Strafverfahren von Polizei eingeleitet – Staatsanwaltschaft Frankenthal ermittelt – Befindet sich die Täterin in U-Haft?
Weil die Gerüchteküche wegen der Schlägerei auf dem Neujahrsempfang der Gemeinde Haßloch immer noch brodelt und Hinweisgeber unserer Redaktion die tollsten Geschichten erzählten, hat unsere Redakteurin direkt bei der Gemeinde und Polizei Haßloch nachgefragt, um Näheres zu erfahren. Bürgerinnen und Bürger die diese Schlägerei miterlebt haben waren geschockt. Auf dieser Veranstaltung wurde eine Haßlocher Gemeinderätin verletzt. Seit dieser Zeit laufen die Drähe in unserer Redaktion heißt, um viele Hinweise loszuwerden. Hinweisgeber vermuten, dass sich die Täterin in Untersuchungshaft befindet? NR hatte über den Neujahrsempfang der Gemeinde Haßloch berichtet, https://nachrichten-regional.de/neujahrsempfang-der-gemeinde-hassloch-2026-mit-turbulenzen/
Weil der Neujahrsempfang im Hannah-Arendt-Gymnasium stattfand, wurde auch beim Haßlocher Bürgermeister Meyer angefragt, ob er als Hausherr der Veranstaltung das Hausrecht ausgeübt habe und die Betroffenen des Saales verwiesen hätte oder aber auch selbst Strafanzeige gegen die Schlägerin bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal gestellt habe. Unsere Presseanfrage wurde von ihm wie folgt beantwortet: „die Gemeinde Haßloch hat keinerlei Anzeige erstattet und auch keinerlei Informationen über den Sachstand des Verfahrens“.
Die Haßlocher Polizei war hingegen auskunftsbereiter. Auf unsere Frage, ob das CDU-Ratsmitglied M.M. als Betroffene, Strafanzeige gegen die Kolumbianerin gestellt hat, von der sie verletzt worden sei, teilt der Leiter der PI Haßloch, Frank Hoffmann, mit, dass im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme von der Polizei eine Strafanzeige aufgenommen wurde. Das Ermittlungsverfahren sei von der Polizei eröffnet worden und befinde sich derzeit noch in Bearbeitung. Auf unsere Anfrage, ob es stimmt, dass die Kolumbianerin bereits in ihr Land zurückgekehrt sei, teilte Hoffmann mit, dass ihm darüber keine Informationen vorlägen. Auch konnte uns Hoffmann nichts dazu sagen, von wem diese Kolumbianerin überhaupt nach Haßloch vermittelt wurde.
Inzwischen ist es ein „offenes Geheimnis“, dass der CDU-Ortsvereinsvorsitzende Marcel Zahn, auch Vorsitzender des DRK-Haßloch in Begleitung dieser Kolumbianrin war und den Neujahrsempfang gemeinsam mit ihr besucht hatte. Von einigen Teilnehmern, die auf dem Neujahrsempfang waren, hat unsere Redaktion erfahren, dass es nach der Veranstaltung zu diesen körperlichen Auseinandersetzungen gekommen sei. Einige Personen seien dazugekommen, um Hilfestellung zu geben. Die Streitigkeiten hätten für kurze Zeit unterbunden werden können, nachdem die Polizei eintraf, wären dann später im Außenbereich allerdings weitergegangen. Die Kolumbianerin habe dem Gemeinderatsmitglied M.M. ein Glas mit voller Wucht auf den Kopf geschlagen und daher Körperverletzung begangen. Es wrude geäußert, dass bei dem Streit viel Alkohol im Spiel gewesen sei, eine Schlichtung sei vor Ort nicht möglich gewesen, haben andere erzählt. Mittlerweile hat unsere Redaktion aus sicheren Quellen erfahren, dass vermutet werde, dass sich die Kolumbianerin in Untersuchungshaft befindet, da Körperverletzung laut §§ 223 ff. StGB eine Straftat ist.
Eine kolumbianische Staatsangehörige, die in Deutschland eine Straftat begangen hat, kann von den deutschen Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft/Polizei) festgehalten werden. Die Staatsbürgerschaft spielt dabei keine Rolle; es gilt das Territorialitätsprinzip, wonach auf deutschem Boden begangene Straftaten nach deutschem Recht verfolgt werden.
Hier sind die rechtlichen Möglichkeiten im Überblick:
- Vorläufige Festnahme:
- Wenn eine Person auf frischer Tat ertappt wird oder dringender Tatverdacht besteht und Fluchtgefahr vorliegt, kann die Polizei oder Staatsanwaltschaft die Person vorläufig festnehmen.
- Untersuchungshaft (U-Haft): Besteht der dringende Verdacht einer schweren Straftat und besteht insbesondere Fluchtgefahr (da der Wohnsitz im Ausland ist), kann ein Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft anordnen.
- Ausländerrechtliche Sicherungshaft: Bei Personen ohne festen Wohnsitz in Deutschland oder bei unerlaubtem Aufenthalt kann neben der strafrechtlichen Verfolgung auch eine Festhaltung zur Sicherung der Abschiebung erfolgen.
NACHRICHTEN REGIONAL bleibt weiter am Ball und wird seine Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten!












