Vorwurf: Verstoß gegen das Neutralitätsgebot
In wenigen Tagen wird ein neuer Bundestag gewählt. Und die aktuellen Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Nicht nur in Berlin wird hitzig diskutiert, der Ton wird auch in den Ländern immer rauher. Rheinland-Pfalz bleibt nicht verschont. Und es ist die Zeit der Abrechnung gekommen, wo politische Fehler unter die Lupe genommen werden.
In einer Presseerklärung hat die rheinland-pfälzische CDU-Fraktion mitgeteilt, dass sie eine Klage gegen Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) beim Verfassungsgerichtshof des Landes eingereicht hat. Dabei geht es nach Angaben der Oppositiondsfraktion um Verstöße gegen das Neutralitätsgebot. Schweitzer habe sich rund um die jüngste Migrationsdebatte im Deutschen Bundestag über den Newsletter-Verteiler der Landesregierung, über die Homepage der Landesregierung sowie in Social-Media-Veröffentlichungen der Landesregierung in seiner amtlichen Funktion als Ministerpräsident an der Diskussion, die auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bundestagswahl geführt wurde, parteiisch eingemischt. Die CDU-Landtagsfraktion sieht darin einen massiven Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und hat daher heute Klage beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz eingereicht.
„Staatliche Organe haben sich unparteiisch und neutral in Bezug auf politische Themen und gegenüber politischen Parteien zu verhalten – so sieht es das Neutralitätsgebot vor. Mit seinen offiziell als Ministerpräsident getätigten Aussagen verstößt der Ministerpräsident gegen diese Neutralitätspflicht“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Gordon Schnieder, heute in Mainz. „Als CDU-Landtagsfraktion halten wir die öffentlichen Äußerungen des Ministerpräsidenten für verfassungswidrig, weil sie unmittelbar im Vorfeld der Bundestagswahl in parteiergreifender Weise in den Wahlkampf eingreifen“, ergänzt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Marcus Klein.
In derr Klage wird gefordert, 1. die Verfassungswidrigkeit der Veröffentlichungen feststellen zu lassen, 2. die einstweilige Löschung der streitbaren Veröffentlichungen in einem ‚Eilantra zu veranlassen. Im sog. Organstreitverfahren habe die CDU-Landtagsfraktion einen Anspruch auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der beanstandeten Äußerungen wegen Verletzung des Demokratieprinzips aus Art. 74 Abs. 1 VerfRP.