Jugendamt hat sich in Aufarbeitungsprozess eingeschaltet
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hat in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass einem Mitarbeiter einer Kindertagesstätte in der Verbandsgemeinde Edenkoben Übergriffe auf Kinder vorgeworfen werden. Das Kreisjugendamt stehe mit allen Beteiligten im Netzwerk des Kinderschutzes wie zum Beispiel dem Kinderschutzbund Landau-SÜW e.V., der Kommune, dem Träger der Einrichtung, dem Kreiselternausschuss sowie dem Landesjugendamt als zuständige Aufsichtsbehörde im Austausch, heißt es weiter in dieser Mittteilung.
Das Landesjugendamt hat die Aufsichtspflicht über die Einrichtung. Der Träger der Einrichtung ist fürs Einhalten der gesetzlichen Meldepflichten und Strukturen sowie etwaige arbeitsrechtliche Schritte zuständig. Der Mitarbeiter sei nach Informationen des Kreisjugendamtes seit mehreren Monaten durch den Kita-Träger, seinem Arbeitgeber, von der Arbeit freigestellt.
Das Kreisjugendamt Südliche Weinstraße habe formal-rechtlich gesehen keine Rolle im Prozess der Aufklärung und Aufarbeitung, habe sich aber entschlossen, zumindest für die aktuelle Klärungszeit die notwendigen Absprachen und weiteren Schritte mit zu koordinieren. Dies habe die Jugendamtsleitung am vergangenen Freitag, 13. Februar, dem Kita-Träger, dem Landesjugendamt, der betreffenden Gemeinde und dem Kreiselternausschuss mitgeteilt. Dies habe das Jugendamt deshalb so entschieden, um den Schutz der Kinder sicherzustellen, deren kurzfristige Bedarfe zu klären sowie die Eltern, soweit möglich, transparent zu beteiligen und deren Anliegen zu klären. Das Kreisjugendamt, der Kreiselternausschuss und der Kinderschutzbund Landau-Südliche Weinstraße würden noch in dieser Woche an einem vom Elternausschuss initiierten Elternabend teilnehmen, heißt es weiter. Der Kinderschutzbund Landau-Südliche Weinstraße steht Familien und Kindern auch kurzfristig in akuten Notsituationen beratend zur Seite und stellt sein Angebot auch an dem ausstehenden Elternabend vor. Um welchen Kindergarten es sich in der Verbandsgemeinde Edenkoben handelt, konnten wir heute nicht erfahren.
Nur soviel: Das Jugendamt habe gemeinsam mit dem Kinderschutzbund Landau-Südliche Weinstraße einen Leitfaden für Fachkräfte erstellt, die beruflich mit jungen Menschen zu tun haben, Tipps geben muss, für den Fall, dass der Verdacht im Raum steht, die Sicherheit und Gesundheit eines Kindes oder Jugendlichen könnten gefährdet sein. Der Leitfaden „Nicht wegschauen – Vorgehensweise im Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“ ist online abrufbar unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/ihre-kreisverwaltung/jugend-soziales-gesundheit-schulen/jugend-und-familie/gefaehrdungsbeurteilung-final-stand-10-25.pdf?cid=e5s.
Das Jugendamt Südliche Weinstraße ist per E-Mail an jugendamt@suedliche-weinstrasse.de sowie telefonisch unter 06341 640 751 erreichbar. Der Allgemeinen Soziale Dienst (ASD) des Jugendamts, der Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt und Meldungen auf Kindeswohlgefährdung nachgeht,
ist auch über ein Online-Kontaktformular zu kontaktieren https://www.suedliche-weinstrasse.de/ihre-kreisverwaltung/jugend-soziales-gesundheit-schulen/jugend-und-familie/kontaktformular-asd/. Im Formular einfach den Wohnort angeben, dann landet die Nachricht bei der richtigen Ansprechperson.
NACHRICHTEN REGIONAL wird weiter darüber berichten.












