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Home Politik

Rechtsgutachten: BKA wäre zu mehr Kooperation bei Edathy-Ermittlung verpflichtet gewesen

von Karin Hurrle
04.08.2015
in Politik
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Laut Gutachter bestand Informationspflicht laut BKA-Gesetz

Das Bundeskriminalamt hätte 2013 die gegen Sebastian Edathy ermittelnde Staatsanwaltschaft zeitnah darüber informieren müssen, dass ihre Ermittlungen in der SPD bekannt waren. Einem Gutachten zufolge, das dem ARD-Magazin Panorama vorliegt, war dies zumindest dem damaligen BKA-Präsidenten Jörg Ziercke nach einem Anruf des SPD-Politikers Thomas Oppermann im Oktober 2013 bewusst. Die entsprechende Information an die ermittelnden Staatsanwälte blieb aber aus. Zu „etwaigen Informationspflichten des Bundeskriminalamtes“ wollen sich „mit Blick auf den Untersuchungsausschuss“ weder das BKA noch dessen damaliger Präsident Jörg Ziercke auf Anfrage von Panorama äußern.

Der Freiburger Staatsrechtler Ralf Poscher hat das Gutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion für deren Arbeit im Untersuchungsausschuss zum Fall Edathy erstellt. Der Staatsrechtler begründet die Informationspflicht mit dem BKA-Gesetz. Demnach hätte das BKA „unverzüglich“ die Staatsanwälte informieren müssen. Die Grünen-Obfrau im Untersuchungsausschuss Irene Mihalic wirft dem Amt nun vor, das Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy „verschleppt“ zu haben. Das Gutachten belege, dass „das BKA gegenüber der Staatsanwaltschaft rechtlich in der Bringschuld war“. Irene Mihalic: „Wäre die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen rechtzeitig informiert gewesen, hätte sie den Eilbedarf berücksichtigen können und die Prüfung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, vermutlich unverzüglich abgeschlossen.“ Es sei nicht unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft dann zeitnah Durchsuchungen veranlasst hätte, so Mihalic weiter.

Stattdessen wartete die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen mit den Ermittlungen, um vergleichbare Fälle auszuwerten. Ob Edathy vor der Durchsuchung gewarnt war, prüft derzeit der Untersuchungsausschuss.

Die Grünen führen zum Beleg ihrer Vorwürfe Aussagen von niedersächsischen Staatsanwälten vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss an. Die Strafverfolger hatten sich in ihrer Vernehmung vor dem Ausschuss empört darüber gezeigt, dass die Information über den Fall Edathy in der Politik so breit gestreut war. Das spätere Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderpornographischer Schriften gegen Sebastian Edathy wurde gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. (red.)

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