• News
  • Werbeflächen
  • Weblinks
  • Impressum
  • Datenschutz
NR | Nachrichten Regional
DPV
  • Startseite
  • News
    • Regional
      • Hassloch
      • Neustadt/Weinstrasse
      • Speyer
      • Landau
      • Landkreis Bad Dürkheim
      • Landkreis Germersheim
      • Ludwigshafen
      • Rhein-Pfalz-Kreis
      • Südwestpfalz und Westpfalz
      • Elsass Oberrhein Metropolregion
      • Nordbaden / Baden Württemberg
      • Rheinland-Pfalz
      • Leserbriefe
    • Nachrichten
    • Politik
    • Recht
    • Wirtschaft
    • Kultur
    • Sport
    • Veranstaltungen
  • Werbeflächen
  • Weblinks
  • Kontakt
keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Startseite
  • News
    • Regional
      • Hassloch
      • Neustadt/Weinstrasse
      • Speyer
      • Landau
      • Landkreis Bad Dürkheim
      • Landkreis Germersheim
      • Ludwigshafen
      • Rhein-Pfalz-Kreis
      • Südwestpfalz und Westpfalz
      • Elsass Oberrhein Metropolregion
      • Nordbaden / Baden Württemberg
      • Rheinland-Pfalz
      • Leserbriefe
    • Nachrichten
    • Politik
    • Recht
    • Wirtschaft
    • Kultur
    • Sport
    • Veranstaltungen
  • Werbeflächen
  • Weblinks
  • Kontakt
keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
NR | Nachrichten Regional
keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
Startseite Wissenswertes

Über Patientenrechte – Und das ärztliche Gelöbnis eines Arztes

by Redaktion
28.06.2022
in Wissenswertes
Lesezeit: 4 mins read
Dreck-weg-Tag der Gemeinde Haßloch im kleinen Rahmen
Share on FacebookShare on Twitter

Bundesärztekammer klärt auf: Wann kann man seinen Arzt verklagen??

Fühlt sich ein Patient von seinem Arzt nicht ordnungsgemäß behandelt und muss deshalb seine Beschwerde loswerden, kann er die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern anrufen. Betrifft es einen Arzt in Rheinland-Land, so muss er sich an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer in Rheinland-Pfalz wenden. Das hat NACHRICHTEN REGIONAL heute erfahren, nachdem um ein persönliches Gespräch bei der zuständigen Ärztekammer ersucht wurde. Über einige Vorfälle wurden nicht nur die zuständigen Krankenkassen informiert, sondern auch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Über die Homepage der Bundesärztekammer konnten wir einiges über die Patienrechte erfahren. U.a. wird von der Bundesärztekammer dazu wie folgt aufgeklärt: „Seit ihrer Gründung versteht sich die Bundesärztekammer – als Vertreterin der deutschen Ärzteschaft – auch als Anwalt der Patienteninteressen. Dabei geht es auf Bundesebene in erster Linie um die Festlegung der generellen Rechte und Pflichten im Umgang zwischen Arzt und Patient. Die grundsätzlichen Regelungen hierzu sind in der (Muster-)Berufsordnung enthalten. Darüber hinaus hat die deutsche Ärzteschaft aber sowohl auf internationaler Ebene, als auch bundesweit und in den einzelnen Bundesländern zahlreiche Initiativen gestartet, um Patientenrechte zu stärken und vor Ort praktische Hilfe anzubieten“.

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern für Arzthaftungsfragen

In allen Bundesländern wurden bei den Landesärztekammern als freiwilliges Angebot der Ärzteschaft die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsfragen eingerichtet, um Patienten, die sich durch ärztliche Handlungen geschädigt fühlen, schnell, kostenfrei und kompetent zu einer gutachterlichen Stellungnahme zu verhelfen. Im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung auftretende Komplikationen belasten Patientinnen und Patienten, Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte. Die Betroffenen erwarten zu Recht einen offenen, ehrlichen und fairen Umgang mit dem Geschehen. Eine Unterstützung bei Klärung der Frage, ob der Komplikation ein Behandlungsfehler zugrunde liegt, bieten seit 40 Jahren die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern. Oft können sie dabei helfen, eine Einigung zu erreichen und Gerichtsprozesse zu vermeiden.

Beteiligten bleibt der Klageweg offen

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vor der Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle steht den Beteiligten auch der Klageweg weiterhin offen. Das Verfahren bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ist für Patientinnen und Patienten kostenfrei. Die Erkenntnisse aus der Arbeit der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen fließen kontinuierlich in Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Ärzteschaft ein.

Das Verfahren

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern arbeiten auf Grundlage der einschlägigen Landesgesetze nach unterschiedlichen Verfahrensordnungen bzw. Statuten. Das Verfahren ist für Patientinnen und Patienten kostenfrei und wird regelmäßig schriftlich durchgeführt. Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen werden auf Antrag tätig. Nähere Informationen zum Antragsverfahren stehen auf der Website der jeweiligen Gutachterkommission und Schlichtungstelle zur Verfügung. Unabhängige Ärztinnen und Ärzte sowie Juristinnen und Juristen beurteilen unter anderem aufgrund der Behandlungsdokumentation, ob ein der Ärztin oder dem Arzt vorwerfbarer Behandlungsfehler vorliegt, durch den die Patientin oder der Patient einen Gesundheitsschaden erlitten hat. Die Verfahrensdauer (ab der ersten Kontaktnahme des Patienten bis zur abschließenden Bewertung) in den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ist unterschiedlich. Dies ergibt sich zum Teil aus den Schwierigkeiten des zu beurteilenden Sachverhaltes oder Wartezeiten auf Stellungnahmen, Berichte oder Sachverständigengutachten.

Schlichtungsverfahren deutlich kürzer als Gerichtsverfahren

Ein Verfahren dauert durchschnittlich 15 Monate und ist damit deutlich kürzer als ein Gerichtsverfahren. Die Verfahrensbeteiligten erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der gutachterlichen Prüfung; mithin eine Stellungnahme, ob nach ärztlicher sowie juristischer Bewertung ein Behandlungsfehler vorliegt, der zu einem Gesundheitsschaden geführt hat und damit ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Zur Höhe etwaiger Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche wird keine Stellung genommen. Das Gutachten ist für die Beteiligten rechtlich nicht verbindlich. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vor der Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle steht den Beteiligten der Klageweg weiterhin offen.

Das Ärztliche Gelöbnis

Egal, wie voll die Praxis ist und was für ein Patient anfragt – Nothilfe ist Pflicht. Im Notfall, also bei Lebensgefahr oder wenn schwere, irreparable Gesundheitsschäden drohen, muss der Arzt eingreifen.

Als Mitglied der ärztlichen Profession muss ein Arzt folgendes Gelöbnis abgeben: „Ich gelobe feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein. Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren. Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten. Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren. Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben. Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern. Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen. Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen. Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können. Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden. Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre“.

image_pdfimage_print
Schlagworte: Über Patientenrechte - Und das ärztliche Geöbnis
letzten Beitrag

Hassloch 8-Balls verlieren bei den Saarland Hurricanes II 13:26 (7:3/0:10/0:6/6:7)

nächster Beitrag

Justizminister Herbert Mertin: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Rheinland-Pfalz bereit für die digitale Zukunft

nächster Beitrag
Justizminister Herbert Mertin: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Rheinland-Pfalz bereit für die digitale Zukunft

Justizminister Herbert Mertin: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Rheinland-Pfalz bereit für die digitale Zukunft

Neuste Beiträge

DRK Haßloch verbreitet Fake News im WOCHENBLATT

Dynamische Stromtarife – verstehen und nutzen

15. April 2026
Rheinland-Pfalz: Deutsches Kinderhilfswerk drängt bei Koalitionsverhandlungen auf Stärkung der Kinderrechte

Rheinland-Pfalz: Deutsches Kinderhilfswerk drängt bei Koalitionsverhandlungen auf Stärkung der Kinderrechte

15. April 2026
DRK Haßloch verbreitet Fake News im WOCHENBLATT

 „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ – Am Donnerstag, 16. April 2026 um 20.15 Uhr im SWR

15. April 2026
Dreck-weg-Tag der Gemeinde Haßloch im kleinen Rahmen

Krankenkassen-Reform: Das plant Gesundheitsministerin Warken (CDU)

14. April 2026
Medizinisches Versorgungszentrum Rhein-Haardt: Gefäßchirurgische Praxis in Landau eröffnet

Medizinisches Versorgungszentrum Rhein-Haardt: Gefäßchirurgische Praxis in Landau eröffnet

14. April 2026
Neustadt a.d.Wstr.: Dekanatsfrauenfrühstück

Neustadt a.d.Wstr.: Dekanatsfrauenfrühstück

14. April 2026
DRK Haßloch verbreitet Fake News im WOCHENBLATT

Diskussionsreihe der Neuen Richtervereinigung: „Rechtsstaat ohne Prinzipien – Die Grenzen internationaler Rechtshilfen“

14. April 2026
DRK Haßloch verbreitet Fake News im WOCHENBLATT

Fehlverhalten im Gesundheitswesen

13. April 2026

Ihre regionale Online-Zeitung.

Nachrichten Regional

Wir bringen Ihnen Neuigkeiten und Informationen aus Ihrer Region.

Folgen Sie uns

Informationen

  • News
  • Werbeflächen
  • Weblinks
  • Impressum
  • Datenschutz

Zum Newsletter anmelden

loader

E-Mail Addresse*

  • News
  • Werbeflächen
  • Weblinks
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2026 Nachrichten Regional

keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Startseite
  • News
    • Regional
      • Hassloch
      • Neustadt/Weinstrasse
      • Speyer
      • Landau
      • Landkreis Bad Dürkheim
      • Landkreis Germersheim
      • Ludwigshafen
      • Rhein-Pfalz-Kreis
      • Südwestpfalz und Westpfalz
      • Elsass Oberrhein Metropolregion
      • Nordbaden / Baden Württemberg
      • Rheinland-Pfalz
      • Leserbriefe
    • Nachrichten
    • Politik
    • Recht
    • Wirtschaft
    • Kultur
    • Sport
    • Veranstaltungen
  • Werbeflächen
  • Weblinks
  • Kontakt

© 2026 Nachrichten Regional

Sie suchen nach einem bestimmten Beitrag?

keine Ergebnisse
Alle Ergebnisse anzeigen

Wenn Sie einen bestimmten Beitrag aus der Vergangenheit erfolglos suchen, kontaktieren Sie gerne die Redaktion

Cookie Consent mit Real Cookie Banner