30-seitiger Brief des Verurteilten Ramazan G. soll Licht ins Dunkel bringen?
Das Urteil auf Sicherheitsverwahrung des im Mordfall TORUN Verurteilten, Ramazan G., wurde am vergangenen Dienstag erneut verschoben. Grund soll ein 30-seitiger Brief des Angeklagten sein, den er bei der Verhandlung vorgelegt hatte. In mehreren Schreiben und Telefonanrufen wandte er sich auch an unsere Redakteurin von NACHRICHTEN REGIONAL. NR hatte mehrmals über den Fall berichtet, das letzte mal über die Verhandlung am 22.04.2024.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Ludwigshafener Geschäftsmann Ismail TORUN und einen Automatenaufsteller aus Brühl zunächst entführt, ein Lösegeld von knapp 1 Million Euro erpresst und dann beide getötet zu haben, was in den Briefen an unsere Redaktion immer wieder bestritten wird. Auf jeden Fall ist Ramazan G. für die Taten als Doppelmörder verurteilt worden.
Auch als ihn unsere Redakteurin mit seinem Strafverteidiger, dem Haßlocher Rechtsanwalt Bugday, im September 2020 in der JVA Diez besucht hatte, ließ er kurz seine Geschichte Revue passieren und bat darum, dass auch NR über seinen Fall berichten soll, um die Öffentlichkeit zu erreichen. Nach diesem Besuch stand für unsere Redaktion immer noch nicht fest, wohin das Lösegeld von 1 Million verschwunden ist. Seit dem ersten Besuch in der JVA Diez ist also der Kontakt zu dem Verurteilten nie abgebrochen. In regelmäßigen Abständen erhält unsere Redakteurin Briefe und Telefonanrufe von ihm, auch kurz vor der Verhandlung am vergangenen Dienstag war das so.
Mit Spannung wird das Urteil von Richter Sauermilch erwartet
Mit Spannung erwarten nun unsere Leserinnen und Leser, wie Richter Sauermilch in Bezug auf die Sicherheitsverwahrung des Angeklagten entscheiden wird. Immerhin hat der vom Landgericht Frankenthal beauftragte Gutachter, Prof. Dr. Dreßing, Chefarzt der Psychiatrie des Zentralinstituts für seelische Gesundheit, ZI Mannheim, in einer Verhandlung angedeutet, dass er Ramazan G. nach dem Psychopathy-Index nach amerikanischen Vorgaben beurteilen werde, und zwar nach einem Punkte-System, das inzwischen auch in West-Europa angewandt wird. Man gehe bei diesem Verfahren bei 40 Punkten von einer maximalen Gefährlichkeit aus, wovon der Angeklagte bei seiner Begutachtung 25 Punkte von ihm erhalten habe und daher als sehr gefährlich gelte.
Dem Bericht der örtlichen RHEINPFALZ vom 29.05.2024 war zu entnehmen, dass Richter Sauermilch dem Verurteilten bis 18. Juni Zeit einräumt, nochmals zu den begangenen Morden Stellung zu beziehen. Er habe ihm deshalb geraten, den Angehörigen der Opfer dann zu berichten, wie die zwei Männer ihre letzten Stunden vor ihrem Tod verbracht haben und wer von den Tätern sie erdrosselt hat. Am 18. Juni 2024 soll vor dem Landgericht Frankenthal dann sein endgültiges URTEIL fallen.
In den Briefen an unsere Redaktion beteuert Ramazan G. immer wieder seine Unschuld. Er spricht darin von einem politischen Komplott gegen ihn. Und er spricht von seiner Ehre, die er vor seinem kurdischen Volk bewahren müsse. In seinen Briefen spricht der Angeklagte auch politische Personen von CDU und SPD an, die ihm bei der Aufklärung der Morde nicht geholfen hätten. In einem Bericht der damaligen BILD-Zeitung im Jahre 2017 wurde veröffentlicht, dass die Morde hätten verhindert werden können, wenn man von staatlicher Seite rechtzeitig eingeschritten wäre.
Nun ist abzuwarten, wie Richter Sauermilch am 18. Juni entscheiden wird. Eine Entscheidung, für den ihn Viele nicht beneiden. Denn ein solch sensibles und weitreichendes URTEIL muss sorgsam durchdacht und überlegt sein. Denn es kann durch ein falsches Urteil ein ganzes Leben eines Menschen zerstört werden. Auch Richter müssen mit ihren „Fehl-Entscheidungen“ leben, außerdem können „Fehl-Entscheidungen“ auch stark die Psyche belasten.
Wir bleiben für unsere Leserinnen und Leser am Ball und werden weiter über den Fall TORUN berichten.