Weitere Forderung: Entbehrliche Stellen von ehemaligen „Beck-Getreuen“ im Mainzer Justizministerium sollen nicht mehr neu besetzt werden – Robbers soll damit seine Unabhängigkeit beweisen!!
Der Landesarbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen (ACDJ) fordert Minister Prof. Dr. Robbers auf, eine zum 1. März 2015 frei werdende Abteilungsleiterstelle im Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einzusparen und damit frei werdende Mittel zur Stärkung des Rechtsschutzes einzusetzen. „Das Freiwerden der hochdotierten B 6-Stelle gibt dem Politikseiteneinsteiger Prof. Dr. Robbers eine hervorragende Gelegenheit, seine Unabhängigkeit unter Beweis zu stellen und statt einer Neubesetzung im eigenen Haus den Stellenmangel bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften abzumildern“, erklärte der ACDJ Vorsitzende Dr. Helmut Martin.
Bereits Amtsvorgänger Hartloff hatte vor gut einem Jahr der Forderung des ACDJ und der CDU-Landtagsfraktion entsprochen und den Wechsel der damaligen Leiterin der Strafrechtsabteilung als Staatssekretärin nach Berlin zur Einsparung einer Abteilungsleiterstelle genutzt, indem er die Leitungsaufgabe einem bereits vorhandenem Abteilungsleiter anvertraut hatte. „Das hat sich bewährt“, so Dr. Martin. Der Arbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen fordert Minister Prof. Robbers daher auf, die vor Jahren zur Versorgung eines Beck-Getreuen ausgegliederte Abteilung „Zivilrecht“ wieder mit der Abteilung „Öffentliches Recht, Verfassungs- und Europarecht“ zusammenzuführen und die frei werdende Leitungsstelle in der Abteilung „Öffentliches Recht“ einzusparen.
„Es widerspricht den Interessen der Rechtschutz suchenden Bürgerinnen und Bürger sowie den Erfordernissen einer effektiven Strafverfolgung, wenn zum Beispiel Richterstellen gestrichen oder Rechtspflegerstellen nicht besetzt werden und im Ministerium gleichzeitig hoch dotierte, aber entbehrliche Posten besetzt werden“, so Martin abschließend. Nach den aktuellen Zahlen des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wird der Personalbedarf bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern bzw. Amtsanwältinnen und Amtsanwälten nur zu etwa 75 % gedeckt. Rechtspfleger nehmen zum Beispiel bei den Betreuungs- und Nachlassgerichten wesentliche Aufgaben war. Die Amtsanwälte werden bei den Staatsanwaltschaften im Rahmen der Strafverfolgung tätig. In den Jahren 2014 und 2015 werden nach Plänen der rot-grüne Landesregierung 20 Richter- und Staatsanwaltsstellen im Land abgebaut. (red.)