeipräsident Stürmer mehr als bedauere, zumal sie mit ihm in der Vergangenheit ein gutes Verhältnis gehabt habe. Die Schuld des gesamten Justiz-Skandals sieht Schlösser alleine bei der Ravensburger Staatsanwaltschaft, die vor Jahren durch Eingreifen der Politik in das Ermittlungsgeschehen nicht ordnungsgemäß habe arbeiten können.