URTEIL ist ein großer Erfolg für den Online-Journalismus und die freie Presse
Am 06. Juni 2024 berichte der SWR Baden-Württemberg darüber, dass gegen den Redakteur von Radio Dreyeckland ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Seit Wochen sei in dem Prozess debattiert worden, ob das Setzen eines Links in einem journalistischen Bericht eine Straftat sein kann. Jetzt hat das Landgericht Karlsruhe ihr Urteil zu Gunsten des Journalisten gefällt. Im Strafprozess gegen diesen Redakteur des Freiburger Senders Radio Dreyeckland hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts Karlsruhe ihr Urteil verkündet und den Angeklagten freigesprochen, siehe SWR-Bericht https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/urteil-im-prozess-gegen-redakteur-von-radio-dreyeckland-100.html
Dem 38-jährigen Angeklagten sei vorgeworfen worden, mit dem Verlinken einer Internetseite weiteres Handeln einer verbotenen Vereinigung unterstützt zu haben. Der Redakteur des nicht-kommerziellen Senders in Freiburg habe einen Artikel veröffentlicht, in dem er auf das Archiv einer verbotenen Vereinigung verlinkte. Damit habe er die Vereinigung „linksunten.indymedia“ beworben und gefördert, habe der Vorwurf der Anklage gelautet.
Nach dem Freispruch des Journalisten habe die Karlsruher Staatsanwaltschaft bereits geäußert, dass sie Revision gegen das Urteil eingelegen wird. Die Verteidigerin des Journalisten, Angela Furmaniak, https://www.rechtsanwaeltinnen-loerrach.de/angela-furmaniak habe nun auf Anfrage in Lörrach mitgeteilt, dass sie der Revision gelassen entgegensehe. Sie erwarte nicht, dass das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Aussicht auf Erfolg habe. Sie habe gegenüber dem Sender geäußert: „Ich halte den Freispruch für wasserdicht, zumal das Gericht sein Urteil gleich auf mehrere tragende Gründe stützt.“
Die Berliner Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte das Karlsruher Urteil einen Erfolg für Radio Dreyeckland, den Online-Journalismus und die freie Presse genannt. Das Gericht habe klargestellt, dass bei der Strafverfolgung von Journalisten die Hürde der grundrechtlich geschützten Pressefreiheit zu beachten sei. Die GFF unterstützt den nicht-kommerziellen Freiburger Sender rechtlich.
Quelle: SWR Baden-Württemberg, Beck-Aktuell