Kinderschutzbund warnt “Hingucken!” statt „Weggucken“
Die immer währende Diskussion: Wie kann man Kinder in Kitas und Schulen besser schützen? Besonders im ehrenamtlichen Bereich der Kinder und Jugendarbeit fehlen aus Sicht des Kinderschutzbundes Schutzkonzepte gegen Übergriffe – und in Kitas und Schulen, wo es sie gibt, werden sie nicht immer beachtet. Ein Schlupfloch für Menschen mit pädophilen Neigungen? Das hat der Kinderschutzbund in Erfurt moniert. Missbrauch ist weiter verbreitet, als viele meinen – es heißt, dass statistisch in jeder Klasse ein betroffenes Kind sitzt, so die weitere Meinung des Kinderschutzbundes.
In etlichen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit fehlen aus Sicht des Kinderschutzbundes Thüringen noch wirksame Konzepte zum Schutz vor Übergriffen. Vor allem bei ehrenamtlichen Angeboten gebe es oft keine Schutzkonzepte, sagte Geschäftsführer Carsten Nöthling vor dem Welttag der Kinderrechte am 20. November. «Das sind Bereiche, in denen Menschen mit pädophilen Neigungen nach Zugängen suchen. Da müssen wir hingucken.»
Auch in Rheinland-Pfalz ist Handlungsbedarf. Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen gibt Anregungen, wie man solchen Missständen nachgehen kann. Auf der Homepage stehen einige Tipps und auch Ratschläge, die man sich holen kann, wenn man in einer solchen Situation selbst überfordert ist, https://kein-raum-fuer-missbrauch.de/schutzkonzepte/kita. Die in den letzten Jahren entwickelten Schutzkonzepte in Kitas zeigen, dass der Schutz vor sexuellem Missbrauch häufig nicht isoliert angegangen, sondern mit Prävention sonstiger Formen von Gewalt verbunden wird. Dies ist nicht zuletzt aufgrund der rechtlichen Regelungen in §§ 45, 79a SGB VIII naheliegend, die diesen Qualitätsentwicklungsprozess verbindlich einfordern. Die Praxis zeigt auch, dass es geboten ist, neben dem Schutz vor sexueller Gewalt durch Erwachsene auch die Prävention und Intervention bei sexuellen Übergriffen unter Kindern in den Schutzkonzepten Raum zu geben.
Auch wenn ein solches Konzept vielleicht nicht verpflichtend ist, und wenn die pädagogische Einsicht fehlt, dass Schutzkonzepte gebraucht werden und zwar nicht nur in der Aktenablage, sondern auch in der Umsetzung, müsse gehandelt werden, rät der Kinderschutzbund in Wiesbaden. Im Kernbereich der Kinder- und Jugendhilfe, in Wohngruppen, Kitas oder Schulen seien Schutzkonzepte zwar verpflichtend, teils würden sie aber nicht umgesetzt oder mit Leben gefüllt. Kinder brauchen Beschwerdesysteme, die funktionieren. Das müsse aber geübt werden. Gewaltprävention und der Schutz vor sexuellem Missbrauch sind in der Schule von größter Bedeutung – meint Hessens schwarz-grüne Landesregierung. Um diesen Auftrag weiter zu stärken, ist im Schulgesetz des Landes nun die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch verankert worden. Kultusminister Alexander Lorz meint dazu: „Der bestmögliche Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ist unsere Pflicht. Deshalb verstärken wir in den Schulen nochmals unsere Anstrengungen“.
Das weitere Ziel muss lauten: Kitas zu Schutzorten zu machen, zu Orten, die keinen Raum für Missbrauch lassen, die präventive Maßnahmen entwickeln, um nicht zum Tatort zu werden. Denn Kitas können auch besonders gefährdete Orte sein: Manche Täter und Täterinnen wählen gezielt einen pädagogischen Beruf, um leichter an potenzielle Opfer heranzukommen. Junge Kinder sind besonders gefährdet, denn sie können Missbrauchshandlungen nur schwer einschätzen und benennen und sind den Manipulationen hilflos ausgeliefert.












