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Home Überregional

Staatsanwaltschaft Frankenthal erhebt Anklage gegen ehemaligen Schifferstadter Frauenarzt

von Karin Hurrle
16.01.2013
in Überregional
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Landgericht soll in einer Prüfung klären, ob Berufsverbot verhängt wird

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat die äußerst umfangreichen Ermittlungen gegen einen ehemaligen Frauenarzt in Schifferstadt abgeschlossen und Anklage beim Landgericht Frankenthal erhoben. Dies teilt der Leitende Oberstaatsanwalt Liebing in einer Presseerklärung mit. Dem ehemaligen Arzt wird zur Last gelegt, im Zeitraum von Mai 2008 bis August 2011 im Behandlungszimmer seiner damaligen Arztpraxis in Schifferstadt durch 1484 Einzelhandlungen jeweils ohne Kenntnis der untersuchten Patientinnen mit einer zu diesem Zweck versteckt bereit gehaltenen Kamera Lichtbildaufnahmen sowie in einigen wenigen Fällen auch kurze Videosequenzen der Genitalbereiche dieser Frauen gefertigt zu haben. Darüber hinaus soll der Angeschuldigte einige Patientinnen heimlich fotografiert haben, während sie sich in einer zum Behandlungsraum gehörenden Umkleidekabine an- oder auszogen oder vor bzw. nach den eigentlichen Untersuchungshandlungen in zumindest teilweise unbekleidetem Zustand auf der im Behandlungsraum befindlichen Liege lagen.

Dabei sei dem Angeschuldigten stets bewusst gewesen, dass er durch diese Handlungen in einem besonders geschützten Raum die Intimsphäre seiner Patientinnen, die sich vertrauensvoll in seine ärztliche Behandlung begeben hatten, in besonders gravierender Weise verletzte.

Außerdem wird dem Angeschuldigten angelastet, dass er in insgesamt 10 Fällen als behandelnder Arzt die Untersuchungssituation bewusst zur Vornahme sexueller Handlungen ausgenutzt und dabei an seinen Patientinnen Handlungen durchgeführt habe, die nur scheinbar der Untersuchung dienten, tatsächlich jedoch auf seine sexuelle Erregung abzielten. Von diesen Vorgängen fertigte der Angeschuldigte zudem ohne Kenntnis der Patientinnen Videoaufzeichnungen.
 
Darüber hinaus werde dem Angeschuldigten zur Last gelegt, dass er zwei Handfeuerwaffen sowie einen nach dem Waffenrecht verbotenen Gegenstand in seinen Wohnräumen verwahrte, ohne im Besitz der dafür auch nach seiner Kenntnis erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnis zu sein.
 
Insgesamt wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, dass er 1484 Vergehen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, 10 Vergehen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen habe. Die von den vorgenannten Handlungen betroffenen 266 Patientinnen haben form- und fristgerecht Strafantrag gegen den ehemaligen Arzt gestellt.
 
Für den Fall der Verurteilung sind: a) Vergehen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe, b) Vergehen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren sowie c) der in Rede stehende Verstoß gegen das Waffengesetz mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstraf als Strafrahmen gesetzlich vorgesehen.
 
Darüber hinaus wird das Gericht im Falle der Verurteilung zu prüfen haben, ob gegen den Angeschuldigten, dessen ärztliche Zulassung seit September 2011 von der zuständigen Verwaltungsbehörde zum Ruhen gebracht wurde, ein Berufsverbot verhängt wird.
 
Gang der Ermittlungen:
Das Ermittlungsverfahren war im August 2011 durch die Anzeigenerstattung zweier Arzthelferinnen in Gang gekommen.
 
Der Tatverdacht stützt sich auf das Ergebnis der Ermittlungen, wobei insbesondere die Aussagen von mehr als 1600 befragten Patientinnen sowie weiterer Zeugen, die Auswertungsergebnisse hinsichtlich der anlässlich einer Durchsuchungsmaßnahme sichergestellten Unterlagen, Datenträger, Lichtbilder und Videoaufzeichnungen sowie die Ergebnisse der von der Staatsanwaltschaft eingeholten Sachverständigengutachten sowohl hinsichtlich des sichergestellten Bildmaterials und der ärztlichen Unterlagen als auch bezüglich der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeschuldigten von besonderer Bedeutung sind.
 
Der Angeschuldigte, der zunächst von seinem Recht Gebrauch gemacht hatte, keine Angaben zum Tatvorwurf zu machen, hat gegen Ende der Ermittlungen geäußert, dass er 2008 damit begonnen habe, während ärztlicher Untersuchungen heimlich die in Rede stehenden Bildaufnahmen ausschließlich zu seinem privaten Gebrauch zu fertigen. Im Laufe der Zeit habe er dies zunehmend häufiger getan. Zuletzt habe er nahezu täglich von mehreren Patientinnen insgesamt mehrere Dutzend derartige Bilder gefertigt. Bzgl. der sichergestellten Videosequenzen hat der Angeschuldigte bestritten, insoweit sexuell motiviert gehandelt zu haben; er will diese Aufnahmen vielmehr immer nur aus medizinischen Gründen hergestellt haben.
 
Die Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte erbracht, wonach der Angeschuldigte die von ihm heimlich gefertigten Lichtbilder und/oder Videoaufnahmen in irgendeiner Form an Dritte weiter gegeben hat. (red.)

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