Viehhändler umgehen Gesetze und wickeln Transporte jetzt über Drittstaaten wie Ungarn ab – Veterinäramt Mühldorf am Inn stößt auf zahlreiche Verstöße – Bayern will Regeln verschärfen
Mainz. Nach Recherchen des SWR gehen Langzeittransporte nach Zentralasien mit trächtigen Kühen trotz eines gesetzlichen Verbots weiter. International agierende Viehhändler manipulieren zu diesem Zweck Transportunterlagen und täuschen andere Bestimmungsorte vor. Das Veterinäramt in Mühldorf am Inn ist auf zahlreiche rechtswidrige Transporte gestoßen.
Nach Ausstrahlung der ARD-Doku „Tiertransporte gnadenlos. Viehhandel ohne Grenzen“ Ende Juli des ARD-Filmemachers Edgar Verheyen untersagten mehrere Bundesländer wie etwa Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und andere per Erlass internationale Langzeittransporte von Tieren in sogenannte Hochrisikostaaten. Gemeint sind damit Länder, in denen europäische Tierschutzstandards nicht gewährleistet werden können. Viehhändler hielt dies nach SWR-Recherchen jedoch nicht davon ab, auch weiterhin trächtige Kühe in Länder wie Usbekistan und Kasachstan zu transportieren. Da dies auf direktem Weg wegen der gesetzlichen Auflagen nicht mehr möglich war, wurden seither in den Transportdokumenten falsche Bestimmungsorte angegeben. In den vergangenen Monaten haben daher solche Transporte etwa nach Ungarn massiv zugenommen. Von dort wurden die Rinder jedoch weiter transportiert in die Länder Zentralasiens. Bis zu zehn Tage sind die Tiere bis dahin unterwegs, mangels Versorgungsstellen häufig ohne abgeladen zu werden.
Die Zunahme von Tiertransporten nach Ungarn bestätigt auch die Veterinärbehörde in Mühldorf am Inn. Bei einer Überprüfung eines Transports ergaben sich Hinweise, dass Verstöße gegen das Tierschutzrecht vorliegen könnten. Konkret ging es um den Verdacht, dass Tiere über Ungarn in Drittländer weitertransportiert worden sind, bei denen die tierschutzrechtlichen Transportvorgaben hinsichtlich Dauer und Temperatur nicht eingehalten wurden. Daran anschließende Ermittlungen des Veterinäramtes haben zahlreiche weitere Fälle ergeben, in denen tierschutzwidrige Transporte über Ungarn nach Zentralasien durchgeführt wurden. Nach Prüfung der Unterlagen wurden diese Fälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Um solche Umgehungen der europäischen Tierschutzvorschriften zu verhindern, sollen, so das Bayerische Umweltministerium, zukünftig Langstreckentransporte nur noch abgefertigt werden, wenn die Transporteure eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass das angegebene innereuropäische Ziel auch der tatsächliche Bestimmungsort ist. Ein Weitertransport in Länder Zentralasiens soll so verhindert werden. Transportunternehmen, die dagegen verstoßen, wird damit gedroht, die Zulassung mit sofortiger Wirkung zu entziehen.
Quelle SWR/Recherche, Foto: © SWR/Animal Welfare