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Reporter ohne Grenzen: Keine Überwachung durch Geheimdienste und Bundesnachrichtendienste

by Karin Hurrle
18.03.2025
in Überregional
Lesezeit: 2 mins read
DRK Haßloch verbreitet Fake News im WOCHENBLATT
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ROG lässt nicht locker und zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg

Reporter ohne Grenzen erinnert in einer Presseerklärung an Edward Snowden, ein Whisteleblower, der die weltweite Überwachung durch Geheimdienste enthüllte. Zwölf Jahre ist es her, dass dieser Skandal ans Licht kam, dass auch der Bundesnachrichtendienst (BND), der deutsche Auslandsgeheimdienst, fragwürdige Überwachungsmethoden nutzte, berichtet ROG weiter. „Dagegen gehen wir bei Reporter ohne Grenzen seit zehn Jahren juristisch vor“ heißt es in der Presseerklärung. „Und doch kämpfen wir noch immer um ein Minimum an Schutz vor unrechtmäßigem Abhören. Denn selbst das 2020 reformierte BND-Gesetz ermöglicht es, Journalist*innen umfassend zu überwachen, vor allem im Ausland. Das gefährde die Pressefreiheit. Bis heute.

Und deshalb lässt ROG nicht locker: Vergangene Woche ist die Organisation mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gezogen. Beide sind überzeugt: Das BND-Gesetz verletzt das Recht auf Privatleben und die Pressefreiheit. Beides ist durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt – sie gilt in Deutschland seit über 70 Jahren

Die Beschwerde von Reporter ohne Grenzen vor dem EGMR hat eine lange Vorgeschichte. Sie richtet sich gegen einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Das Gericht hatte die 2023 von uns und der GFF erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Verfassungsbeschwerde hatten wir gerügt, dass sich der Bundestag bei der Reform des BND-Gesetzes 2020 an mehreren Stellen offen über Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt hatte.

Dass es diese Vorgaben überhaupt gibt, ist ein großer Erfolg: Gemeinsam mit der GFF hatten wir im Jahr 2020 ein aufsehenerregendes Urteil zum gleichen Gesetz erstritten. Das Bundesverfassungsgericht entschied damals, dass sich deutsche Behörden auch dann an das Grundgesetz halten müssen, wenn sie im Ausland tätig werden. Neben Reporter ohne Grenzen und der GFF führen weitere Medienschaffende die EGMR-Beschwerde, darunter Meron Estefanos (Schweden), Goran Lefkov (Nordmazedonien), Dragana Pećo (Serbien) und Kerem Schamberger (Deutschland). Auch die unabhängige Journalistin und frühere RSF-Stipendiatin Elif Akgül (Türkei) zieht mit ROG vor den EGMR. Sie sitzt seit Ende Februar 2025 wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei (PKK) in Istanbul in Untersuchungshaft. Sie streitet diesen Vorwurf ab und RSF fordert ihre sofortige Freilassung.

Das zeigt: Auch wenn es Reporter ohne Grenzen hier um den deutschen BND geht, sind Medienschaffende weltweit betroffen. Allerdings sind Gerichtsverfahren langwierig und teuer. Deshalb freut sich der Verein, wenn viele Menschen den Einsatz für die Pressefreiheit mit einer Spende oder durch eine Mitgliedschaft unterstützen. Für die Unterstützung bedankt sich ROG aufs herzlichste.


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Schlagworte: Reporter ohne Grenzen: Keine Überwachung durch Geheimdienst und BundesnachrichtendiensteROG lässt nicht locker und zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg
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