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Startseite Wissenswertes

Täter-Opfer-Ausgleich und Opferentschädigung

by Karin Hurrle
11.10.2024
in Wissenswertes
Lesezeit: 3 mins read
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Opferschutz sollte vor einer Straftat erfolgen

Um eine Wiedergutmachung des erlittenen Schadens zu erreichen und die negativen Folgen einer Straftat zu verringern, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) sinnvoll. Der TOA wird von speziell geschulten und neutralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Vereinen durchgeführt und ist in jeder Phase des Ermittlungs- und Strafverfahrens möglich. Unter Täter-Opfer-Ausgleich versteht man eine außergerichtliche Konfliktschlichtung, durch die Betroffene von Straftaten die Möglichkeit erhalten, mit Hilfe einer neutralen vermittelnden Person (Mediator*in) eigenverantwortlich eine außergerichtliche Konfliktregelung zu finden. Der Täter-Opfer-Ausgleich zielt insbesondere auf die Würdigung von Opferinteressen ab, sodass die Auswirkungen einer Straftat thematisiert und – soweit möglich – ausgeglichen werden. Als Ergänzung zur bestehenden Strafrechtspraxis soll der TOA in jedem Stadium eines Strafverfahrens ermöglicht werden (§ 155a StPO). Staatsanwaltschaft und Gericht sollen in geeigneten Fällen darauf hinwirken, dass ein TOA durchgeführt wird. Informationen zum TOA erhalten Sie auf der Homepage des Justizministeriums unter www.mjv.rlp.de oder unter www.bag-toa.de

Was, wenn Sie unverschuldet Opfer einer Straftat geworden sind. Das können Sie auf der Webseite verschiedener Polizeipräsidien nachlesen. Hier erfahren Sie, wie Sie für die wirtschaftlichen Folgen Entschädigung erhalten und wer Ihnen bei den gesundheitlichen Problemen infolge der Straftat weiter helfen kann. https://www.polizei.rlp.de/die-polizei/opferschutz/opferentschaedigung

Opferschutz nach einere Straftat ist unverzichtbar

Der Schutz von Opfern nach einer Straftat ist unverzichtbar. Allerdings muss effektiver Opferschutz schon vor der Tat ansetzen: Der beste Opferschutz ist letztlich der Schutz davor, überhaupt Opfer einer Straftat zu werden. Neben präventiven Aufgabenstellungen zur Vermeidung einer Opferwerdung und gesetzlichen Vorschriften zur Wahrung von Opferinteressen ist vor allem der persönliche Umgang mit den Verletzten von Straftaten ein zentraler Aspekt des Opferschutzes. Dies gilt in besonderem Maße für das Strafverfahren. Gerade hier werden die nicht selten traumatisierten Verletzten nachdrücklich mit ihrem Schicksal, der Tat und regelmäßig auch den Täterinnen und Tätern konfrontiert. Es ist daher wichtig, nicht nur den prozessualen Rechten der Opfer Geltung zu verschaffen. Nachhaltiger Opferschutz muss über die bloße Gewährleistung formaler Rechtspositionen hinausgehen. Er erfordert einen sensiblen Umgang mit den Verletzten, vor allem mit kindlichen oder jugendlichen Opfern, mit Opfern schwerer Gewaltverbrechen oder von Sexualdelikten. Die Landesregierung ist sich dabei bewusst, dass jede und jeder zu jeder Zeit Opfer einer Straftat werden kann. Sie sieht deshalb im Opferschutz eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe, der sich alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger des Landes, stellen müssen.

Die Internetseite www.opferschutz.rlp.de der Landesregierung gibt einen Überblick über wichtige Hilfs- und Beratungsangebote für Opfer von Straftaten in Rheinland-Pfalz. Sie enthält u. a. eine Liste mit Notfallnummern für Hilfe unmittelbar nach der Tat, Kontaktdaten von Unterstützungsangeboten und Hinweise, wo die Betroffenen einer Straftat finanzielle Unterstützung erhalten können. Einen guten Überblick über die in Deutschland existierenden Hilfs- und Unterstützungsangebote liefert ebenfalls die Online Datenbank für Betroffene von Straftaten.

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Schlagworte: Opferschutz nach einer Straftat ist unverzichtbarTäter-Opfer-Ausgleich und Opferentschädigung
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