Beschäftigungsausschuss stimmt für Schutz von Mitwirkung von Angestellten „Wenn Unternehmen zweier Länder fusionieren, brauchen die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Sicherheit, dass ihr Recht auf Mitbestimmung weiter gilt wie bisher. Die verabschiedete Position sorgt für eine ausgewogene Balance zwischen Niederlassungsfreiheit und sozialen Rechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, sagt Michael DETJEN, arbeitspolitischer Sprecher der Europa-SPD. Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Donnerstag, 15. November 2018 in Straßburg Vorschläge zur Sicherung betrieblicher Mitbestimmung abgestimmt. „Das in Deutschland und in vielen anderen EU-Ländern praktizierte Mitbestimmungsmodell steht unter Druck. Die europäische Niederlassungsfreiheit wird zum Teil von Unternehmen dazu genutzt, mit einer ausländischen Rechtsform den deutschen Mitbestimmungsgesetzen zu entgehen. Mit unserem heutigen Vorschlag würden wir dieser Praxis einen Riegel vorschieben!“, so DETJEN. „Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigern die gesamtbetriebliche Produktivität, da sie frühzeitig auf Probleme aufmerksam machen und somit zu verbesserten Arbeitsbedingungen und der Wirtschaftlichkeit beitragen. Wenn der Chef und die Angestellten auf Augenhöhe miteinander verhandeln, sichert das nachhaltigen Erfolg für das Unternehmen“, führt Michael DETJEN weiter aus. Konkret hat der Beschäftigungsausschuss folgende Vorschläge verabschiedet: 1. Ein Unternehmen muss echte wirtschaftliche Aktivitäten im Zielland vorweisen, bevor es eine grenzüberschreitende Fusion eingehen kann. Damit sollen fiktiven Briefkastenfirmen vorgebeugt und Steuer- und Sozialdumping bekämpft werden.2. Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte sollen bei Unternehmensumwandlungen durch europäische Regeln gestärkt werden: Analog zu den deutschen Mitbestimmungsgesetzen soll ab einer bestimmten Unternehmensgröße eine Vertretung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Aufsichtsrat festlegt werden. Demnach sollen ab 250 Beschäftigten zwei, ab 500 Beschäftigten ein Drittel und ab 1000 Beschäftigten die Hälfte des Aufsichtsrats durch Arbeitnehmervertreter besetzt sein. Trotz der neuen Vorschläge aus dem Europäischen Parlament wirbt Michael DETJEN für ambitioniertere Ziele zum langfristigen Schutz der Mitwirkung am Arbeitsplatz: „Die EU-Kommission hat es versäumt, europaweit einheitliche Mindeststandards für die Mitbestimmung zu setzen. Auch wenn wir durch das Unternehmensrecht die größten Lücken schließen können, muss unser langfristiges Ziel weiter eine Rahmenrichtlinie für Mitbestimmung in Europa sein“, so der Europapolitiker DETJEN. Am 6. Dezember stimmt der federführende Rechtsausschuss voraussichtlich über das Gesamtpaket ab und berücksichtigt dabei die Position des Beschäftigungsausschusses. (red.)