Strafanzeige gegen Jan Böhmermann bleibt bestehen – Kanzlei Höcker hatte auch Jörg Kachelmann gegen den Springer-Verlag vertreten
DER TAGESSPIEGEL berichtete am 30.07.2016 darüber, dass der türkische Präsident Erdogan mehr als tausend Klagen wegen Beleidigung zurückziehen will. Anzeigen hingegen, die in Deutschland u.a. gegen Jan Böhmermann laufen, seien davon ausgenommen. Die Rückname aller Klagen wegen Beleidigung habe der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan bereits angekündigt. Als Zeichen des guten Willens ziehe er die gegen hunderte Menschen eingereichten Anzeigen wegen Präsidentenbeleidigung zurück, habe Erdogan am Freitagabend im Präsidentenpalast in Ankara mitgeteilt. Der türkische Staatschef hatte Anzeige gegen den deutschen Satiriker Jan Böhmermann wegen eines Schmähgedichts gestellt. Die Strafanzeigen in Deutschland seien nach Angaben des Medienanwalts Ralf Höcker allerdings noch nicht ad acta gelegt, teilt DER TAGESSPIEGEL weiter mit. Die Ankündigung beziehe sich nur auf die Türkei. In Deutschland ändere sich vorerst nichts, habe Höcker am Samstag mitgeteilt. Der Anwalt hat Erdogan bereits bei rechtlichen Auseinandersetzungen wegen Beleidigung vertreten.
Böhmermanns Anwalt sei zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen gewesen. Ein ZDF-Sprecher sagte am Samstagvormittag, dem Sender lägen noch keine Informationen darüber vor, welche Konsequenzen Erdogans Ankündigung für die Anzeigen in Deutschland habe. In der Türkei sind nach offiziellen Angaben gut 1800 Verfahren wegen Beleidigung des Präsidenten anhängig, auch gegen eine Reihe von Oppositionspolitikern sowie Journalisten. Beobachter werten Erdogans Schritt als Versöhnungsgeste in Richtung Opposition.
Die Kanzlei Höcker hatte auch Jörg Kachelmann gegen den Springer-Verlag wegen einer Schadenersatzklage vertreten. Und hier das Urteil dazu, das auf der Homepage der Kanzlei veröffentlicht wurde::
OLG Köln: Geldentschädigung für Jörg Kachelmann überwiegend bestätigt
Das Oberlandesgericht Köln hat heute (12.07.2016) die Geldentschädigungsurteile gegen Springer zu großen Teilen bestätigt. Inklusive Zinsen und Schadensersatz muss Springer danach 512.785,66 Euro an Herrn Kachelmann bezahlen. Insgesamt hatte das Oberlandesgericht über 160 Veröffentlichungen zu befinden.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M.:
„512.785,66 Euro inklusive Zinsen können das, was Springer im Leben des Herrn Kachelmann angerichtet hat, natürlich nicht ausgleichen und abschreckend wirkt eine solche Strafzahlung auch nicht. Trotzdem freuen wir uns, dass auch das OLG dem Mandanten eine ganz erhebliche Entschädigung zugesprochen und damit den Persönlichkeitsschutz in Deutschland weiter vorangetrieben hat“. (red.)