Warum ist im „Fall Schlösser“ in Bezug auf Korruption nie ermittelt worden?
„Das Ansehen und die Integrität der öffentlichen Verwaltung sind für einen Rechtsstaat von grundlegender Bedeutung. Die Verhütung und Bekämpfung von Korruption ist daher ein wichtiges Ziel des Landes Baden-Württemberg“. Das hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg auf seiner Webseite veröffentlicht. Und die Koordinierungsgruppe, die 2013 für Hinweise auf Korruption bei der Landesregierung Baden-Württemberg eingerichtet wurde, sollte eigentlich solchen Hinweisen nachgehen, hat im Fall Schlösser allerdings nichts getan. Das Landeskriminalamt als Kooperationspartner dieser Koordinierungsgruppe, ist anscheinend nur eine Alibi-Behörde? Doch es gibt einen Vertrauensanwalt dieser Behörde, und der heißt Michael Rohlfing, er kommt aus Pforzheim. An den könne man sich in solchen Fällen wenden, heißt es weiter auf der Webseite des Ministeriums. Und an den haben sich nun die SCHLÖSSERS gewandt, nachdem ihre jahrelangen Beschwerdeschreiben im Sande verlaufen sind.
Wie uns Emilie Schlösser in einem Telefonat erzählt, habe sie sich an diese baden-württembergische Stelle gewandt, nachdem sie erfahren habe, dass es eine Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Korruption gibt. Ihr sei mehrfach geraten worden, diesbezügliche Strafanträge zu stellen, damit innerhalb der Behörden endlich ermittelt wird. Mit dem Vertrauensanwalt Rohlfing, der solche Hinweise für die Koordinierungsgruppe annehmen muss, habe sie telefoniert, nachdem sie ihm die entsprechenden Unterlagen zugesandt habe. Rechtsanwalt Rohfling habe ihr dann am Telefon erklärt, dass er ihre Hinweise weitermelden müsse und deshalb ihre Unterlagen an das zuständige Finanzamt weitergeleitet habe. Inzwischen habe man ihr auch bestätigt, dass ihre Akten zur Weiterbearbeitung dem Finanzamt Karlsruhe-Durlach und dem Landeskriminalamt Stuttgart vorliegen. Emilie Schlösser vermutet, dass die Polizeipräsidentin selbst, Stefanie Hinz, diese Unterlagen inzwischen auf ihrem Tisch hat. Über den „Fall Schlösser“ recherchiert unsere Redaktion schon viele Jahre und hat auch mehrmals darüber berichtet. Alle Unterstützer von ihr hoffen inständig, dass es nun in ihrem Falle bald weitergeht.
Was haben die SCHLÖSSERS weiter zu berichten?
Wie Emilie Schlösser unserer Redaktion weiter mitteilt, habe sie einige Hinweise erhalten, dass in ihrem Fall davon auszugehen sei, dass die Täter in sozialer Koordinate im Korpsgeist handeln. Und sie erinnert daran, dass seit 4. März 2024 Jens Rommel neuer Generalbundesanwalt ist, der damals im „Fall Schlösser“ als zuständiger Staatsanwalt von Ravensburg mitgewirkt habe. Und hier schließt sich wieder der Kreis.
Laut WIKIPEDIA wuchs Rommel in Ravensburg auf. Er absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg, Lund, Würzburg und Lyon. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte er sein Referendariat in Augsburg. Er trat 2003 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Stationen als Amtsrichter in Biberach und Riedlingen wurde er Staatsanwalt in Ravensburg. In den folgenden Jahren war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Generalbundesanwalt sowie beim Justizministerium Baden-Württemberg tätig und in dieser Funktion unter anderem von Mai 2010 bis Januar 2013 Ressortbeobachter bei der Europäischen Union. Danach war er Oberstaatsanwalt in Ravensburg und dort zunächst Abteilungsleiter und schließlich Stellvertreter des Leitenden Oberstaatsanwaltes. Von Oktober 2015 bis Anfang 2020 leitete er die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Im Februar 2020 wurde Rommel zum Bundesrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ernannt. Dort gehörte er seither dem 4. Strafsenat an. Rommel wurde Anfang Januar 2024 durch den Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann als Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof vorgeschlagen. Die Bundesregierung stimmte diesem Vorschlag am 10. Januar 2024 zu; der Bundesrat erteilte seine Zustimmung am 2. Februar 2024. Die Ernennung als Nachfolger von Peter Frank erfolgte am 4. März 2024. Jens Rommel ist Mitglied der FDP.
All diese neuen Erkenntnisse machen den SCHLÖSSERS Mut, dass ihr Fall doch noch aufgeklärt wird. Immerhin hat sich Emilie Schlösser inzwischen juristischen Rat eines Fachmannes eingeholt, der ihr folgendes mitteilte:
„Strafanzeigen im Falle der ungültigen – auch Steuergesetzgebung – stellen auf den Hochverratstatbestand ab und sind bei Generalbundesanwalt anzubringen. Die Staatsanwaltschaften haben entsprechende Anzeigen weiter zu leiten. Im übrigen haben Sie Anspruch auf Rückzahlung aller von Ihnen gezahlten sogenannten Steuern. Darüber hinaus steht Ihnen eine Entschädigung wegen Folter zu“. Demzufolge müssten die Unterlagen und die Akten, die der Staatsanwaltschaft Ravensburg übersandt wurden, zuständigkeitshalber an den Generalbundesanwalt Jens Rommel zur weiteren Veranlassung zugesandt werden. Es kann also noch interessant werden?
Wir behalten den Fall weiterhin im Auge und bleiben am Ball. Und wir werden unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.