Auf den Prüfstand: Hat das Urteil Auswirkungen auf Gefängnisse?
Nach neuesten SWR-Informationen prüft das rheinland-pfälzische Justizministerium, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der „Fixierungen“ Auswirkungen auf die Gefängnisse hat. Das Gericht hatte entschieden, dass künftig ein Richter das Fixieren von Psychiatriepatienten genehmigen muss. Ein Sprecher des Justizministeriums habe dem SWR gesagt, auch in den Gefängnissen komme es vor, dass Häftlinge festgeschnallt würden. Das sei allerdings das letzte Mittel – wenn etwa ein Häftling seinen Kopf gegen die Wand schlage und sich damit selbst gefährde. Über dieses Fixieren entscheidet bisher nur der Gefängnisleiter. Laut Bundesverfassungsgericht muss ein schwerer Freiheitsentzug wie das Fixieren aber von einem Richter angeordnet werden. Das Urteil beziehe sich zwar nur auf Psychiatrien. Das Justizministerium hält die Situation in den Gefängnissen aber für vergleichbar und will jetzt prüfen, ob auch beim Fesseln von Häftlingen ein Richter eingeschaltet werden muss, heißt es weiter.
Im vergangenen Jahr habe es in rheinland-pfälzischen Gefängnissen laut Justizministerium 21 Fälle von Fixierungen gegeben, und zwar bei 15 Gefangenen. Im laufenden Jahr seien es bisher sieben Fälle bei fünf Häftlingen gewesen. Die Fixierungen dauerten unterschiedlich lange, von einem kurzen Zeitraum bis zu mehreren Tagen.
Die Lage bei der Polizei sei laut rheinland-pfälzischem Innenministerium nicht vergleichbar. Die Polizei fixiere keine Personen in Gewahrsam, sondern lege im Fall von Widerstand maximal Hand- und Fußfesseln an, habe ein Ministeriumssprecher dem SWR mitgeteilt.