Vorwürfe sexueller Handlungen an Kindern konnten nicht bestätigt werden
In einer Presseerklärung vom 28.08.2026 teilt die Staatsanwaltschaft Landau mit, dass gegen einen Mann Vorwürfe erhoben wurden, in vier Fällen sexuell motivierte Handlungen an Kindern in der Einrichtung einer Kindertagesstätte im Kreis Südliche Weinstrasse vorgenommen zu haben. Die Vorfälle sollen sich dort zu verschiedenen Zeitpunkten mutmaßlich im Jahr 2025 ereignet haben. Die Staatsanwaltschaft Landau habe daraufhin die Ermittlungen nach Eingang der ersten Strafanzeige im Januar 2026 aufgenommen. Nach Durchführung umfangreicher Ermittlungen sei es jedoch in keinem der Fälle hinreichend wahrscheinlich, dass der Beschuldigte die Kinder aus einer sexuellen Motivation heraus berührt habe.
In dem ersten bekannt gewordenen Fall sei der Beschuldigte bei der Vornahme von Pflegehandlungen an einem Kind beobachtet worden, wobei aufgrund der Gesamtumstände zunächst nicht ausgeschlossen werden konnte, dass diese möglicherweise einen sexuell motivierten Hintergrund hatten. Dieser Verdacht konnte durch die durchgeführten Ermittlungen jedoch nicht bestätigt werden. Nach dem Bekanntwerden dieser Vorwürfe gegen den Beschuldigten hätten weitere Kinder von Berührungen durch den Beschuldigten gesprochen, die ebenfalls einen sexuell motivierten Hintergrund gehabt haben könnten. Aufgrund des jungen Alters der Kinder ließ sich jedoch nicht mit der erforderlichen Belastbarkeit feststellen, ob es überhaupt zu entsprechenden Situationen gekommen sei bzw. was genau vorgefallen sein soll. Weitere Zeugen oder sonstige Beweise hierfür hätten nicht ermittelt werden können.
Soweit zudem eine Anzeige erstattet wurde, der der Vorwurf zugrunde lag, der Mann habe ein Kindergartenkind am Ohr gezogen, wurde auch dieses Verfahren eingestellt. Es habe sich nicht hinreichend sicher feststellen lassen, dass der Beschuldigte dem betroffenen Kind Schmerzen zugefügt hat. Dieser Vorfall soll sich vor ca. zweieinhalb Jahren in einer anderen Kindertagesstätte im Kreis Südliche Weinstraße ereignet haben, in der der Beschuldigte zuvor tätig gewesen war.
Quelle: Staatsanwaltschaft Landau










