Verwaltungsgericht Koblenz spricht Stadt Koblenz 700.000 Euro zu – Land Rheinland-Pfalz muss zahlen – Revision beim OLG Koblenz wird zugelassen von Karin Hurrle „Erfreulicherweise ist das Gericht unserer Argumentation gefolgt und spricht der Stadt über 700.000 Euro Versorgungslastenausgleich zu“, kommentiert Oberbürgermeister David Langner die Entscheidung des Koblenzer Verwaltungsgerichts zur Beteiligung des Landes an den Versorgungslasten des ehemaligen Koblenzer OBs. Die Stadt Koblenz hatte gegen das Land geklagt, weil es sich an der Versorgung des ehemaligen Oberbürgermeisters Hofmann-Göttig nicht beteiligen wollte. „Wir sind zufrieden und hoffen nun auf die Rechtskraft dieses Urteils“, so Langner. Nun muss nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz das Land Rheinland-Pfalz der Stadt Koblenz eine Abfindung von mehr als 700.000 Euro an Pensionszahlungen an den früheren Koblenzer Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig (SPD) zahlen. Dieser Betrag ergibt sich laut Urteil aus den gesetzlichen Bestimmungen. Nach Recherchen von SWR-Report wurde im Herbst 2017 enthüllt, dass 2010 der damalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) seinen Kulturstaatssekretär Hofmann-Göttig (SPD) nur wenige Tage vor dessen Amtsantritt als Oberbürgermeister von Koblenz in den einstweiligen Ruhestand versetzt hatte. Das hatte dann zur Folge, dass die Stadt Koblenz den überwiegenden Teil seiner Pension zahlen musste. Hofmann-Göttig war 19 Jahre lang rheinland-pfälzischer Staatssekretär und acht Jahre OB von Koblenz. Laut Landesrechnungshof war dadurch der Stadt ein finanzieller Schaden von rund 700.000 Euro entstanden. Inzwischen geht es bei den Diskussionen aber nicht alleine um die Pensionsansprüche des ehemaligen OB Hofmann-Göttig, vielmehr geht es um die Nebeneinkünfte von vielen Kommunalpolitikern, die die THÜGA an OBs und Bürgermeister gezahlt hatte, von der ADD Koblenz genehmigt wurden und nun an die Kommunen zurückgezahlt werden müssen. Denn durch weitere Recherchen von SWR-Recherchen wurde auch festgestellt, dass ein Prüfbericht vorliegt, wo die falsch verbuchten Nebeneinkünfte rheinland-pfälzischer Bürgermeister von der ADD bestätigt wurden. SWR-Recherchen hatten auch gezeigt, dass die Bürgermeister Einkünfte aus Nebentätigkeiten beim Stadtwerkedienstleister THÜGA AG nicht selbst behalten dürfen. Mehrere Bürgermeister sitzen oder saßen in unterschiedlichen Gremien der THÜGA und nahmen damit pro Jahr zwischen 4.000 und 40.000 ein. NACHRICHTEN REGIONAL hatte am 30.10.2019 darüber berichtet. .