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Home Regional Hassloch

Richter des Amtsgerichts Neustadt hebt Beschlüsse über Ordnungsgelder der Gemeindewerke Haßloch gegen ehemaligen Verein „FTGR e.V.“ wieder auf

von Karin Hurrle
10.02.2019
in Hassloch
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Auch Strafverfahren gegen ehemalige Vorstandsmitglieder wurden eingestellt 

Die Interessengemeinschaft „Justizerfahrene“ haben gemeinsam mit ihrer Rechtsanwältin erreicht, dass Beschlüsse über Ordnungsgelder der Gemeindewerke Haßloch gegen den ehemaligen Verein „Förderung von Transparenz und Gerechtigkeit in der Rechtspflege e.V.“ (FTGR e.V.) von einem Richter des Amtsgerichts Neustadt aufgehoben wurden. Auch das Strafverfahren, das der ehemalige Geschäftsführer der Gemeindewerke gegen Vorstandsmitglieder des Vereins aus „Willkür“ von der Frankenthaler Staatsanwaltschaft einleiten ließ, hat die Juristin einstellen lassen. Umfangreiche Unterlagen wurden der IG zur Sichtung zur Verfügung gestellt, damit das damalige „Fehl-Urteil“ rekonstruiert werden konnte. Seit einem Jahr läuft die Prüfung. Nun steht fest, dass die Ordnungsklagen und andere Zivil- und Strafverfahren rechtsfehlerhaft waren, so dass ein Wiederaufnahmeverfahren möglich wird. Vorausgegangen sind der Aufhebung der Beschlüsse dieser Ordnungsgelder jahrelange Auseinandersetzungen zwischen Gemeindewerke Haßloch und Vorstandsmitgliedern des Vereins, wo es immer wieder zu Unterlassungsforderungen kam, weil Berichte über Missstände, Korruption und Skandale auf der Homepage des FTGR e.V. veröffentlicht wurden, was u.a. die Vereinsziele des Vereins waren und die auch in der Satzung geregelt und auch vom Registergericht Ludwigshafen genehmigt wurden. Begonnen hatte allerdings alles mit einem Klageverfahren der Gemeindewerke Haßloch gegen den ehemaligen Förderkreis Offener Kanäle, der mehrere Spenden von den Gemeindewerken Haßloch für seine Jugendarbeit erhalten hatte, eine davon soll keine Spende gewesen sein und wurde daher zwei Jahre später im Klageverfahren wieder zurückgefordert, was mit Urteil bestätigt wurde. Dieses „Fehl-Urteil“ einer Richterin beim Amtsgericht Neustadt habe eine Lawine von Zivil- und Strafverfahren nach sich gezogen, worauf sich spätere Prozesse der Gemeindewerke Haßloch alle stützen konnten, was inzwischen von der IG „Justizerfahrene“ festgestellt wurde. Nicht nur der ehemalige FTGR e.V. wurde von den Gemeindewerken Haßloch in die Insolvenz getrieben, sondern auch der Förderkreis Offene Kanäle, so dass inzwischen feststeht, dass die damalige Richterin des Amtsgerichts Neustadt nicht nur ein „Fehl-Urteil“ gefällt, sondern auch während des Insolvenzverfahrens durch Richterlichen Beschluss eine Hausdurchsuchung bei der damaligen Vorsitzenden angeordnet hatte, die rechtswidrig war. Inzwischen würden die rechtsfehlerhaften Urteile und die „Willkür“ überprüft und welche Zivil- und Strafverfahren durch diese rechtswidrigen Handlungen durch ein Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben werden können, zumal auch den Gerichten erheblicher finanzieller Schaden dadurch entstanden sei, so die Sprecherin der IG. Ein Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren ergibt sich aus dem § 140a I GVG und § 140a II GVG und hebt ab auf die sachliche Zuständigkeit. Das Wiederaufnahmeverfahren kann jedoch auch bei dem Gericht eingereicht werden, dessen Urteil letztendlich angefochten wird. Diese Regelung ergibt sich aus § 367 I S. 2. Ein Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren ist an keine Frist gebunden. Zur Wiederaufnahme ist berechtigt, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind. Tatsachen sind neu, wenn sie dem erkennenden Gericht bei der Urteilsberatung nicht bekannt waren und von ihm daher bei Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten. Neue Beweismittel sind solche, derer sich das erkennende Gericht nicht bedient hat. Den unbekannten Beweismitteln stehen die unbenutzten Beweismittel gleich. All dies sei in der Prüfung, wurde von der Sprecherin der IG bestätigt, so dass nach derzeitiger Sicht ein Wiederaufnahmeverfahren von der IG „Justizerfahrene“ angestrebt werde. NACHRICHTEN REGIONAL wird über diesen Fall seine Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten. (red.)

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