Doch was wird nach dem Ablauf der Veränderungssperre? – Und was wird mit den 56.000 qm Fläche die der US-Investor Hillwood gekauft hat?
In einer Presseerklärung teilt die Gemeindeverwaltung Haßloch der Öffentlichkeit mit, dass das Verwaltungsgericht Neustadt am gestrigen Dienstag (03.11.2020) in seinem schriftlichen Urteil die Klage des US-Investors für ein Logistikzentrum am Rande des Haßlocher Industriegebietes zurückgewiesen hat. Demnach habe der Investor keinen Anspruch auf Neubescheidung seines Bauantrages durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Die vom Haßlocher Gemeinderat im März 2019 erlassene Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Obermühlpfad“ sei daher rechtmäßig gewesen. Das Vorgehen der Gemeinde zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans stelle laut Urteil keine unzulässige Verhinderungsplanung dar. Die Gemeindeverwaltung begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und ist gleichzeitig der Auffassung, dass der eingeschlagene Weg der richtige war. Denn im Dezember 2018 hatte der Rat die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 100 Am Obermühlpfad beschlossen, der Erlass der Veränderungssperre im März 2019 habe der Gemeinde die erforderliche Zeit eingeräumt, um die Planungen voranzutreiben, heißt es weiter. Der alte Bebauungsplan, dessen Erlass bis in die 60er Jahre zurückreiche, bedarf eine Überarbeitung, wo die bauliche Nutzung, wie Umweltbleange, Lärm und denkmalrechtliche Aspekte Berücksichtigung finden müssten. Die im Dezember 2018 beschlossene Neuaufstellung des Bebauungsplans verfolge das Ziel, die Rahmenbedingungen und Planungsziele künftiger- vor allem gewerblicher Anlagen des in die Jahre gekommenen Planes – neu zu definieren, wird von der Verwaltungsspitze erklärt.
Zu diesem Zweck habe die Gemeinde mit Unterstützung eines Fachbüros sowie eines Fachanwaltes, eine umfangreiche Bestandsaufnahme durchgeführt sowie mittels Fragebögen an alle Eigentümer und Nutzer im Geltungsbereich des Bebauungsplans künftige Bedarfe abgefragt. Mit Hilfe dieser Ergebnisse sei der Bebauungsplan angepasst und ein erster Entwurf erstellt worden, der noch in diesem Jahr mit entsprechender Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen den Mitgliedern des Bau-, Verkehr- und Entwicklungsausschusses vorgestellt werden soll. Wenn der Entwurf durch den Bauausschuss angenommen werde, werde der Plan in einem nächsten Schritt öffentlich ausgelegt. In dieser Phase haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange dann die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abzugeben. Diese werden nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens wiederum im Ausschuss beraten und der Plan gegebenenfalls überarbeitet bzw. angepasst.
Doch so weit so gut: Warum also dieses späte Procedere der Haßlocher Verwaltung? Immerhin hat der US-Investor 56.000 Quadratmeter in diesem Baugebiet von der Gemeinde Haßloch erworben, um ein Logistikzentrum zu bauen. Und dies zeitgleich, als die Änderung des Bebauungsplans „Am Obermühlpfad“ in der Planungsphase war und dem Bauausschuss vorlag. Hier stellt sich nämlich die berechtigte Frage: Warum hat man dem amerikanischen Investor Hillwood eine Fläche von 56.000 Quadratmeter verkauft, wenn man ihm anschließend vom Verwaltungsgericht Neustadt untersagen lässt, dass er dort bauen darf? Es wird insofern auch nach der Entscheidung des Verwaltungsgericht Neustadt noch spannend bleiben, weil sicherlich auch zwischen Hillwood und der Gemeinde Haßloch Verträge geschlossen wurden. Und hier wird sich zeigen, wer wen beim Verkauf hinters Licht geführt hat. Ob der Verursacher regresspflichtig zu machen ist, können nur die damals verhandelnden Personen untereinander klären.
Wir bleiben für Sie am Ball und werden über die weiteren Entwicklungen unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.