Ex-Ehefrau wegen Betrug angezeigt – Staatsanwaltschaft will nicht ermitteln
Da sich ein Rosenkrieg in einem Scheidungsverfahren schon seit sechs Jahren beim Amtsgericht Neustadt hinzieht, die „Noch-Ehefrau“ von ihrem Ex-Mann inzwischen wegen Betrug angezeigt wurde und die Staatsanwaltschaft in Frankenthal nicht ermitteln will, ist nun dem „Noch-Ehemann“ der Kragen geplatzt. Er hat deshalb seinen Strafantrag persönlich zur Staatsanwaltschaft in Frankenthal gebracht und sich zudem als weiteren Beweis ablichten lassen. Diesen Strafantrag hatte gestellt, weil die Ex-Frau im Scheidungsverfahren falsche Angaben gemacht hatte und diese von der Neustadter Richterin auch noch gebilligt wurden. Dies ging dem Ehemann nun doch zu weit, so dass er mit einer Presseerklärung und einem Foto an alle Medien ging. Diesen Medien wurde schon mehrmals diese Betrügereien bekannt gemacht. NACHRICHTEN REGIONAL hatte in der Vergangenheit bereits darüber berichtet. Der Familienvater ist erbost darüber, dass ihn seine „Noch“-Ehefrau und ihre mandatierte Rechtsanwältin regelrecht „ausrauben“ wollen, um sich die gemeinsam errichtete Immobilie unter den Nagel zu reißen. Obwohl er anhand von Kontoauszügen und Beweismitteln nachweisen konnte, dass Betrug vorliegt, will die Frankenthaler Staatsanwaltschaft nicht ermitteln, so dass er einen Strafrechtler einschalten musste. Am 27. Oktober war ein Scheidungstermin beim Amtsgericht Neustadt angesetzt, der wegen Erkrankung der Rechtsanwältin der Ex-Frau abgesagt werden musste.
Inzwischen liegt der Strafantrag, der von dem Ehemann bei der Frankenthaler Staatsanwaltschaft abgegeben wurde, der Pfälzischen Generalstaatsanwaltschaft und dem OLG in Zweibrücken vor. Sowohl sein Rechtsanwalt aus Hessen, als auch sein Strafrechtler aus Darmstadt, der auch Dozent an der Uni Heidelberg ist, sind dabei, in den Ehescheidungskrieg Licht zu bringen. Anhand der umfangreichen Unterlagen, die unserer Redaktion ebenfalls vorliegen, kann davon ausgegangen werden, dass einige Personen in den Betrug verwickelt sind, so dass deshalb die Frankenthaler Staatsanwaltschaft nicht ermitteln will. Wer – außer der Staatsanwaltschaft Frankenthal – diese Personen decken will, kann derzeit nur vermutet werden.
Denn der Ex-Mann hat vor einiger Zeit Post von der Staatsanwaltschaft Frankenthal bekommen, dass „vom Einleiten der Ermittlungen gegen die Ex-Frau nach § 154d abgesehen wird, da die Zivilrechtliche Vorfrage am Amtsgericht Neustadt nicht geklärt wurde“. Auch werde von der Einleitung eines Verfahrens gegen die Richterin wegen Rechtsbeugung nach §339 StGB abgesehen, da kein Anfangsverdacht bestünde.
Wie der Ehemann in seiner Presseerklärung weiter mitteilt, habe das Amtsgericht Neustadt seit Januar 2020 keinerlei Maßnahmen unternommen, um das Scheidungsverfahren voranzutreiben, auch habe kein Interesse daran bestanden, die Wahrheitsfindung in Sachen Prozessbetrug einzuleiten, um diesen aufzuklären. Stattdessen gingen die Forderungen der Ex-Frau und ihrer Rechtsanwältin ins uferlose. Sicher sei für ihn, dass sie sich nicht nur das gemeinsame Haus unter den Nagel reißen will, sondern sich auch noch überhöhten Unterhalt von ihm zahlen lasse, weil sie angeblich „mittellos“ sei. Auf diese Tatsache habe ein Prof. Dr. für Strafrecht den Leitenden Oberstaatsanwalt in Frakenthal hingewiesen und gleichzeitig Antrag gestellt, dass die Ermittlungen gegen die Ex-Frau wieder aufgenommen werden.
Der Ehemann in Scheidung schließt aus der Verweigerungshaltung der Staatsanwaltschaft Frankenthal, dass anscheinend dieser Fall weitaus brisanter ist als bis dato bekannt. Wir bleiben für Sie am Ball, wie es im Ermittlungsverfahren der Frankenthaler Staatsanwaltschaft weitergeht und halten unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden.
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