Bürgermeister Tobias Meyer (CDU) wieder einmal wortbrüchig?
Wer ist Herr im Haßlocher Rathaus? Das fragen sich inzwischen nicht nur einige Mitarbeiter, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger von Haßloch. Weil ein Streit zwischen der Gemeinde Haßloch und Anwohnern in der Rennbahnstraße wegen einer Sperrmarkierung eskalierte, landet die Angelegenheit nun beim Rechtsanwalt. Weil sich die Ordnungsverwaltung und das Bauamt nicht einigen konnten, musste der ehemalige 1. Beigeordnete Tobias Meyer für eine Klärung herangezogen werden. Der habe vor der Bürgermeisterwahl versprochen, dass eine Sperrmarkierung von 5 auf 8 Meter erweitert wird, was auch vom Ordnungsamt umgesetzt worden sei. Versprochen habe er allerdings vor seiner Wahl als Bürgermeister, dass dies auch so bleibe. Der absolute Hammer sei nun gewesen, dass diese Markierung vor ein paar Tagen wieder auf 5 Meter zurückversetzt worden sei, und dies ohne Ankündigung bei den betroffenen Anwohnern. Nach einer Rückfrage beim zuständigen Ordnungsamt was das wohl soll, habe die Leiterin des Ordnungsamtes den Telefonhörer einfach aufgelegt. Das habe die Eigentümerin eines Grundstückes in der Rennbahnstraße so wütend gemacht, dass sie den Sachverhalt nun auf Zulässigkeit von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen will.
Was also ist passiert:
Durch den Bau des Kreisels Ecke Rennbahn-/Lindenstraße verbunden mit Veränderungen der Straßenbaumaßnahmen, wie Schaffung von beiderseitigen Radwegen, hatten verschiedene Anwohner gefordert, dort eine Sperrmarkierung anzubringen, die zunächst auf 5 Meter Breite u.a. von der Verkehrsschau festgelegt wurde und später aus Sicherheitsgründen auf 8 Meter erweitert wurde. Um das Unfallrisiko dort zu verringern habe die Eigentümerin der Haus-Nummer 19 auch ihre Einfahrt verlegt, was auch mit dem Planer der Gemeinde, Elmar Walter, so abgesprochen und vom 1. Beigeordneten Tobias Meyer abgesegnet worden sei. Meyer habe versprochen, dass diese Markierung auch so bleibe. Umfangreiche Korrespondenz liegt NACHRICHTEN REGIONAL vor.
Vorausgegangen sind diesen Streitigkeiten zahlreiche Gespräche mit dem Bau- und Ordnungsamt. Auch in der Verkehrsschau wurde die Verkehrsproblematik wegen den veränderten Straßenplanungen nebst Kreisel besprochen und eine Sperrmarkierung in diesem Bereich der Rennbahnstraße festgelegt. Somit sei damals schon klar gewesen, dass mit der Anbringung einer Sperrmarkierung den Bedürfnissen aller dortigen Anwohner Genüge getan wurde, berichtete ein Anwohner. Später habe sich allerdings herausgestellt, dass besonders die Hausnummer 19 in der Rennbahnstraße durch diese Markierung beeinträchtigt worden sei und die Eigentümerin deshalb ihre Zufahrt zu ihrem Grundstück verlegt habe. Die Anwohnerin auf der gegenüberliegenden Seite sieht durch die Markierungs-Erweiterung allerdings das Problem, dass ihr dadurch ihr Parkplatz vor ihrem Anwesen genommen werde, der ihr laut Straßenverkehrsordnung allerdings gar nicht zustehe, war aus Fachkreisen zu erfahren. Da Tobias Meyer (CDU) nicht mehr zu seiner Zusage stehe, die er vor seiner Wahl als Bürgermeister versprochen habe, nämlich, dass die Markierungs-Erweiterung von 8 Metern bestehen bleibe, gehen nun die betroffenen Eigentümer in der Rennbahnstraße auf die Barrikaden. Mayer werfen sie eine „Ungleichbehandlung“ vor.
Ungleichbehandlung wurde Tobias Meyer bereits von einem Eigentümer in einer e-mail vom 28.08.2020 vorgeworfen. Darin heißt es u.a.: „Zwischenzeitlich habe ich über eine weitere Person erfahren, dass solche Praktiken, wie im Fall von Frau Sch. für Sie nichts Ungewöhnliches ist. Laut Frau Sch. hätten sie mündlich bestätigt, dass die Verlängerung geprüft und genehmigt wurde. Frau Sch. wollte daraufhin noch wissen, ob ihr jemand diese Entscheidung wieder wegnehmen kann und diese Anfrage haben Sie mit einem klaren „Nein“ beantwortet. Auch wenn es eine mündliche Zusage von ihrer Seite war, ist durch die Umsetzung in Form der Verlängerung der bereits bestehenden Markierung auf 8 Meter als Grenzmarkierung der Beweis Ihrer Zusage erbracht. Mögliche Ausreden von Ihrer Seite werden vollständig verpuffen!“.
Auf Nachfrage bei einem Anwohner der Rennbahnstraße bestätigt dieser, dass es ihm bei einem Rechtsstreit ums Prinzip einer gesetzlichen Rechtsgrundlage gehe. Denn es könne nicht sein, dass das Bauamt auf eine Gesetzeslage verweise, die vom Ordnungsamt ignoriert werde. „Uns geht es ausschließlich darum, nach welchem Grundsatz der Gesetzgebung eine Erweiterung der Sperrmarkierung von 5 Metern auf 8 Metern erfolgte. Und später diese Sperrmarkierung vom Ordnungsamt rückgängig gemacht wird“. Unerklärlich sei für die Betroffenen der Rennbahnstraße die Äußerung des Herrn Walter, die man sogar als Drohung verstehen könne. Der hat nämlich laut vorliegenden Unterlagen behauptet: „Die aufgebrachte Markierung (VZ 299) ist vom Gesetzgeber zur Verlängerung und Verdeutlichung vorgeschriebener Halteverbote und nicht zum Freihalten privater Einfahrten vorgesehen. Im Streitfall wäre deshalb mit großer Wahrscheinlichkeit diese Begründung für die Verlängerung der Markierung nicht zu halten und sie entspricht auch nicht dem Gleichbehandlungsgesetz“.
Daraufhin schrieb der Leiter der Bauverwaltung, Wolfgang Jünger am 19. Oktober 2020 an die betroffenen Anwohner der Rennbahnstraße, weil diese gegen die Vorgaben von Planer Walter Beschwerde eingelegt hatten: „Zunächst einmal vielen Dank für die ergänzende Information. Auch mir waren diese so nicht bekannt. Im Falle eines Verwaltungsrechtsstreites wäre auszulegen, ob all dies die Qualität eines Widerspruches gehabt hat. Inwieweit eine weitere Beschwerde eingelegt worden ist, ist mir ebenfalls nicht bekannt“.
Wie es nun bezüglich der Streitigkeiten zwischen Anwohnern in der Rennbahnstraße und der Gemeinde Haßloch weitergeht, wird sich noch zeigen. Immerhin erfolgte die Markierungs-Erweiterung von 5 auf 8 Meter auf Veranlassung des damaligen 1. Beigeordneten Tobias Meyer (CDU). Dass diese nun wieder vom Ordnungsamt zurückgesetzt wurde, müsse nun juristisch geprüft werden.
Ob diese Streitigkeiten gerichtlich geklärt werden müssen, weil die Gemeinde Haßloch nicht in der Lage ist, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, wird sich noch zeigen.
Wir werden weiterhin am Ball bleiben und werden unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.