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Rückfragen beim Briefabstimmungsbüro

by Karin Hurrle
10.02.2018
in Uncategorized
Lesezeit: 2 mins read
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Bis zum 16. Februar 2018 werden in Koblenz die Abstimmungsbenachrichtigungen für den am 18. März 2018 stattfindenden Bürgerentscheid zugestellt. Für den Bürgerentscheid der Stadt Koblenz sind insgesamt 88.200 Koblenzer Bürgerinnen und Bürger (darunter 4.000 wahlberechtigte EU-Bürger) abstimmungsberechtigt. Nähere Informationen zum Thema „Flächendeckende Einführung von Ortsbezirken“ finden sich auf der Homepage der Stadt Koblenz unter www.koblenz.de. Am Montag, 19. Februar 2018 öffnen die Briefabstimmungsbüros in Koblenz. Ab diesem Zeitpunkt haben die abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit ihre Briefabstimmungsunterlagen zu beantragen und auch direkt ihre Stimme abzugeben.

Es werden zwei Briefabstimmungsbüros eingerichtet:
Ein Briefabstimmungsbüro befindet sich im Forum Confluentes in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek im 5. Obergeschoss, Zentralplatz 1. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Donnerstag: 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr; Freitag: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Samstag: 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr (außer 17.03.2018)

Ein weiteres Briefabstimmungsbüro befindet sich beim Ordnungsamt im Untergeschoss Zimmer 15, Ludwig-Erhard-Straße 2. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Und außerdem am Freitag, 16.03.2018: von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Briefabstimmungsbüros sind barrierefrei erreichbar.
Die Briefabstimmungsunterlagen können bis zum 16.03.2018 18:00 Uhr beantragt werden. Am Samstag vor der Wahl (17.03.2018) sind beide Briefabstimmungsbüros geschlossen. Briefabstimmungsanträge, die nach dem 16.03.2018 18:00 Uhr gestellt werden, sind nur im Falle plötzlicher Krankheit zulässig. Die Anträge können in diesen Fällen bis Sonntag 15:00 Uhr im Ordnungsamt, Abteilung Wahlen, Ludwig-Erhard-Straße 2, gestellt werden.

Für die Beantragung der Briefabstimmungsunterlagen gibt es folgende Möglichkeiten.
– einen formlosen schriftlichen und unterschriebenen Antrag.
– Antragstellung mit App mittels des QR Codes auf der Abstimmungsbenachrichtigung.
– Beantragung per E-Mail (briefwahl@stadt.koblenz.de). Bei dieser Möglichkeit sollten für alle Antragsteller der Name, Vorname die Wohnadresse und das Geburtsdatum angegeben werden.
– Ausfüllen des Onlineformulars auf www.koblenz.de (ab dem 19.03.2018 möglich)
– Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung.
– Persönliche Beantragung in den Briefabstimmungsbüros.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Briefabstimmungsbüros sind für Rückfragen unter der Telefonnummer 0261 1294640 ab dem 15.02.2018 erreichbar. (red.)
 

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