Urteilsverkündung am 26. September 2023
Die Räumungsklage gegen den Haßlocher 08-Wirt wurde heute vor dem Landgericht Frankenthal verhandelt. Erstaunlich dabei war, dass Rechtsanwalt BOCK ohne seinen Mandanten erschien. Der verhandelnden Richterin von Schwichow hatte er erklärt, dass es ja wohl ausreiche, wenn er heute seinen Mandanten entschuldige. Der Sachverhalt wurde nochmals kurz von ihr vorgetragen, wobei keine Beweisaufnahme von ihr erfolgte. Auch zwei Zeugen die zu laden waren, mussten in der Verhandlung deshalb auch nicht aussagen. Als einziger Vorwurf brachte Rechtsanwalt Bock hervor, dass mehrmals von seinem Mandanten um ein klärendes Gespräch mit der Vorstandschaft der 08 gebeten, dies allerdings immer ausgeschlagen worden sei. Dem sei nicht so gewesen, entgegnete Rechtsanwalt Trösch, der den 1. FC 08 juristisch vertritt. Richterin von Schwichow wies nochmals auf die ordentliche und fristlose Kündigung hin und erklärte Rechtsanwalt Bock, dass sein Mandant doch bereits seit Januar wisse, dass ihm doch gekündigt worden sei. Somit doch genügend Zeit gehabt hätte, sich nach einer Alternative und einer neuen Wohnung umzuschauen. Sie richtete die weitere Frage an Rechtsanwalt Bock, ob sein Mandant die Kündigungsfrist kenne. Bock erklärte ihr daraufhin: „Mein Mandant weiß, dass sein Vertrag am 30.11.2023 ausläuft“. Zum ursprünglich geplanten Vergleich kam es an diesem Tage also nicht. Die Richterin hörte sich nochmals die Argumente beider Parteien an und erklärte daraufhin, dass eine Urteilsverkündung von ihr am 26. September 2023 erfolgt.
Was wäre also gewesen, wenn die Verhandlung auf einen Vergleich hinausgelaufen wäre? Mit einigen 08-Mitgliedern konnte unsere Redaktion bereits im Vorfeld darüber sprechen. Positiv sahen es Viele, dass eine Einladung an die 08-Mitglieder zum Gerichtstermin auch über Facebook und WhatsApp erfolgte. Das habe zumindest bewirkt, dass einige Unterstützer und Prozessbeobachter sich die Verhandlung selbst anhören konnten. Einige wären „sauer“ gewesen, wenn es bei dieser Verhandlung zu einem Vergleich zwischen den beiden Rechtsanwälten gekommen wäre. „Was gibt es mit einem Wirt zu vergleichen, der schon monatelang seine Pacht und seine Miete nicht bezahlt?“, hat unsere Redaktion von einigen Insidern erfahren. Es sei zu wünschen, dass Richterin von Schwichow nach Recht und Gesetz entscheide und sich über die Lügenmärchen des 08-Wirtes selbst ihre Meinung bildet.
Was ist ein Vergleich vor Gericht?
Nachdem Klage erhoben wurde, beginnt das gerichtliche Verfahren. Ein Prozess kann allerdings für alle Beteiligten sehr belastend sein und hohe Kosten verursachen. Aus diesem Grund wird vor einer gerichtlichen Verhandlung eine Güteverhandlung durchgeführt. Dabei schätzt das Gericht die Rechtslage ein und gibt den Prozessparteien die Möglichkeit einer gütlichen Einigung. Diese kann durch einen Vergleich vor Gericht erzielt werden. Voraussetzung dafür ist es, dass sich beide Parteien verpflichten, ihre Ansprüche und Forderungen einvernehmlich zu regeln und auf ein Urteil des Gerichts zu verzichten. Oftmals kann bereits in diesem Schritt der Streit beigelegt und der Gerichtsprozess verhindert werden, wenn eine für beide Seiten akzeptable Lösung ausgehandelt wird. Der Vergleich vor Gericht ist somit die schnelle und kostengünstige Alternative zu einem langjährigen Rechtsstreit, denn bei einer gütlichen Einigung verringern sich auch die Gerichtskosten.
Wie hoch ist die Einigungsgebühr bei einem gerichtlichen Vergleich?
Bei einem Vergleich vor Gericht können verschiedene Kosten entstehen, die je nach Rechtsfall individuell hoch ausfallen und deren Übernahme im Vergleich geregelt werden. Eine besondere Rolle bei einem Vergleich spielt die Einigungsgebühr. Dabei handelt es sich um eine Zahlung, die ein Anwalt für die Einigung mit der gegnerischen Partei erhält. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fallen hierbei unterschiedliche Gebührensätze an. Für Anwälte ist die Einigung im außergerichtlichen Vergleich durch den höheren Gebührensatz deutlich attraktiver. So wird die außergerichtliche Streitbeilegung gefördert, weil hierdurch die Gerichte entlastet werden können.
NACHRICHTEN REGIONAL wird am 26. September auf jeden Fall nach Frankenthal fahren und sich über die Verkündung von Richterin von Schwichow informieren. Wir werden unsere Leserinnen und Leser auch auf dem Laufenden halten und über das ergangene Urteil die Öffentlichkeit informieren.