Wurde Bauern- und Winzerschaft von den Haßlocher Gemeindewerken hinters Licht geführt?
Laut einem Bericht der RHEINPFALZ vom 05.09.2020 soll es zwischen den Gemeindewerken Haßloch, der Landwirtschaftskammer, des Bauern- und Winzerverbandes und dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum wegen der Ausweitung des Wasserschutzgebietes „Benzenloch“ im Jahre 2016 und 2018 Gespräche gegeben haben, damit das Haßlocher Wasserschutzgebiet von einer Größe von 1,9 ha und zum größten Teil auf Neustadter Gemarkung liegend auf 23,2 Quadratkilometer vergrößert werden kann. Initiator und Antragsteller dieser Ausweitung sollen die Haßlocher Gemeindewerke gewesen sein. Wenn dieser Antrag allerdings Erfolg hätte, sei eine Bewirtschaftung der Weinbergflächen in der bisherigen Form nicht mehr möglich, hatten Nett, Bossert und Volker Lichti, Vorsitzender der Bauern- und Winzerschaft von Lachen-Speyerdorf gegenüber der RHEINPFALZ kritisiert. Dass diesbezügliche Gespräche mit den Gemeindewerken Haßloch geführt worden sind, konnte allerdings von Vertretern der Bauern- und Winzerschaften aus den betroffenen Neustadter Weindörfern nicht bestätigt werden. Auch habe man über die Offenlegung der Stadt Neustadt und der SGD Süd erst aus der Zeitung erfahren, wurde NACHRICHTEN REGIONAL mitgeteilt. Laut Rücksprache mit den zuständigen Behörden können noch bis 16. September bei der SGD Süd Einwendungen gegen die Vergrößerung des Wasserschutzgebietes vorgebracht werden. Widerspruch gegen den Entwurf zur Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Benzenloch, insbesondere gegen die Ausweisung der WSG Schutzzonen IIIA und IIIB wurde bereits vom Weingut Nett aus Geinsheim am 30.08.2020 bei der SGD Süd eingereicht.
Dass Gespräche bezüglich der Ausweitung des Benzenlochs im Jahre 2016 stattgefunden haben, geht aus einem Schreiben der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hervor, das am 29.11.2016 an die SGD Süd gerichtet war. Wer allerdings von Haßlocher Seite an diesen Gesprächen teilgenommen hat, konnte bisher noch nicht in Erfahrung gebracht werden. Im Schreiben der Landwirtschaftskammer an die SGD Süd wurde damals schon deutlich gemacht, dass gegen die beantragte Wasserschutzgebiets-Neufassung im geplanten Umgriff grundsätzliche Bedenken bestehen. Eine Ausbreitung um das Zehnfache sei daher fachtechnisch nicht nachvollziehbar, heißt es weiter in diesem Schreiben. Außerdem wurde das gesamte vorgelegte Berechnungsmodell angezweifelt. Es wurde weiterhin moniert, dass eine präzise Teilbereichsberechnung fehle. Wegen unterschiedlicher Betrachtungen zwischen Gemeindewerke Haßloch und den Genehmigungsbehörden bestehe daher eingehender Klärungsbedarf.
Inzwischen hat NACHRICHTEN REGIONAL aus politischen Kreisen erfahren, dass der Haßlocher CDU-Ortsvereinsvorsitzende Jürgen Vogt bereits den Kontakt mit der betroffenen Bauern- und Winzerschaft aufgenommen und zu einem Gespräch nach Haßloch eingeladen hat. Mit im Boot wäre die Haßlocher FWG, mit denen ebenfalls gesprochen werden soll. Von NACHRICHTEN REGIONAL wurde eine Presseanfrage wegen einiger Beschlüsse des Gemeinderates in Bezug auf das „Benzenloch“ an die Haßlocher Verwaltung gestellt. Eine diesbezügliche Antwort steht noch aus.
Wir bleiben für Sie am Ball, wie es mit der Erweiterung des Wasserschutzgebietes „Benzenloch“ weitergeht und halten unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden.