Polizeiinspekteur kann mit einem FREISPRUCH rechnen?
Die Spatzen pfeifen es inzwischen von den Dächern: dass die angeblichen angezeigten sexuellen Belästigungen von einer Polizeibeamtin gegen den höchstrangigen Stuttgarter Polizei-Chef „getürkt“ gewesen sein sollen? In der ersten Instanz hat dieser Polizeibeamte bereits seinen FREISPRUCH erhalten. Dagegen hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das Landgericht Stuttgart hatte den Stuttgarter Polizei-Chef zuvor vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen, und zwar aus Mangel an Beweisen. In einem Revisionsverfahren ging es in die nächste Runde, weshalb fünf neue Verhandlungstermine angesetzt wurden. Am 30. Juni 2026 werden die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft ihre Plädoyers gehalten, jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Durchgesickert ist dennoch, dass der Angeklagte möglicherweise mit einem FREISPRUCH rechnen kann. Das URTEIL wird am 14. Juli 2026 verkündet.
Wie auch die „Schwäbische Zeitung“ am 24.06.2026 schreibt, deute sich ein FREISPRUCH für den Ex-Polizisten an. Das Landgericht Stuttgart vertrete die Meinung, dass der als zentrales Beweismittel eingebrachte Videomitschnitt eines Gespräches des damaligen Polizeiinspekteurs mit der jungen Kriminalbeamtin im Prozess zwar zu verwenden gewesen sei, der Vorwurf der Bestechlichkeit habe dies jedoch nicht begründet. Die Kammer könne daher „keine für eine Verurteilung hinreichend konkrete und in Aussicht gestellte Dienstpflichtverletzung erkennen“. Die Vorsitzende Richterin Verena Alexander habe in der Verhandlung geäußert: „Das Gespräch taugt nicht zum Nachweis der angeklagten Tat“. Das Gespräch enthalte außerdem keine konkrete Verknüpfung mit den in Aussicht gestellten Vorteilen.
Die Rhein-Neckar-Zeitung hatte am 23.06.2026 darüber berichtet, darin heißt es: „Der Prozess gegen den einstigen Polizeiinspekteur Andreas R. geht bald zu Ende, aber aller Voraussicht nach nicht in dem von der Staatsanwaltschaft angeklagten Sinne. Am fünften Verhandlungstag wurde klar, ein Freispruch für den der Bestechlichkeit angeklagten einst ranghöchsten uniformierten Polizisten Baden-Württembergs darf als wahrscheinlich gelten. Das Landgericht Stuttgart teilte am Dienstagmorgen mit, dass der als zentrales Beweismittel eingeführte Videomitschnitt eines Gesprächs des damaligen Inspekteurs mit der jungen Kriminalbeamtin zwar im Prozess zu verwenden sei, den Vorwurf der Bestechlichkeit aber nicht begründe“. siehe Original https://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-Baden-Wuerttemberg-Freispruch-fuer-Ex-Polizei-Inspekteur-haengt-in-der-Luft-_arid,2357202.html
Am 30. Juni 2026 werden Staatsanwaltschaft und Verteidiger ihre Plädoyers halten. Das Urteil wird von der Vorsitzenden Richterin Alexander allerdings erst am 6. Juli 2026 verkündet. NR hatte letztmals über die Polizeiaffäre am 19.06.2026 berichtet https://nachrichten-regional.de/justiz-skandal-stuttgarter-ex-polizeichef-andreas-renner-muss-sich-erneut-vor-gericht-verantworten-und-es-ist-noch-eine-dienstaufsichtsbeschwerde-gegen-ihn-anhaengig/













