Ein Paukenschlag oder Sorgerechtskandal?
Mit einer Presseerklärung vom 17.11.2015 geht die Anwaltskanzlei Michael Langhans im Fall Andrea Kuwalewsky an die Öffentlichkeit. Er teilt darin mit, dass Minister Lewentz gegen seine Mandantin und Heldin der Sorgerechtsbewegungen ermitteln läßt. Zwingendes Verfahrensrecht werde hierbei vorsätzlich und hartnäckig verletzt. Am Samstag, 14.11.2015 kam auf Vox die Dokumentation „In den Fängen der Justiz“, in der seine Mandantin Andrea Kuwalewsky Fehler des Systems aufzeigen konnte. „Als Reaktion auf diesen objektiven und durch Beweise dokumentierten Sendetermin lässt Minister des Inneren Roger Lewentz nunmehr gegen Andrea Kuwalewsky, eine Heldin der Sorgerechtbewegungen, intern ermitteln“, heißt es weiter in dieser Presseerklärung. Dies könnte darin begründet sein, dass ggf. verwandtschaftliche Beziehungen zwischen der kritisierten Nichtgutachterin und der Polizei bestehen könnten.
Die notwendigen Informationen, die das Landesdisziplinargesetz vorsieht, würden hierbei vorsätzlich vorenthalten, zwingendes Verfahrensrecht werde willkürlich zugunsten einer Mobbingkampagne vernachlässigt, Akteneinsicht verwehrt. Es werde sogar wissentlich gegen den Sozialdatenschutz missbrauchter Kinder und deren Mutter verstoßen. Was daran verwerflich sein soll, die Mutter eines sexuell Missbrauchten Kindes zu unterstützen, weiß wohl Minister Lewentz nicht. Das Ministerium und seine willfähigen Helfershelfer scheinen sich insoweit keiner Schuld bewusst zu sein, teilt Rechtsanwalt Langhans weiterhin mit. Er habe daher heute alle strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Maßnahmen eingeleitet, auch gegen den Minister persönlich.
„Mein Dank gilt all den internen, aufrechten Beamten, die uns mit ausreichenden Informationen versorgen, um ansatzweise Rechtsstaatlichkeit zu garantieren – was Minister Lewentz und Herr Ebling als