Derzeitige Corona-Notstands-Verordnung nicht verfassungsgemäß
Die fraktionslose Landtagsabgeordnete Gabriele Bublies-Leifert (DIE FÖDERALEN) hat am heutigen Montag eine Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht wegen der aktuellen Corona-Verordnungen in Rheinland-Pfalz eingereicht.
„Wie bereits in mehreren Ausführungen durch den Präsidenten des Landesverfassungsgerichts dargelegt wurde, ist die derzeitige Corona-Notstands-Verordnungsorgie nicht verfassungsgemäß. Hier regieren das Kanzleramt mit Bundeskanzlerin Merkel auf der einen Seite, mit der Staatskanzlei von Malu Dreyer auf der anderen Seite, bewusst an den Landesparlamenten vorbei. Daher sind die bisher getroffenen Verordnungen, wie auch zuletzt die wilkürliche Schließung von Gaststätten, Restaurants, Sportstätten, Fitnessstudios und anderen Einrichtungen als obsolet zu betrachten und umgehend einzustampfen. Der Rechtsstaat ist selbstverständlich auch für Spitzenpolitiker der Regierungsparteien verbindlich. Alles Andere ist verfassungswidrig und als Affront gegen unser Grundgesetz und die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung zu werten!“ so Bublies-Leifert, die auch als Spitzenkandidatin der Partei DIE FÖDERALEN zur Landtagswahl antritt.
Quelle: Bublies-Leifert