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Startseite Wissenswertes

Rückblick auf die Fachveranstaltung des BMJ zum Thema „Psychotherapie und Strafverfahren“

by Karin Hurrle
26.12.2024
in Wissenswertes
Lesezeit: 3 mins read
Rückblick auf die Fachveranstaltung des BMJ zum Thema „Psychotherapie und Strafverfahren“
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Einblicke in den Themenbereich „Restorative Justice“ wirft noch viele Fragen auf

Am 18. 11. 2024 fand vom Bundesministerium für Justiz eine Fachveranstaltung statt, wo eine Expert*innengruppe Psychotherapie und Glaubhaftigkeit, ihre Ergebnisse vorstellen konnte. Zum Thema Resorative Justice hatte am 23.11.2024 eine Fachtagung in Dresden stattgefunden. Beides Themen, womit sich ANUAS beschäftigt. An der Veranstaltung am 18.11.2024 hatte auch ANUAS teilgenommen und konnte im Anschluss ihre Stellungnahme zum Thema abgeben. Es wurde von der Vorsitzenden Marion Waade kritisiert, dass Angehörige von Tötungsdelikten nicht berücksichtigt wurden. ANUAS weist deshalb in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass Angehörige gewaltsamer Tötungen und ihre Problemfelder in der Politik und Gesellschaft nicht genügend Berücksichtigung finden.

ANUAS setzt sich schon viele Jahre für ein breites Themenfeld ein, u.a. auch in Bezug auf „Restorative Justice“, an dem diese Thematik nochmals auf der Fachtagung am 23.11.2024 in Dresden durchleuchtet wurde. Die Vorsitzende Marion Waade stellt die Frage: „Inwieweit sind Angehörige gewaltsamer Tötung = Mit-Opfer in Ihren Forschungsaufträgen berücksichtigt worden?“. Alle bisherigen Expertenberichte, die sie gelesen habe, beschäftigen sich nicht mit Mit-Opfern (Angehörige gewaltsamer Tötung, entspr. Richtlinie 2012/29/EU v. 25. 10. 2012, über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten), sondern ausschließlich mit überlebenden Opfern.

ANUAS vertrete zum Thema deshalb die Meinung, dass Mit-Opfer eine Psychotherapie nutzen sollten, wenn sie dieses benötigen, allerdings nur zur Entlastung und Stabilisierung, um den Strafprozeß überhaupt durchstehen zu können. „Nachdem der Strafprozeß beendet ist, ist eine Traumatherapie – wenn nötig – sinnvoll“. Aus 16 Jahren Erfahrung im Umgang mit Mit-Opfern (Angehörigen gewaltsamer Tötung) in allen Bundesländern, auch bei grenzübergreifenden Fällen (welche besondere Problemfelder aufzeigen) haben sich aus ihrer Sicht folgende wichtige Tendenzen gezeigt: Bildgebende Verfahren bei Traumata (Uni Heidelberg ist Vorreiter auf dem Gebiet) beweisen in der Regel die Schwere des Traumatas sowie eine ziemlich sichere Möglichkeit, einzuschätzen, ob es sich um ein Trauma aus vergangenen Zeiten handelt oder durch das aktuelle Geschehen hervorgerufen wurde.

Bei Mit-Opfern (Angehörigen gewaltsamer Tötung) würden Ungerechtigkeiten, welche die Angehörigen im Zusammenhang mit der tödlichen Gewalttat erleben eine entscheidene Rolle spielen. Fehler die Psychotherapeuten machen: Diese Mit-Opfer würden häufig in eine fehlende Trauerbewältigungsmöglichkeit geschoben und erhalten selten die richtigen Diagnosen und Behandlungen. Eine Traumatherapiebehandlung vor dem Strafprozeß wirke oft kontraproduktiv für die Mit-Opfer. Marion Waade berichtet weiter, dass die Uni Wien mit Elementen der Restorativen Justiz (keinen Täter-Opfer-Ausgleich), sondern dem sozialen Element * partizipatorisches Element, Element der Wiedergutmachung arbeite. ANUAS arbeitet seit Jahren nach diesem Prinzip. Solange Stress, Ungerechtigkeiten und weitere Probleme bei Mit-Opfern bezogen auf häusliche Gewalt mit Todesfolge (einschließlich Femizide …) nicht gelöst seien, gebe es schwer Möglichkeiten der Traumabewältigung, sagt die Fachfrau. Erst, wenn dies beseitigt sei, könne man sich aktiv der Trauma- und Trauerbewältigung widmen. Hier werde deutlich, dass in 90% aller Betroffenenfälle, eine Traumatherapie vor dem Strafprozeß nicht zwingend gewollt war. Eine Entlastung und Stabilisierung aber auf jeden Fall. Waade erinnert an Fälle gewaltsamer Tötung, die nicht aufgeklärt werden können, oder „zweifelhafte“ Suizidfälle, oder grenzübergreifende Fälle, bei denen Gesetzmäßigkeiten nicht eindeutig geregelt sind.

ANUAS empfiehlt: Die individuellen Fälle und Notwendigkeiten sollten berücksichtigt werden. Fachkompetenz sollte unbedingt Kenntnisse der Betroffenenkompetenz nutzen und die Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigen. In Studien und Weiterbildungen von Psychologen sollten Mit-Opfer-Betroffenenkompetenzen mit einfließen: Dennoch sagt Waade als Vorsitzende von ANUAS, im Gespräch mit NACHRICHTEN REGIONAL, dass die Fachtagung am 18.11.2024 zum Thema Psychotherapie und Glaubhaftigkeit vom Bundesministerium der Justiz gut aufgebaut gewesen sei. Nach dieser Tagung habe man die Möglichkeit gehabt, sich im Foyer über die Thematik auszutauschen. Marion Waade richtet allerdings weiterhin bei ihrem Engagement den Focus auf die Mit-Opfer, das sind die Angehhörigen von Tötungsdelikten, was anders zu beurteilen sei, weil es sich um überlebende Opfer handele. Und da seien nach ihrer Meinung dann die entsprechenden Experten gefragt.

Als FAZIT der Veranstaltung am 18.11.2024 vom Bundesministerium der Justiz führte Waade an, dass es bei dem Thema Psychotherapie und Glaubhaftigkeit, selbst unter den Experten unterschiedliche Ansichten gab. Dennoch sei ein Leitfaden erarbeitet worden, der für die gesamte Bundesrepublik gelten soll, https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/Praxishinweise_Psychotherapie.html. Wer sich über das breit gefächerte Themenfeld von ANUAS einen Überblick verschaffen möchte, kann die entsprechenden Seiten auf der Homepage aufrufen https://anuas.de/eu-sachberichte-und-verbändeanhörungen/


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