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Startseite Politik

Transparenzregelungen des Parteiengesetzes schließen individuelle Informationsansprüche aus

by Karin Hurrle
17.06.2020
in Politik
Lesezeit: 2 mins read
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Bundesverwaltungsgericht Leipzig hebt Urteile von abgeordnetenwatch auf 

Leider gibt es keine guten Nachrichten für abgeordnetenwatch.de aus Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die beiden erfolgreichen Urteile von abgeordnetenwatch.de gegen den Bundestag aufgehoben. Das bedeutet, dass der Verein erst einmal nicht überprüfen kann, wie genau die Bundestagsverwaltung, deren oberster Chef Wolfgang Schäuble (CDU) selbst einschlägige Erfahrungen mit dubiosen Parteispenden hat, die Einhaltung der Regeln zur Parteienfinanzierung prüft. Es sei ein großer Rückschlag, so abgeordnetenwatch zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hat entschieden: „Die Regelungen des Parteiengesetzes über die Pflicht zur Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte der politischen Parteien und die Berichtspflichten des Bundestagspräsidenten schließen einen weitergehenden Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der klagende Verein fordert auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes vom Präsidenten des Deutschen Bundestages die Übersendung von Korrespondenzen, Vermerken, Notizen, Dienstanweisungen etc., die im Zusammenhang mit Rechenschaftsberichten und Spenden für die Jahre 2013 und 2014 der damals im Bundestag vertretenen Parteien stehen. Dieser lehnte die Anträge ab. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben den Bundestagspräsidenten zur Übermittlung der begehrten Unterlagen verpflichtet. Die gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts gerichteten Revisionen des Bundestagspräsidenten hatten Erfolg. Das Informationsfreiheitsgesetz sieht vor, dass Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen dem allgemeinen Informationszugangsanspruch vorgehen. Hierunter fallen auch die Transparenzregelungen des Parteiengesetzes. Diese enthalten ein in sich geschlossenes Regelungskonzept zur Veröffentlichung von Informationen, die im Zusammenhang mit der Rechenschaftslegung der Parteien und der Entwicklung der Parteienfinanzen stehen“. Abgeordnetenwatch.de hatte im Jahr 2015 sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Überprüfung der Parteifinanzen bei der Bundestagsverwaltung angefragt. Rechtsgrundlage war das Informationsfreiheitsgesetz. Weil der Bundestag die Dokumente aber verweigerte, klagte der Verein und bekam von zwei Gerichten Recht. Heute nun hat das oberste deutsche Verwaltungsgericht diese beiden Urteile kassiert und sinngemäß geurteilt, dass es schon ausreichend Transparenz gebe. Die Konsequenz ist: Keine Bürgerin und kein Bürger kann nun überprüfen, ob und wie der Bundestagspräsident dubiosen Parteispenden nachgeht. Wie geht es weiter? Abgeordnetenwatch muss jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und wird diese genau prüfen. Natürlich wird auch der Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht erwogen. Statt zu feiern, hat der Verein noch einen langen Gang vor sich. (red.)  

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