Sanierung des Haßlocher Badeparks sowie Hallenboden der TSG Haßloch stehen auf dem Jahresförderplan des Landes
Am 18. Februar 2019 hatten der Sportstättenbeirat des Landkreises und der Kreisausschuss gemeinsam den Kreisförderplan für das Jahr 2020 beschlossen, mit dem der Kreis dem Land Projekte zur Förderung vorschlägt. Nun hat der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz den Jahresförderplan 2020 verabschiedet und hierbei zwei Maßnahmen im Kreis Bad Dürkheim mit aufgenommen. Sowohl die Sanierung und Erweiterung des Badeparks Haßloch, als auch die Erneuerung des Hallenbodens bei der TSG Haßloch e.V. fanden Eingang in den Jahresförderplan des Landes. Dass in diesem Jahr gleich zweimal der Landkreis Bad Dürkheim bedacht wird, freut auch Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. „Sport hat zwar ohnehin bei uns eine große Bedeutung, aber gerade in der aktuellen Lage empfinden wir die Fördermöglichkeit als ein sehr positives Signal, auch im Hinblick auf die Zeit nach Corona“, so der Landrat. Dass beide Maßnahmen Haßloch betreffen, war 2019 so noch gar nicht geplant. Zwar stand der Badepark auf Platz Eins des Kreisförderplans, die TSG Haßloch e.V. folgt aber erst auf Platz Vier. Durch den Umstand, dass die zweitplatzierte Maßnahme, der Umbau eines Rasenplatzes der TSG 1849 Deidesheim e.V. schon im Dezember 2019 einen Förderbescheid erhielt und die drittplatzierte Sanierung des Kunstrasenplatzes des SV 1970 Obersülzen e.V. aufgrund eines Starkregenschadens bereits umgesetzt werden musste, beförderte das Projekt der TSG Haßloch unerwartet auf Platz Zwei der Liste und könnte somit auch in diesem Jahr in den Genuss der Landesförderung kommen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wird nun prüfen, ob alle Kriterien der Förderfähigkeit beider Maßnahmen erfüllt werden und ob jeweils eine gesicherte Finanzierung nachgewiesen werden kann. Dann sollte der Erteilung eines Förderbescheides nichts mehr im Wege stehen. (red.)