Emilie Schlösser und Polizeipräsident Uwe Stürmer einigen sich gütlich
Am vergangenen Donnerstag fand die Strafverhandlung gegen Emilie Schlösser vor dem Amtsgericht Ravensburg wegen ihres Strafbefehls der Ravensburger Staatsanwaltschaft statt. Ausgangslage war ein offener Brief vom 04.01.2022 an den Polizeipräsidenten Uwe Stürmer, den sie auf ihrer Homepage http://skandal-rv.de veröffentlicht hatte. Stürmer, der Strafanzeige gegen Schlösser gestellt hatte, sah den Inhalt dieses Schreibens als unwahre Behauptungen und Ehrverletzungen an. Aus diesem Grunde erhielt sie einen Strafbefehl über 900 Euro wegen Beleidigung und Verleumdung. Da Einspruch gegen diesen Strafbefehl eingelegt wurde, fand am 3. November, 13.30 Uhr eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht Ravensburg statt. Nach einer 1 ½ stündigen Verhandlung mit Zeugenvernehmung des Polizeipräsidenten Stürmer und kurzer Sitzungsunterbrechung hatten sich Schlösser und Stürmer darauf geeinigt, dass Uwe Stürmer seine Strafanzeige gegen Emilie Schlösser zurückzieht, sie sich bei dem Polizeipräsidenten entschuldigt und den offenen Brief vom 04.01.2022 aus ihrer Webseite herausnimmt. Diese „Goldene Brücke“ wurde Emilie Schlösser von dem urteilenden Richter Ferstl gebaut, was von Staatsanwältin Fischer-Missel unterstützt wurde.
Emotionen von Emilie Schlösser nicht zu bremsen
Bereits zu Prozessbeginn war Emilie Schlösser nicht mehr zu bremsen. Sehr emotional war ihr Vortrag, wo sie immer wieder auf die Vernichtung ihres Privat- und Firmenvermögens verwies. Obwohl Richter Ferstl öfters darauf hinwies, „dass diese Geschichte eigentlich nichts mit der heutigen Strafverhandlung zu tun hat“, ließ er sie ausreden. In seinem Plädoyer erinnerte Rechtsanwalt Menz daran, der Emilie Schlösser in dieser Strafverhandlung am Donnerstag vertreten hatte, wie lange aus Sicht von Betroffenen ein Prozess nicht abgeschlossen ist, wenn man ihnen kein rechtliches Gehör gewähre. Denn darum gehe es seiner Mandantin, die immer wieder erwähne, dass man sie zu keiner Zeit in dem Insolvenzverfahren der „Schlösser-Firmen“ angehört habe. Emilie Schlösser hatte auch am Donnerstag immer wieder erwähnt, dass ihr zur Aufklärung des Betruges ihre 12 Gerichtsordner von der Ravensburger Staatsanwaltschaft nicht herausgegeben würden, weil sie angeblich bereits vernichtet worden seien. Auch das sei keine gute Ausgangslage für eine vertrauensvolle Arbeit innerhalb der Justiz, bemängelte auch Rechtsanwalt Menz. In den Raum geworfen wurde von ihm vor der Einigung in dem Strafverfahren, ob möglicherweise wegen des alten Verfahrens ein Täter-Opfer-Ausgleich möglich wäre? Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist ein außergerichtliches Verfahren, in dem der hinter einer Straftat steckende Konflikt in einem kommunikativen Prozess zwischen Beschuldigtem („Täter“) und Geschädigtem („Opfer“) zu einem Ausgleich gebracht werden soll. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kommt bei fast jeder Straftat in Betracht. Besonders geeignet ist er bei Delikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeuges oder Sachbeschädigung. Täter-Opfer-Ausgleich ist in § 155a StGB wie folgt geregelt: Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sollen in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeiten prüfen, einen Ausgleich zwischen Beschuldigtem erreichen.
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