Richter sollen künftig freiwillig länger arbeiten dürfen!!
Die CDU-Landtagsfraktion will auch für Richter und Staatsanwälte die Möglichkeit schaffen, freiwillig länger zu arbeiten. Für Beamte gibt es diese Möglichkeit bereits. Die CDU hat deshalb jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf: „Eine freiwillige Dienstzeitverlängerung ist im Beamtenrecht bereits geregelt. Es gibt keinen plausiblen Grund, warum dies nicht auch für Richter und Staatsanwälte möglich sein soll. Wir haben daher einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem die Möglichkeit einer freiwilligen Dienstzeitverlängerung im Landesrichtergesetz künftig verankert werden soll“, so Baldauf. Erfahrungen und Kompetenzen, die im Laufe eines Berufslebens gesammelt worden seien, könnten so länger genutzt werden. Eine Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit könne zudem dazu beitragen, vorübergehende Belastungsspitzen in der Justiz aufzufangen, ohne dass dadurch der Haushalt zu stark belastet würde. In anderen Bundesländern würden bereits entsprechende Regelungen bestehen, so die Meinung der CDU.
Bereits im Jahr 2015 habe die CDU-Fraktion einen ähnlichen Antrag in den Landtag eingebracht, der diese Möglichkeit für Richter eröffnet hätte und der von den Richtervertretungen einhellig begrüßt worden sei. Die damalige rot-grüne Koalition habe das leider abgelehnt. Da aber die Gründe für eine solche Regelung weiter fortbestünde, habe die CDU erneut eine entsprechende Initiative eingebracht. (red.)