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Startseite Recht

SLAPPs: Gesetzentwurf gegen Einschüchterungsklagen greift zu kurz

by Karin Hurrle
19.12.2025
in Recht
Lesezeit: 5 mins read
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Aktuelle Fälle zeigen dringenden Nachbesserungsbedarf – Kein wirksamer Schutz für Betroffene

In einer Pressemitteilung vom 17.12.2025 teilt REPORTER OHNE GRENZEN (ROG) mit, dass der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie weit hinter den Erwartungen zurück bleibe. Das No SLAPP Bündnis Deutschland kritisiert insbesondere die Beschränkung auf grenzüberschreitende Fälle, die fehlende Regelung des außergerichtlichen Bereichs und die unzureichenden Sanktionsmechanismen. Aktuelle Fälle zeigen: Der Entwurf würde Betroffenen von strategischer Einschüchterung keinen wirksamen Schutz bieten. Deshalb fordert das Bündnis, den Anwendungsbereich auf nationale Fälle auszuweiten, den außergerichtlichen Bereich zu regeln, wirksame Sanktionen einzuführen und Beratungsstrukturen gesetzlich abzusichern.

Gesetzentwurf mit gravierenden Schutzlücken

Mit der EU-Richtlinie 2024/1069 hat die Europäische Union erstmals verbindliche Schutzmaßnahmen gegen sogenannte SLAPPs geschaffen – strategische Klagen, die darauf abzielen, kritische Stimmen durch das Drohpotenzial von Gerichtsverfahren einzuschüchtern. Deutschland muss diese Richtlinie bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Der am 10. Dezember vorgelegte Regierungsentwurf verfehle jedoch das Ziel eines wirksamen Schutzes, heißt es weiter in der Pressemitteilung von ROG. Außergerichtliche Einschüchterung bleibe ungeregelt: Fast alle betreuten Fälle beginnen mit einer Abmahnung oder einem anwaltlichen Schreiben. Der Einschüchterungseffekt tritt bereits ein, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Der Gesetzentwurf regele jedoch ausschließlich das gerichtliche Verfahren und lasse den vorgerichtlichen Bereich vollständig außen vor.

Die vorgesehene besondere Gebühr für missbräuchliche Klagen darf laut Entwurf maximal das Doppelte der regulären Verfahrensgebühr betragen. Bei einem typischen SLAPP-Fall mit 50.000 Euro Streitwert wären das nur rund 1.900 Euro – ein Betrag, der finanzstarke Kläger:innen kaum abschrecke, heißt es weiter. Die No SLAPP Anlaufstelle fordere stattdessen eine Gebühr in Höhe der mindestens 10-fachen Verfahrensgebühr, bei besonders schweren Fällen bis zur 15-fachen Verfahrensgebühr. Aktuelle Fälle zeigen exemplarisch, wie finanzstarke Akteure das Rechtssystem nutzen, um kritische Stimmen einzuschüchtern – und warum der vorliegende Gesetzentwurf Betroffene nicht schützen würde.

Anhand vieler Beispiele hat ROG aufgeführt, dass eine Nachbesserung der Gesetzgebung dringend erforderlich ist. So habe eine Initiative, die sich kritisch mit der Kaffee-Kette LAP Coffee auseinandergesetzt habe und Informationsmaterial in drei Berliner Buchhandlungen und einem Stadtteilladen ausgelegt habe, wenige Stunden später bereits eine strafbewehrte Unterlassungsaufforderung durch LAP gegen die Läden  erhalten mit einem fiktiven Streitwert von 200.000 Euro. Im Falle einer gerichtlichen Niederlage drohten den kleinen Buchhandlungen und dem Stadtteilladen nach den geltenden Regelungen damit Kosten von rund 20.000 Euro allein für die erste Instanz.

In diesem Zusammenhang wurde auch auf die No-SLAPP-Anlaufstelle zum Schutz publizistischer Arbeit in Deutschland hngewiesen, die Fälle dokumentiert, bei denen sie kontaktiert wurde, wenn Anhaltspunkte zu sehen waren, dass es sich nach den Kriterien der EU Richtlinie 2024/1069 sowie den Empfehlungen des Europarats um SLAPP bzw. damit verbundene rechtliche Einschüchterungsformen handeln könnte. Rechtsmissbräuchliche Schritte können auch außergerichtlich zum Einsatz kommen, deshalb wird auch auf Fälle aufmerksam gemacht, bei denen es (noch) zu keinem gerichtlichen Verfahren gekommen ist, wenn einschlägige Kriterien erfüllt sind. Es werden Fallbesprechungen in Rücksprache mit den Betroffenen geführt. Maßgeblich sind dabei die Kategorien des entsprecenden Fragebogens, der über www.noslapp.de abgerufen werden kann. Der Fragebogen bietet Betroffenen die Möglichkeit, ihren Fall detailliert zu beschreiben und so abzuklären, ob sie womöglich von einem juristischen Einschüchterungsversuch betroffen sind – bei Bedarf auch ergänzt durch persönliche Gespräche.

In einem Fall wurde besonders deutlich, wie Personen bei Einschüchterungsmethoden vorgehen. Im März 2022 veröffentlichte das Netzwerk Kritische Psychotherapie Köln/Bonn eine wissenschaftliche Analyse des im Hogrefe-Verlag erschienenen Sammelbandes „Kritische Psychotherapie. Interdisziplinäre Analysen einer leidenden Gesellschaft“, herausgegeben von Martin Wendisch. Die Analyse kam zu dem Schluss, dass es sich bei dem Buch in weiten Teilen um ein rechtsextremes Werk handele, das unter dem Deckmantel wissenschaftlicher Kritik verschwörungsideologische, strukturell antisemitische und antifeministische Inhalte verbreite. Der Herausgeber Wendisch hatte selbst 12 der 37 Beiträge verfasst und dabei durchgängig Narrative verwendet, die in der extremen Rechten beheimatet sind – von der Rede über einen „deep state“ und eine „Neue Weltordnung“ bis hin zu hasserfüllten Tiraden gegen den „Genderismus“. Nach Bekanntwerden der Analyse nahm der Verlag Hogrefe das Buch vom Markt und kündigte den Vertrag mit dem Herausgeber.

Anstatt sich inhaltlich mit der fundierten Kritik auseinanderzusetzen, reagierte Wendisch im April 2022 mit einer anwaltlichen Abmahnung. Er forderte das Netzwerk auf, seine kritischen Bewertungen zurückzunehmen und stellte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht Freiburg. Bei Androhung von 250.000 Euro Strafe oder sechs Monaten Haft sollte dem Netzwerk untersagt werden, vier zentrale Aussagen ihrer Analyse weiterhin zu verbreiten: dass der Herausgeber ein in weiten Zügen rechtsextremes Weltbild habe, eine rechtsextreme Ideologie verfolge, antisemitische Argumentationen verwende und den anderen Autor:innen den inhaltlichen Kontext vorab nicht offengelegt habe.

Das Amtsgericht erklärte sich für unzuständig und reichte den Fall direkt an das Landgericht Freiburg weiter, dasdie Klage im Juni 2022 vollständig abwies und alle Äußerungen als durch die Meinungsfreiheit gedeckte Bewertungen im Rahmen des wissenschaftlichen Fachdiskurses beurteilte. Wendisch legte daraufhin Berufung ein, doch auch das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte im Januar 2023 das erstinstanzliche Urteil und attestierte der Berufung „offensichtliche Unbegründetheit“. Trotz eines weiteren erfolglosen Einspruchs im Februar 2023 setzte Wendisch seine rechtlichen Bemühungen fort und zog im Hauptverfahren vor das Landgericht Frankfurt am Main.

Auch dort erlitt er im Juni 2024 eine deutliche Niederlage. Das Gericht stellte klar fest, dass die Bewertungen des Netzwerks angesichts der im Buch enthaltenen Ausführungen über „deep state“ und „Neue Weltordnung“ als rechtsextrem gerechtfertigt seien und im Lichte der Meinungsfreiheit zulässig sind.In einem letzten Versuch ging Wendisch erneut in Berufung vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Am 3. Juli 2025 fand die mündliche Verhandlung statt, bei der das Gericht bereits zu Beginn signalisierte, alle fünf Klagepunkte zurückweisen zu wollen. Mit der Urteilsverkündung am 24. Juli 2025 endete der über drei Jahre andauernde Rechtsstreit endgültig zugunsten der Meinungsfreiheit – eine Revision ist nicht möglich. Das Gericht bestätigte damit zum fünften Mal, dass wissenschaftlich fundierte Kritik an rechtsextremen Inhalten auch dann zulässig ist, wenn sie in scharfer Form vorgetragen wird.

Nun wird die Forderung erhoben, den Gesetzesentwurf anzupassen. „Der Regierungsentwurf ist eine Minimalumsetzung, die Betroffene von Einschüchterungsklagen weitgehend schutzlos lässt“, erklärt Philipp Wissing (Blueprint for Free Speech e.V.) vom No SLAPP Bündnis. „Die Fälle zeigen: SLAPPs treffen neben Journalist*innen und Organisationen auch Buchhandlungen, Bürger*inneninitiativen und Einzelpersonen, die sich kritisch zu Fragen von öffentlichem Interesse äußern. Ein Schutzgesetz, das nur für grenzüberschreitende Fälle gilt und den außergerichtlichen Bereich ignoriert, verfehlt seinen Zweck. Da muss unbedingt nachgebessert werden.“

Quellen:
https://www.otto-brenner-stiftung.de/fileadmin/user_data/stiftung/02_Wissenschaftsportal/03_Publikationen/AP77_SLAPPs.pdf
https://www.noslapp.de/neuigkeiten/fallbesprechung-kritische-psychotherapie

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Schlagworte: Aktuelle Fälle zeigen dringenden Nachbesserungsbedarf - Kein wirksamer Schutz für BetroffeneSLAPPs Gesetzentwurd gegen Einschüchterugsklagen greift zu kurz
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