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Home Politik

Rheinland-pfälzische CDU-Fraktion äußert sich zum Frankenthaler Baby-Mord-Prozess

von Karin Hurrle
03.02.2019
in Politik
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Freilassung des Angeklagten wird Thema im Rechtsausschussvon Karin Hurrle Zur Entlassung des Angeklagten im sogenannten Baby-Mord-Prozess vor dem Landgericht Frankenthal aus der Untersuchungshaft erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernhard Henter: „Wenn ein Angeklagter wegen überlanger Haftzeit infolge eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss, wirft das Fragen auf. Wir haben deshalb für die kommende Sitzung des Rechtsausschusses dazu einen Berichtsantrag eingereicht“. Insbesondere will die CDU-Fraktion von der Landesregierung wissen, warum es nicht in angemessener Zeit zu einem Urteilsspruch gekommen ist. Eine solche Freilassung führe zu erheblicher Verunsicherung in der Bevölkerung und gefährde das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates. Es werde daher von der Landesregierung erwartet, dass sie nicht nur die Ursachen für diese Freilassung im Einzelnen darlegt und dabei Fehler und Schwachstellen klar benennt, sondern auch erläutert, welche Maßnahmen sie ergriffen hat bzw. ergreifen wird, um zu verhindern, dass sich so etwas in der rheinland-pfälzischen Justiz wiederholen wird.  Drei Jahre sitzt der Angeklagte im Baby-Mord Prozess in Untersuchungshaft.  Ein erster Prozess war bereits geplatzt, weil eine Richterin erkrankt ist. Gerügt wurde von den Anwälten, dass zwischen den nächsten Verhandlungstagen oft zu viel Zeit verstrichen sei, weil sich die Frankenthaler Richter gleichzeitig auf komplexe und aufwendige Verfahren vorbereiten mussten. Vom Vorsitzender Richter Alexander Schräder wird nun die Verhandlung des Baby-Mord-Prozess fortgeführt. Von Verteidiger Alexander Klein, der den Beklagten vertritt, wurden bereits drei Befangenheitsanträge gegen Schräder gestellt. Der Streit eskalierte zwischen Richter Schräder und Verteidiger Klein wegen Terminabsprachen. Er habe zu wenig Rücksicht auf ihn genommen, um die Verteidigung zu beeinträchtigen. Zudem bezichtigte er Richter Schräder, mit dem ersten Befangenheitsantrag nicht korrekt juristisch umgegangen zu sein und sein eigenes Verhalten zudem falsch dargestellt zu haben. Nach interner Prüfung konnten andere Richter dies Vorwürfe gegen Kammer-Chef Schräder teilweise bestätigen und erklärten, dass ihm lediglich ein Irrtum unterlaufen sei, was bedeutet, dass von ihm weiterhin der Prozess geleitet werden darf. Denn Klein vertritt auch Angehörige eines Feuerwehrmanns, der bei einer Explosion der BASF im Oktober 2016 ums Leben kam. Weil sich der Prozess nach Meinung von Verteidiger Klein zu sehr in die Länge zieht, hat er eine Verfassungsveschwerde in Karlsruhe eingereicht, dem das Bundesverfassungsgericht folgte und der Angeklagte aus der U-Haft entlassen werden musste. Nun beginnen die Auseinandersetzungen, wer diese Verzögerungen verschuldet hat. Schwerwiegende Vorwürfe erhob auch der Verteidiger der Mutter, Rechtsanwalt Frank Peter, der auch CDU-Kommunalpolitiker im Rhein-Pfalz-Kreis ist. Er warf der Landesregierung vor, die Justiz nicht mit genügend Personal ausgestattet zu haben. Laut RHEINPFALZ-Bericht habe der Landesvorsitzende des Richterbundes, Amtsrichter Thomas Edinger aus Rockenhausen geäußert, es würden derzeit zwar mehr Richter eingestellt, jedoch sei der jahrzehntelange Personalabbau deshalb in der Justiz spürbar. Wegen der langen Verhandlungsdauer hatte der Verteidiger des Aneklagten Alexander Klein das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen und ihm in der Sache Recht gegeben. Dieses hatte die für die Verzögerungen von der Pfälzischen Justiz vorgebrachten Argumente als zu schwach beurteilt und die Beschwerde Kleins zugelassen, so dass der Angeklagte, der seine kleine Tochter getötet haben soll, aus der U-Haft entlassen werden musste. Somit musste das OLG Zweibrücken sein Urteil korrigieren und beschloss, dass der Angeklagte das Gefängnis verlassen darf. In Freiheit kann er bleiben, bis der Prozess in Frankenthal abgeschlossen ist, bei Urteilsfindung muss die Zeit der U-Haft angerechnet werden. Nun ist der Angeklagte auf freiem Fuße und konnte bereits am 31. Januar die Verhandlung beim Landgericht Frankenthal als „freier Mann“ besuchen. Doch nun geht der Streit zwischen den beiden Verteidigern Frank Peter und Alexander Klein weiter.  Denn Peter will dem 35jährigen Angeklagten die Freiheit noch einwenig einschränken lassen. Als Opfer-Anwalt vertritt er die Mutter des getöteten Babys, das ihr Partner und Angeklagter im Kokainrausch vom Balkon der gemeinsamen Wohnung in den Tod geworfen hat. Zuvor war sie mit einem Messer von ihm verletzt worden. Seine Freiheit will er in der Form einschränken  lassen, indem der Angeklagte von seiner Mandantin Abstand halten muss und seine Ex-Freundin nicht mehr anrufen darf. Klein ist allerdings der Meinung, dass nicht die Mutter, sondern sein Mandant nun geschützt werden müsse. Also will Klein  mit dem Gericht klären, wie sein Mandant künftig unbeschadet zur Gerichtsverhandlung gelangt, um sich vor Drohungen und Angriffen zu schützen. Derzeit gelangt er durch die Hintertür in den Gerichtssaal. Dort warten Polizisten auf ihn, um ihn danach geschützt an seine neue Adresse zu bringen.

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