25-Jähriger aus dem Landkreis Ravensburg soll seinen Großvater getötet haben – Und muss in Sicherheitsverwahrung in Gefängnis oder Psychiatrie?
Am heutigen Mittwoch hat vor dem Landgericht Ravensburg der Strafprozess gegen einen 25-Jährigen begonnen, der seinen Großvater ermordet haben soll. Die Staatsanwaltschaft Ravensburg soll gemeinsam mit einem Gutachter entscheiden, ob er bei dieser Tat prozessfähig oder schuldunfähig war. Wenn eine Schuldunfähigkeit festgestellt werden sollte, soll der Beschuldigte in Sicherheitsverwahrung in einer psychiatrischen Klinik verbleiben. Die heutige Verhandlung wird fortgeführt am 08. Und 22. November. Als letzter Verhandlungstag wurde der 13. Dezember 2024 festgesetzt.
Ob der Leitende Oberstaatsanwalt Alexander Boger selbst die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Ravensburg verlesen wird, ist derzeit nicht bekannt. Die Entscheidung, was nach dieser Anklageerhebung mit dem 25-Jährigen passiert, muss auf jeden Fall ein Richter des Landgerichts Ravensburg treffen. Und auf dieses Urteil kann man jetzt schon gespannt sein. Denn es könnte eine weitreichende Entscheidung sein, die die gesamte Gesetzgebung auf den Kopf stellen könnte?
Wegen solcher Entscheidungen, dass Menschen immer wieder unberechtigt in der Psychiatrie eingesperrt und möglicherweise dort in Sicherheitsverwahrung genommen werden, hatte unsere Redaktion vor ein paar Tagen eine Presseanfrage an den Leitenden Oberstaatsanwalt Alexander Boger gerichtet. Von ihm will unsere Redakteurin wissen, ob auch die Staatsanwaltschaft Ravensburg bei solchen Anklagen an Weisungen gebunden ist, so wie im Fall „Gustl Mollath“ in Bayern, der grundlos in die Psychiatrie eingesperrt wurde, und zwar auf Weisung der damaligen bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU). Viele Fragen sind heute noch offen. Auch die Antwort auf unsere Presseanfrage steht noch aus.
Alexander Boger ist am 1. April 2015 als Leitender Oberstaatsanwalt zur Staatsanwaltschaft Ravensburg gewechselt. Zuvor war er Direktor des Amtsgerichts Biberach. Wie er sich seinerzeit gegenüber der Schwäbischen Zeitung äußerte, wollte er mit dem Wechsel etwas Neues beginnen. Davor hatte Boger acht Jahre lang das Gefängnis Hinzistobel im Raum Ravensburg mit 440 Häftlingen geleitet. Und beim Amtsgericht in Biberach war er auch für Betreuungssachen zuständig.
Seit geraumer Zeit scheint im Gefängnis Hinzistobel anscheinend der „Teufel“ los zu sein. Hinweisen ist unsere Redaktion nachgegangen und hat erfahren, dass massive Missstände im Ravensnburger Gefängnis herrschen sollen. Von Schikanen der Bewacher und Betreuer im Umgang mit Strafgefangenen war die Rede. Auch Beschimpfungen durch das Personal sei an der Tagesordnung gewesen. Seit längerer Zeit wird Kritik geübt, dass massiver „psychischer Druck“ auf die Gefangenen ausgeübt werde, weshalb mehr als 80 Inhaftierte einen Brief an das baden-württembergische Justizministerium gerichtet hätten und ihre Vorwürfe konkretisierten. Auch Hinweise über Todesfälle im Gefängnis wurden in dem Schreiben erwähnt, denen jetzt das Justizministerium nachgehen will, u.a., was es mit Suiziden in der Anstalt auf sich hat. Seit geraumer Zeit ist die Leiterin der JVA Ravensburg nunmehr ausgewechselt. Ellen Allbeck leitet nun die Anstalt. Derzeit befinden sich in der JVA Hinzistobel 409 Gefangene und ist mit dieser Anzahl von Inhaftierten immer noch überbelegt.
Dennoch hat NACHRICHTEN REGIONAL zu diesem Sachverhalt erfahren, dass die Gefängnisse verpflichtet sind, über natürliche oder nicht natürliche Todesfälle in einer Anstalt sofort das Ministerium zu informieren. Suizidpräventionen würden ständig weiterentwickelt, erklärte die Anstaltsleitung. Würden sich während des Vollzugs Anhaltspunkte über Suizidgefährdungen ergeben, sei jeder Bedienstete verpflichtet, unverzüglich den ärztlichen oder psychologischen Dienst in der Justizanstalt zu informieren, wurde unserem Nachrichten-Portal mitgeteilt. Doch nicht immer würden diese Regeln eingehalten, wurde NR berichtet.
Was mit Verurteilten passiert, warum Gefangene in Sicherheitsverwahrung in Gefängnis oder Psychiatrie verbleiben müssen, werden wir unsere Leserinnen und Leser wissen lassen, sobald der Leitende Oberstaatsanwalt Alexander Boger unsere Presseanfrage beantwortet hat. Wir bleiben für Sie am Ball und werden unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.