Justizminister Fernis: „Fehler und Verirrungen der Justiz im Nationalsozialismus dürfen nicht in Vergessenheit geraten“ – Gerichtspräsidenten und Staatsanwälte werden unter die Lupe genommen, die nach 1945 wieder in Justizbehörden integriert wurden
Das Forschungsprojekt zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit der rheinland-pfälzischen Justiz hat seine Arbeit aufgenommen. Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz übernimmt die wissenschaftliche Bearbeitung des Projekts, das auf zwei Jahre angelegt ist und in einer Monographie münden wird. Auch das NS-Gefängniswesen auf dem Gebiet von Rheinland-Pfalz ist Gegenstand eines wissenschaftlichen Projekts, das von der Universität Trier bearbeitet und vom Ministerium gefördert wird.
Justizminister Philipp Fernis betont anlässlich des Projektstarts in Mainz die Bedeutung der beiden Initiativen: „Die Auseinandersetzung mit der Geschichte ist nicht nur ein Blick zurück, sondern vor allem ein Auftrag für die Gegenwart und Zukunft. Wir tragen Verantwortung dafür, dass die Fehler und Verirrungen der Justiz im Nationalsozialismus nicht in Vergessenheit geraten!“
Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums und der rheinland-pfälzischen Justiz legte den inhaltlichen Rahmen für die Untersuchungen fest. Im Fokus stehen Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte sowie Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte, die im Jahr 1945 mindestens 21 Jahre alt waren und nach dem Kriegsende die leitende Funktion ausübten. Zu den zentralen Fragen der Untersuchung gehört, inwieweit personelle Kontinuitäten aus der NS-Zeit in der Justiz der Nachkriegsjahre bestanden. Dabei sollen verfügbare personenbezogene Archivalien ausgewertet werden.
Ebenso forscht die Universität Trier auf dem Gebiet der NS-Vergangenheit der Justiz. Durch dieses Projekt soll eine wissenschaftlich fundierte Gesamtdarstellung des NS-Justizgefängniswesens auf dem Gebiet von Rheinland-Pfalz entstehen. Teilweise nutzen die heutigen Justizvollzugseinrichtungen des Landes Haftgebäude, die auch in der NS-Zeit dem Strafvollzug dienten – so in Wittlich, Diez, Worms, Ludwigshafen, Zweibrücken und Saarburg. Doch an einer Gesamtbetrachtung, die auf die Einbettung in das übrige Haftsystem des „Dritten Reiches“ und auf die bestehenden regionalen Besonderheiten der NS-Hafteinrichtungen in unserer Region eingeht, fehlt es bislang. Durch die Aufarbeitung soll eine weitere Gruppe von Opfern des NS-Regimes, nämlich die Insassen der damaligen Justizgefängnisse, die nötige Beachtung und Würdigung erhalten.
„Eine unabhängige, gründliche und wissenschaftlich fundierte Forschung ist die Voraussetzung für glaubwürdige Aufarbeitung. Denn unsere Justiz und unser Rechtsstaat leben von Transparenz und Glaubwürdigkeit. Es ist unsere Pflicht, offen und kritisch auf die eigene Geschichte zu blicken, um eine gerechte und lernfähige Demokratie gestalten zu können,“ so Minister Fernis.
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz












