Wurde Haßlocher Polizistin zur Falschaussage genötigt? – Und warum wurde der Dirigent der Liedertafel Rainer Diehl zu diesem Straverfahren als Zeuge geladen?
Am 25. Februar 2020 fand vor dem Amtsgericht Neustadt die Strafverhandlung gegen die Redakteurin von NACHRICHTEN REGIONAL wegen angeblicher Fahrerflucht statt. Einzelrichter in diesem komplizierten Verfahren war Richter AMATO, Richter auf Probe, der auch die Haftstrafe ohne Bewährung erlassen hatte. NR hatte u.a. am 10.03.2020 darüber berichtet. Seit der Urteilsverkündung und diesem Bericht, der auch in den sozialen Medien geteilt wurde, häufen sich Hinweise in unserer Redaktion, dass es bei dieser Strafverhandlung nicht mit rechten Dingen zugegangen sein soll. Insbesondere die Ermittlungen der Polizei geben Zweifel auf. Ein Anrufer will sogar wissen, dass die angebliche Fahrerflucht von der ehemaligen Polizistin Andrea Kuwalewsky gegen unsere Redakteurin inszeniert worden sein soll. Ein Deal mit der Frankenthaler Staatsanwaltschaft, dass in ihrem eigenen Fall nicht weiter ermittelt wurde. Mehrere diesbezügliche Anfragen wegen des Wahrheitsgehaltes dieser Infos bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal blieben bisher unbeantwortet. Auch das Protokoll dieser Strafverhandlung wurde der Rechtsanwältin der Beklagten -trotz mehrfachem Anmahnen- bis heute nicht übermittelt. Verwunderlich war außerdem, dass der Dirigent der Dudenhofener Liedertafel, Rainer Diehl, zu dieser Verhandlung als Zeuge geladen wurde, der mit der angezeigten Fahrerflucht überhaupt nichts tun hat. Dass die Neustadter Polizistin Oberbeck, die seinerzeit die Fahrerflucht bei der Polizei Neustadt bearbeitet hatte, nun zur PI Haßloch abgeordnet wurde und am 25.02. als Zeugin gegen die Redakteurin aussagen musste, lässt vermuten, dass sie zu einer Falschaussage gedrängt wurde. Wer allerdings vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Polizistin Oberbeck hatte in der Verhandlung mehrere Falschaussagen gegen die Beschuldigte gemacht, was anhand des gefertigten Gerichtsprotokolls festzustellen ist. Das allerdings wird seit Wochen von dem Amtsgericht Neustadt zurückgehalten. Doch nun zu dem Zeugen Rainer Diehl, dessen Zeugenaussage ebenfalls überprüft werden muss, was im Berufungsverfahren dann der Fall sein wird.. Denn viele Insider fragen sich in diesem Zusammenhang: Wie kann ein Dirigent, der sich selbst einer Straftat, nämlich der üblen Nachrede, schuldig gemacht hat, zur gleichen Sache als Zeuge aussagen? Auch viele Sängerinnen und Sänger sind nach wie vor der Meinung, dass Diehl der „Schuldige“ ist, dass der neu gewählte Vorsitzende der Liedertafel zurückgetreten ist und eine solche Eskalation in der a.o. Mitgliederversammlung am 09.11.2018 stattgefunden hat, was auch als „Hetzjagd“ gegen den Vorsitzenden Werner Dürk bezeichnet werden kann. NACHRICHTEN REGIONAL hatte mehrfach darüber berichtet. Wie unsere Redaktion inzwischen klären konnte, sei es einzig und alleine um Diehls Chorleitergehälter gegangen, die er bei seinem Arbeitgeber und Dienstherren hätte anmelden und genehmigen lassen müssen. Im Berufungsverfahren wird auch zu klären sein, ob die von Diehl losgetretene Kampagne gegen den ehemaligen Vorsitzenden und die Pressesprecherin als „Rufmord-Kampagnen“ zu werten und deshalb schadenersatzpflichtig sind. NR hatte am 25.11.2018 ausführlich über die Vorfälle bei der Liedertafel Dudenhofen berichtet.