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Home Regional Hassloch

Urteil des Verwaltungsgericht Trier: Gemeinde Haßloch muss straffälligen Asylbewerber unterbringen

von Karin Hurrle
03.07.2018
in Hassloch
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Asylantrag des Somaliers rechtskräftig abgelehnt – Kann nicht in sein Heimatland abgeschoben werden!!

von Karin Hurrle

Im Asylstreit um einen straffällig gewordenen Somalier hat nun das Verwaltungsgericht Trier entschieden, dass die Gemeinde Haßloch verpflichtet ist, ihn in Haßloch unterzubringen. Vorausgegangen ist ein Rechtsstreit, weil er als Asylbewerber 2014 wegen Sexualdelikten straffällig wurde und deshalb in sein Heimatland abgeschoben werden sollte. Bis 2017 hatte er eine dreijährige Haftstrafe abgesessen. Der Somalier wurde dann vom Landkreis Bad Dürkheim, bei dem eine Psychose diagnostiziert wurde, zur Unterbringung der Gemeinde Haßloch zugewiesen. Dagegen wehrte sich die Gemeinde Haßloch mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln, scheiterte mit ihrem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Trier ebenso wie mit ihrer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz. Zur Begründung urteilte dieses, dass die Gemeinde Haßloch nicht in ihren Rechten verletzt worden sei, da die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Pflichtaufgabe einer Kommune sei. NACHRICHTEN REGIONAL hatte am 15.11.2017 und am 24.11.2017 ausführlich darüber berichtet.

Gegen die Zuweisung des straffälligen Somaliers hatte die Gemeinde Haßloch bereits 2017 Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss eingelegt und ist im Widerspruchsverfahren gescheitert. Nun hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden, dass die Zuweisung rechtmäßig ist, weil kein Gebiet existiere, das nur zum Landkreis und nicht zu einer kreisangehörigen Kommune gehöre. Auch sei eine Unterbringung in eine Landesaufnahmeeinrichtung laut Asylrecht nicht möglich, was von Gemeinde und Landkreis gefordert wurde.

Der Asylantrag des Somaliers ist seit Anfang 2018 rechtskräftig abgelehnt. Er kann aber nicht in seine Heimat abgeschoben werden, weil Somalia sich weigert, Staatsangehörige aufzunehmen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurden. Wie die Gemeinde nun weiter verfahren will und welche weiteren Rechtsmittel zur Verfügung stehen, konnte noch nicht in Erfahrung gebracht werden. NACHRICHTEN REGIONAL wird seine Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.

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