Entscheidung unanfechtbar – OVG folgt dem Urteil des Verwaltungsgerichts
von Karin HurrleDas Oberverwaltungsgericht Koblenz hat am 04.07.2018 entschieden, dass der Landtag von Rheinland-Pfalz sowie der Bundestag auf Anfrage Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes herausgeben muss. Vorausgegangen ist ein zweijähriger Rechtsstreit, der nun zu Ende ist, weil keine Berufung mehr zugelassen wurde. Das OVG bestätigte mit ihrem Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor zwei Jahren, musste der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages nach einer Informationsfreiheits-Kampagne all seine Gutachten online veröffentlichen. Die Entscheidung sei ein großer Erfolg für die Zivilgesellschaft, Journalisten, Wissenschaftler und den Bundestag selbst gewesen, schreibt NETZPOLITIK.ORG. Dies garantiere einen freien Zugang zum Wissen des Bundestages und mache Informationen für die Öffentlichkeit frei, die in den letzten Jahrzehnten nur wenigen Menschen zugänglich gewesen seien, heißt es weiter. Die Erkenntnisse in den Gutachten könnten nicht nur für die Berichterstattung genutzt werden, sie seien auch wichtig für wissenschaftliche Arbeiten, was selbst für Bundestagsabgeordnete hilfreich sei. Der rheinland-pfälzische Landtag versucht seit längerer Zeit um jeden Preis, die Transparenz zu verhindern, ließ sogar die Titel seiner Gutachten in der deutschlandweiten Gutachten-Datenbank löschen, die vom nordrhein-westfälischen Landtag eingepflegt werden. Rheinland-Pfalz und das Saarland sind damit die beiden einzigen Bundesländer, die nicht am wissenschaftlichen Austausch teilnehmen. Durch die Initiative FragDenStaat, dessen Kläger Arne Semsrott war, wurde durch eine entsprechende Kampagne das Informationsfreiheitsgesetz in einigen Ländern durchgesetzt. In Sachsen-Anhalt hat der Landtag vor zwei Monaten entschieden, dass die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes künftig ebenfalls online veröffentlicht werden. In Schleswig Holstein hatten die Regierungsfraktionen aus SPD, Grünen und SSW-Wählerverband gemeinsam mit den Oppositionspartnern aus CDU und FDP das Informationsfreiheitsgesetz in der Form geändert, dass das Parlament Gutachten nicht mehr herausgeben muss. Das Urteil vom OVG kommt daher in diesem Bundesland zu spät.In der Klage von FragDenStaat ging es um eine Livestream-Übertragung einer öffentlichen Gemeinderatsitzung. Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz muss nun umgesetzt werden. Ein weiterer Erfolg von FragDenStaat, der auch den anderen Bundesländer zugute kommt.