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Steuerreduktion wegen Tod des Rechtsstaates?

by Karin Hurrle
05.05.2022
in Überregional
Lesezeit: 4 mins read
Steuerreduktion wegen Tod des Rechtsstaates?
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Steuerberaterklage vor dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht

Heikendorfer Steuerberaterin und Kreistagsabgeordnete Prof. Dr. Karin Kaiser beanstandet fehlende Gewaltenteilung, abhängige Justiz und mangelnden Rechtsschutz und fordert Reduktion der Einkommensteuerzahlung um ein Drittel. Vom Finanzgericht wünscht sie sich einen Vorlagebeschluss zur Richterwahl an das Bundesverfassungsgericht. „Ein funktionierender Rechtsstaat ist ein wesentlicher Garant für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung“, sagt Karin Kaiser, die sich im Rahmen ihrer Forschungen sowie als Justizgeschädigte und Kreistagsabgeordnete mit dem Thema beschäftigt. „Recht muss einklagbar sein, sonst ist man als Frau und Mensch schutzlos der Willkür, der Gier und der unterschwelligen Frauenfeindlichkeit ausgeliefert. Nicht durchsetzbares Recht führt zu rechtlosen Räumen, in denen sich das Geschwür der Korruption ausbreiten kann. Nur Gewaltenteilung stärkt Gerechtigkeit und den Frieden in der Gesellschaft. Gewaltenverschränkung begünstigt dagegen Machtmissbrauch und gesellschaftliche Spaltung“.

Forderung eines vollfunktionierenden Rechtsstaates

Die Herstellung eines vollfunktionsfähigen Rechtsstaats hat für Karin Kaiser als Justizgeschädigte eine besondere Bedeutung. „Ich wurde von der Fachhochschule Kiel, an der ich als Professorin tätig war, im Jahr 2009 mit einem falschen nicht unterschriebenen „Gutachten“ aus meiner Professorenstelle gekickt. Man habe ihr als Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin mit langjähriger Berufserfahrung unterstellt, dass sie keine Buchhaltung können würde. Vergleichbar wäre es, als ob der Tischlermeister keinen Nagel einschlagen könnte. Keiner der Professoren in der Berufungskommission hatte hatte die Qualifikation als Wirtschaftsprüferin wie Kaiser, erklärt sie. Vielmehr sei ihr einfach unterstellt worden, dass sie fachliche Fehler gemacht hätte. Eine inhaltliche Diskussion mit ihr, wurde verweigert. Sie sei ungeeignet, auf Lebenszeit verbeamtet zu werden, wurde argumenteirt. Vorher sei sie aber im Rahmen der Stellenbesetzung „als für das Professorenamt sowohl fachlich als auch pädagogisch hervorragend geeignet“ beurteilt worden.

Als Betroffene kämpft Karin Kaiser bereits 13 Jahre um ihr Recht

Wie Karin Kaiser weiter erzählt, sei dies ein schwerwiegender Eingriff in ihre Rechte und Berufsehre gewesen und habe ihr einen ganz empfindlichen Schaden zugefügt. Seit 13 Jahren kämpfe sie als Betroffene um ihr Recht, das sie bis heute nicht bekommen habe. Sie sei schutzlos den Übergriffen von Staatsbediensteten ausgeliefert. Nicht verständlich für sie sei, dass es in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist, Menschen durch ein Gutachten einen empfindlichen Schaden zuzufügen, ohne dass es durch die aufbau- und ablauforganisatorischen Strukturen der Justiz zu einer automatischen Kontrolle und damit einer Korrektur des Unrechts kommt. Die Kontrollen innerhalb der Exekutiven selbst seien aus diesem Grunde auch nicht wirksam. Auch die Anrufung von Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin bringe keine Abhilfe, kritisiert Kaiser. Selbst die in einer Demokratie vorgesehene Stelle der parlamentarischen Opposition übe nicht die notwendige Kontrolle aus.

Kaiser engagiert sich im Frankfurter Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR)

Wesentliches Unrecht könne damit Bestand haben, urteilt Kaiser. Daher sei aus ihrer Sicht der Rechtsstaat tot. Karin Kaiser hebt hervor, dass sie als Justizgeschädigte kein Einzelfall sei, sondern man es mit einem flächendeckendes Problem in der Bundesrepublik Deutschland zu tun habe. Der Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V. (VGR) in Frankfurt ist mehr als 30 Jahre alt. Er habe inzwischen fast 1.000 Mitglieder. Die negativen Erfahrungen mit dem Rechtsstaat würden aber nicht nur die unmittelbar Justizgeschädigten, sondern auch deren Familien und Kinder, Verwandte und Freunde sowie ihr gesamtes Umfeld treffen. Der Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V. kämpft seit Jahrzehnten für dringend notwendige Änderungen im Justizsystem. Dazu gehören vor allem die Einführung der Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten sowie die konsequente Sanktionierung von systematischen Rechtsbrüchen und Rechtsbeugungen durch Richter/innen. Am 30. April 2022 ist Karin Kaiser in der a.o. Mitgliederversammlung dieses Vereins in Frankfurt einstimmig zur Beisitzerin in den Vorstand gewählt worden. Nachrichten Regional berichtete am 01. Mai 2022 ausführlich darüber.

Verein gegen Rechtsmissbrauch (VGR) hat einen handlungsfähigen Vorstand

„Unhaltbare Missstände in Rechtsprechung und Justiz sind eine Gefahr für die Demokratie“. Wer durch die Rechtsprechung um sein Recht gebracht worden sei, verliere nicht nur sein Vertrauen in die Rechtsprechung, sondern auch in die Demokratie, schreibt der Verein in seinen Aufrufen an die Parteien anlässlich ihrer Parteitage. Karin Kaiser beanstandet, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer Staatspflicht der Gewährleistung einer der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG entsprechenden unabhängigen Judikativen und damit einhergehend der Rechtsstaatlichkeit nicht nachgekommen sei. In Schleswig-Holstein, in der Bundesgerichtsbarkeit sowie beim Bundesverfassungsgericht seien keine unabhängigen Richter eingesetzt. Sie seien vielmehr fremdbestimmt durch die Exekutive, wird von ihr kritisiert. Daher sei auch eine Gewaltenteilung mit unabhängiger Rechtsprechung nicht gegeben. Dies sei mit dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar.

Kaiser unterstützt die Forderungen des Deutschen Richterbundes einer Justizreform

Nach der Auffassung von Karin Kaiser stellt dies einen so schwerwiegenden Verstoß gegen die staatlichen Gewährs- und Schutzpflichten dar, dass damit die Geschäftsgrundlage für den zwischen den Bürgern und dem Staat implizit bestehenden Gesellschaftsvertrag – angelehnt an Jean-Jacques Rousseau – zumindest zum Teil entfallen und die Grundlage für Steuerzahlungen zumindest teilweise hinfällig geworden ist. Damit sei eine Reduktion von auf jeden Fall einem Drittel der gemäß von gesetzlichen Regelungen bedingten Pflicht zu Steuerzahlung gerechtfertigt.

„Von dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht wünsche ich mir, dass die Risiken der Gewaltenverschränkung sachgerecht gewürdigt werden“, sagt Karin Kaiser. „Ganz besonders würde ich mich freuen, wenn das Gericht zu der Entscheidung kommen würde, einen Vorlagebeschluss an das Bundesfassungsgericht zu fassen, mit dem die Verfassungsmäßigkeit der Richterwahl in Schleswig-Holstein überprüft werden sollte. Die Zeit ist reif für Veränderungen und mehr Gerechtigkeit. Dies zeige auch die Forderung des Deutschen Richterbunds, der Ende November von der neuen Ampel-Regierung eine Justizreform mit unabhängigen Staatsanwälten verlangt habe, siehe LINK. https://www.drb.de/newsroom/presse-mediencenter/pressemeldungen-auf-einen-blick/pressemeldung/news/personal-und-digitaloffensive-fuer-die-justiz-unerlaesslich

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Schlagworte: Forderung eines vollfunktionierenden RechtsstaatesKarin Kaiser klagt vor dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht
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