Sozialgericht Mainz muss entscheiden – Wann das URTEIL gefällt wird ist offen
Nach neuesten Pressemeldungen des SWR Landesschau Aktuell Baden-Württemberg vom 04.08.2016 klagen mehr als 60 Ärzte aus der Südpfalz gegen die Neuordnung des Bereitschaftsdienstes. Die Klage vor dem Sozialgericht in Mainz richte sich gegen die kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, kurz KV. Hintergrund der Klage sei die Reform des Bereitschaftsdienstes. Dabei habe die KV die Bereitschaftsdienstzentrale von Kandel nach Germersheim verlegt – Kandel sei zu einer Außenstelle geworden. Das neue Gebiet reicht von Speyer im Norden bis an die französische Grenze im Süden. Nach Angaben des Anwaltes der Kläger bedeute das für die Ärzte deutlich längere Fahrstrecken, wenn sie Hausbesuche machen müssten. Der Anwalt habe gesagt, die jetzigen Bereitschaftsdienste seien nicht mehr mit den Praxisdiensten der Mediziner zu vereinbaren. Die Kassenärztliche Vereinigung teilte auf SWR-Anfrage mit, sie wolle sich wegen des laufenden Verfahrens derzeit nicht zu Detail- Fragen äußern.
Wann das Mainzer Sozialgericht ein Urteil fällt, ist noch offen. (red.)