Gratulation auch von Dekan Prof. Dr. Volker Erb an die Absolventinnen und Absolventen
Staatssekretär Dr. Matthias Frey eröffnete am Freitag zusammen mit dem Dekan des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Volker Erb die 44. Examensfeier der Rechtswissenschafts-Absolventen der Universität Mainz, siehe WIKIPEDIA https://de.wikipedia.org/wiki/Volker_Erb.

Die ehrwürdige Feier nahm Staatssekretär Dr. Frey zum Anlass, den Absolventinnen und Absolventen zum Abschluss ihres Jurastudiums zu gratulieren: „Aus eigener Erfahrung kann ich beurteilen, welche Leistung und welches Lernpensum Sie im Laufe des Jurastudiums absolviert haben. Auch ist die juristische Ausbildung in den vergangenen Jahren sicherlich nicht einfacher geworden. Sie alle haben dieses anspruchsvolle Studium gemeistert. Dazu gratuliere ich Ihnen ganz herzlich. Darauf können Sie stolz sein!“
Für Rheinland-Pfalz als attraktiven Standort geworben
Anschließend warb Dr. Frey für Rheinland-Pfalz als attraktiven Standort für das Referendariat: „Für viele von Ihnen beginnt in wenigen Tagen das Referendariat. Ich hoffe natürlich, dass Sie sich für Rheinland-Pfalz entschieden haben. Wenn ja, haben Sie eine gute Wahl getroffen. Denn Sie können bei uns Einblicke in große Zivil- und Strafverfahren, aber auch in Nachbarschaftsstreitigkeiten und Familienverfahren nehmen. Darüber hinaus geht Rheinland-Pfalz in Sachen Digitalisierung voraus: Sie können hier bereits bei vielen Gerichten sehen, wie man mit der elektronischen Akte arbeitet und nicht zuletzt auch die Klausuren des zweiten Staatsexamens digital am Laptop schreiben – und das an mittlerweile drei Standorten! Auch sind in der Justiz nicht nur Berufstätigkeit und Familie, sondern bereits Berufsausbildung und Familie gut miteinander vereinbar. In diesem Sinne werden wir zum 1. Januar nächsten Jahres das Teilzeit-Referendariat einführen.“
Abschließend rief Staatssekretär Frey dazu auf, das die Zeit des Referendariats mit allen sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen und individuell auszugestalten. So könnten die Absolventinnen und Absolventen am besten herausfinden, was sie im Anschluss beruflich machen möchten.
Information:
Das Landesgesetz zur Ausbildung der Juristen setzt ebenso wie die Ordnung zur Regelung des Studiums und der Prüfung in Schwerpunktbereichen voraus, dass das Studium in neun Semestern abgeschlossen wird (Regelstudienzeit).
In den ersten vier Semestern hören die Studierenden überwiegend an Vorlesungen in den Kernbereichen Zivil-, Strafrecht und Öffentliches Recht. Die Vorlesungen enden mit einer Zwischenprüfung. Daneben werden Vorlesungen zu den Kernbereichen und Grundlagenfächern sowie fremdsprachliche Veranstaltungen angeboten. Im fünften bis achten Semester folgen Vorlesungen in den Pflichtfächern, Fortgeschrittenenübungen im Zivil-, Strafrecht und öffentlichen Recht sowie Examensvorbereitungskurse. Parallel sind Vorlesungen in den Schwerpunktbereichsfächern zu besuchen. Im neunten Semester wird von 70% der Studierenden die staatliche Pflichtfachprüfung abgelegt. 30% der Studierenden legen zunächst die Schwerpunktbereichsprüfung ab.
Die staatliche Pflichtfachprüfung kann ebenso wie die universitäre Scherpunktprüfung grundsätzlich nur einmal wiederholt werden. Eine Ausnahme gilt für denjenigen, der die schriftlichen Leistungen der staatlichen Pflichtfachprüfung spätestens nach der Vorlesungszeit des 8. Semesters erbracht hat und in der staatlichen Pflichtfachprüfung erfolglos geblieben ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://studienbuero.rewi.uni-mainz.de/files/2022/04/Studienempfehlung_Stand_2022_03.pdf
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz