Trotz neuem Beweismaterial will baden-württembergische Politik vertuschen
von Karin Hurrle
Vor einem Jahr war Emilie Schlösser aus dem Ravensburger Raum zuversichtlich, dass ihr Fall neu aufgerollt wird. Ein rheinland-pfälzischer Rechtsanwalt aus Landau hat sich an diesen politisch sehr schwierigen Fall gewagt. Er musste mehrmals die Akten bei der Ravensburger Staatsanwaltschaft anfordern, bevor überhaupt Bewegung in die Sache kam. Immer wieder hatte der leitende Staatsanwalt Heister die Angelegenheit hinausgeschoben. Ende des letzten Jahres 2014 ist Heister in den Ruhestand versetzt worden. Trotzdem geht es nur sehr schleppend voran. Der urteilende Richter Böhm vom Amtsgericht Ravensburg, der den „Fall Schlösser“ am 11.08.2008 negativ beschieden hatte, ist wenig kooperativ und immer noch im Amt. Die eingehende Post an das Amtsgericht Ravensburg wird nicht und wenn nur sehr spät beantwortet, anscheinend eine Verzögerungstaktik des Hauses.
Recherchen von Nachrichten Regional haben nunmehr ergeben, dass neue Erkenntnisse im „Fall Schlösser“ auch dem rheinland-pfälzischen Rechtsanwalt vorliegen. So wurde auch in Erfahrung gebracht, dass der ehemalige Finanzbeamte Link des Ravensburger Finanzamtes in den „Schlösser-Fall“ verwickelt war. Genau der hatte nämlich beim Finanzamt Ravensburg die Schlösser-Firmen finanztechnisch abgewickelt. Weil hier nicht alles mit rechten Dingen zuging, wurden kurzerhand die Schlösser-Firmen in die Insolvenz geschickt. Der Insolvenzverwalter war seinerzeit Rechtsanwalt Pluta von Ulm, der auch einen Strafantrag gegen den ehemaligen Finanzbeamten Link im Jahre 2004 bei der Ravensburger Staatsanwaltschaft stellte. Von der Staatsanwaltschaft Ravensburg wurde zwar das Strafverfahren am 11.09.2007 nach § 170 II STGB wieder eingestellt, also lange danach, nachdem Finanzbeamter Link beim Finanzamt Ravensburg ausgeschieden war und bereits ein eigenes Steuerberaterbüro hatte. Informationen zufolge soll Steuerberater Storz Link selbst beim Finanzamt Mitte 2000 abgeworben haben. Dies allerdings nur, um ihn dort aus dem Verkehr zu ziehen, bis Gras über die ganze Sache gewachsen war. Bei der Steuerberatergesellschaft Storz war Link gerade einmal ein Jahr bis Mitte 2001, bis er sein eigenes Steuerberaterbüro eröffnet hatte. Die örtliche Politik war bei diesem Deal behilflich.
Bereits im Jahre 1999 braute sich der „Schlösser-Skandal“ zusammen, zu einer Zeit, als Link noch beim Finanzamt Ravensburg beschäftigt war und die „Schlösser-Firmen“ dort finanztechnisch begleitete. Heute erinnert sich Emilie Schlösser noch an ein Gespräch, das im Jahre 1999 mit ihr, Steuerberater Storz und der Buchhalterin, Frau O. wegen den Schlösser-Firmen geführt wurde. Im Nachhinein wird vermutet, dass der Buchhalterin der „Betrug“ seinerzeit schon bekannt gewesen sein muss, sagt Emilie Schlösser, weil diese während des gemeinsamen Gespräches in Tränen ausgebrochen sei und dann die Besprechung verlassen habe. Kurze Zeit nach diesem Gespräch sei die Buchhalterin, Frau O. bei der Steuerberatergesellschaft Storz ausgeschieden. Es wird nun vermutet, dass die Buchhalterin bereits von dem vorbereiteten „Steuerbetrug“ gewusst hat, möglicherweise diesen Betrug sogar auf Anordnung durchführen musste. Nachrichten Regional wird in dieser Richtung weiter recherchieren und darüber berichten.
Aus heutiger Sicht muss also das Strafverfahren gegen die Familie Schlösser sowohl von dem Leitenden Staatsanwalt Heister der Staatsanwaltschaft Ravensburg, als auch von Richter Böhm des Amtsgerichtes Ravensburg „gestrickt“ worden sein. In wessen politischen Auftrag dies geschehen ist, sollte auch die baden-württenbergischen Landtagsabgeordneten interessieren, diese hüllen sich jedoch derzeit noch in Schweigen. Auf jeden Fall steht fest, dass das negative Urteil gegen die Familie Schlösser nach den vorliegenden Unterlagen absichtlich und ohne Rechtsgrundlage erfolgte. Die örtliche Politik sollte an der Klärung des Falles interessiert sein.
Kurios an der ganzen Sache ist noch: Als die „Schlösser-Firmen“ in die Insolvenz getrieben wurden, hatte der ehemalige Finanzbeamte Link, der von Mitte 2000 bis Mitte 2001 bei der Steuerberatergesellschaft Storz beschäftigt war, bereits ein eigenes Steuerberaterbüro. Sein Bruder, Prof. Dr. Peter Storz, war zu diesem Zeitpunkt auch Vorstandsmitglied bei der Steuerberaterkammer in Stuttgart, also der Kammer, die auch die Einhaltung der Berufsaufsicht über die Kammermitglieder ausübt. Ob bei einem Strafantrag, der gegen den ehemaligen Finanzbeamten Link im Jahre 2004 gestellt und das Verfahren erst Ende 2007 eingestellt wurde, sein eigenes Steuerberaterbüro geführt werden durfte, wird allerdings bezweifelt. Ob ihm wegen dieses Strafantrages des Insolvenzverwalters Pluta hätte die Lizenz bereits zu diesem Zeitpunkt entzogen werden müssen, wird derzeit noch recherchiert. Auch hier wird vermutet, dass der Bruder des Steuerberaters Storz, Prof. Dr. Peter Storz, dabei behilflich war, dass Link seine Lizenz nicht verlor.
Mittlerweile liegt Nachrichten Regional eine Bestätigung eines Zuhörers vor, der am 3. April 2008 bei den „Schlösser-Prozessen“ anwesend war. Dieser Bestätigung ist zu entnehmen, dass Staatsanwalt Witzemann von der Staatsanwaltschaft Ravensburg bereits damals schon die Beweisaufnahme der von ihm verlesenen Anklagepunkte verweigert hatte. Der Unterzeichner dieser Bestätigung sprach von einer Diskriminierung der Frau Schlösser durch Richter Böhm, der im Anschluss seines Fehl-Urteils zu keinem Gespräch mehr bereit gewesen sei. Der Unterzeichner dieser Bestätigung sei bereits damals schon schockiert über die Vorgehensweise von Staatsanwalt Witzemann und Richter Böhm gewesen.
Emilie Schlösser hatte wegen des Neuaufrollens ihres Falles bereits im letzten Jahr Kontakt mit verschiedenen politischen Gremien des baden-württembergischen Landtages sowie Mitgliedern des Ravensburger Stadtrates aufgenommen. Obwohl die Ravensburger GRÜNEN mit ihren Landtagsabgeordneten Lucha und Filius politische Klärung des „Schlösser-Falles“ versprochen hatten, ein diesbezügliches Gespräch mit Einvernehmen des SPD-Politikers Schmiedel, fand bereits im Februar 2015 statt, ist wenig unternommen worden. Außer den GRÜNEN und der SPD hat sich auch niemand bisher auf die Schlösser-Schreiben gemeldet, die auch von der Interessengemeinschaft „Justizgeschädigter“ aufgegriffen wurden und ebenfalls an alle politischen Gremien gingen.
Zwischenzeitlich liegen Nachrichten Regional auch Unterlagen vor, dass die AOK Bodensee-Oberschwaben mit Schreiben vom 22.12.2009 ebenfalls Ansprüche bei der Ravensburger Staatsanwaltschaft im „Schlösser-Fall“ angemeldet hatte und die Staatsanwaltschaft Ravensburg gleichzeitig um Amtshilfe bat. Ob die AOK Bodensee-Oberschwaben Amtshilfe erhielt wird von Nachrichten Regional weiter recherchiert, um an neue Informationen zu kommen.
Aus einem neuerlichen Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 10.03.2015 an den rheinland-pfälzischen Schlösser-Anwalt geht nunmehr hervor, dass auch von dort die Wiederaufnahme und weitere Ermittlungen im „Fall Schlösser“ verweigert werden. So dass als letztes Rechtsmitttel für den Schlösser-Anwalt nur noch das Klageerzwingsverfahren bleibt. Nachrichten Regional wird weiter darüber berichten.
Fest steht allerdings jetzt schon: Begehen Staatsanwälte bei ihren unrechtmäßigen Entscheidungen Amtsfehler, so haftet der Staat für den verursachten Schaden. Staatsanwälte können jedoch disziplinarisch verfolgt werden. Dies kann zu einer mündlichen Rüge bis zu der Entlassung reichen. Ist ein Staatsanwalt bereits aus seinem Dienst geschieden, kann ihm für seine begangenen Fehler die Rente entzogen werden.
Es folgt demnächst ein weiterer Bericht.