Großer Ermittlungserfolg für die Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
In einem bundesweit vielbeachteten Verfahren gegen Mitglieder der Chatgruppe „Vereinte Patrioten“ ist es der Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus gelungen, eine geplante Entführung des Bundesgesundheitsministers zu vereiteln. Auch Anschlagspläne auf Einrichtungen der Stromversorgung konnten durch umfangreiche und intensive Ermittlungen in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und dem Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz aufgedeckt und ihre Realisierung verhindert werden. Das Verfahren wurde am 26. April 2022 vom Generalbundesanwalt übernommen. Es ist Gegenstand der heutigen Berichterstattung im Innen- und Rechtsausschuss.
Minister Mertin: „Diesen beachtlichen Erfolg verdanken wir der monatelangen professionellen, sachkundigen und hochmotivierten Arbeit aller Beteiligten“
Die Landeszentralstelle wurde im Oktober 2017 bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz eingerichtet. Für den Minister ist dieses Verfahren erneut ein Beleg dafür, dass es wichtig und richtig war, diese Zentralstelle einzurichten. Er betonte: „Die dort vorhandene hohe Ermittlungskompetenz hat den Erfolg zweifelsohne begünstigt, denn die Aufklärung von Straftaten, die im Internet – zumeist in geschlossenen Chatgruppen – diskutiert und geplant werden, ist unter den obwaltenden gesetzlichen Bedingungen überaus schwierig und umso begrüßenswerter.“
Generalbundesanwalt hat die Aufgabe ausschlaggebende Motivationen solcher Straftaten zu klären
Die weitere Aufklärung der von den fünf Hauptbeschuldigten geplanten Straftaten sowie deren ausschlaggebende Motivation ist nunmehr Aufgabe des Generalbundesanwalts. Minister Mertin zeigte sich zuversichtlich, dass es gelingen werde, die Hintergründe der Entstehung und den Radikalisierungsprozess innerhalb der Gruppe aufzuklären: „Es ist erschreckend zu sehen, welche demokratiefeindlichen und hochgefährlichen Aktionen geplant wurden. Jetzt gilt es, die Frage möglicher rechtsextremistischer Gesinnung genau zu klären. Darüber zu befinden, ist letztlich die Aufgabe unserer unabhängigen Gerichte“.
Quelle: Justizministerium Rheinland-Pfalz