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Startseite Wissenswertes

Psychiatrieforschung: Zu Risiken und Nebenwirkungen

by Redaktion
10.09.2026
in Wissenswertes
Lesezeit: 20 mins read
Die „Reichsbürger“ breiten sich aus wie eine Krake – Szene im Raum Neustadt, Lambrechter Tal und der Südlichen Weistrasse aktiv
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Therapieschaden, Behandlungsfehler, Grenzverletzung – Ein Fachbeitrag zusammengetragen aus 34 Quellen im anhängenden Verzeichnis – Stand: 10. September 2026

Psychotherapie gilt als besonders schonende Behandlung. Seit gut zehn Jahren erfasst die Forschung systematisch, was dabei schieflaufen kann – und findet deutlich mehr unerwünschte Wirkungen, als viele Behandelnde vermuten möchten. Ein Überblick über Zahlen, Mechanismen, blinde Flecken und die Rechtslage. Wer ein Antidepressivum nimmt, findet die Risiken im Beipackzettel; vor einer Operation wird dokumentiert, was schiefgehen kann. Für eine Psychotherapie gibt es beides nicht. Das heißt nicht, dass sie ungefährlich ist. Es heißt vor allem, dass lange nicht erhoben wurde, was sie neben der Heilung noch bewirkt. Das ändert sich – und der Befund ist zwiespältig: Die meisten unerwünschten Wirkungen sind leicht und vorübergehend. Sie sind aber häufiger, als die Behandelnden selbst annehmen  1, 13.

Ein altes Thema, das keines war

In Deutschland arbeiten nach Daten des Bundesgesundheitsministeriums 41 937 psychologische und ärztliche Psychotherapeut:innen in der vertragsärztlichen Versorgung; pro Quartal werden knapp zwei Millionen Behandlungsfälle abgerechnet  30. Wer eine dieser Behandlungen beginnt, tut das in der Regel in dem Gefühl, eine besonders schonende Therapie zu wählen – wirksam und nebenwirkungsfrei. Die erste Hälfte dieses Gefühls ist gut belegt: Übersichtsarbeiten über Meta-Analysen finden für die wichtigsten Verfahren robuste, wenn auch moderate Effekte  28. Die zweite Hälfte ist eine Annahme, keine Messgröße.

Dabei ist auch der negative Befund nicht neu. Schon in den 1960er-Jahren zeigte der US-Psychologe Allen E. Bergin, dass ein Teil der Behandelten eine Therapie mit unveränderter oder schlechterer Symptomatik verließ – und dass Vergleiche mit Unbehandelten nahelegten, dass das nicht nur natürlicher Verlauf war, sondern mit der Intervention zu tun hatte  21. In den nuller-Jahren wurde aus der ungeliebten Randnotiz ein Forschungsfeld: Scott O. Lilienfeld stellte 2007 eine Liste potenziell schädigender Psychotherapien zusammen und warf der Fachwelt vor, mit den Schattenseiten ihres Handelns umzugehen wie mit einem offenen Geheimnis  6. David H. Barlow, einer der Architekten der modernen Verhaltenstherapie, sprach 2010 vom „geschlagenen Geheimnis“ der Psychotherapie  7. Zwischen 2008 und 2012 lief am Department für Psychotherapie der Donau-Universität Krems die multimethodische Studie RISK, die Beschwerdebriefe von Patientinnen und Patienten, Experteninterviews und zwei große Patientenbefragungen zusammennahm  8.

Erst dabei und danach entstanden die Instrumente, ohne die belastbare Zahlen bis heute unmöglich wären: das UE-ATR-Vorgehen zur Unterscheidung von unerwünschtem Ereignis und behandlungsbedingter Reaktion  4, das Inventar INEP  9, der Negative Effects Questionnaire, die Side-Effects-of-Psychotherapy-Scale, für den stationären Bereich der Fragebogen NESTAP. Ein Überblick über diese Messverfahren von 2019 dokumentierte zugleich deren Grenzen: neun Instrumente, siebzehn verschiedene Negativbereiche, sehr unterschiedliche Prüfqualität  32. Den vorläufigen Konsens formuliert 2025 eine Arbeitsgruppe des Universitätsklinikums Jena in Nature Reviews Psychology, ergänzt durch eine deutschsprachige Übersicht in der Zeitschrift Verhaltenstherapie: Mit Nebenwirkungen ist bei mehr als jeder zehnten Psychotherapie zu rechnen, schwere Verläufe sind deutlich seltener  1, 2, 3.

Wer zählen will, muss unterscheiden

Der häufigste Fehler der Debatte ist ein begrifflicher, und er entscheidet über die Zahlen. Nicht alles, was während einer Therapie schlechter wird, ist eine Nebenwirkung dieser Therapie. Und nicht jede Nebenwirkung ist ein Behandlungsfehler.

Michael Linden hat dafür eine Kaskade von Prüfschritten vorgeschlagen: Zunächst wird jedes unerwünschte Ereignis notiert, ohne es zu deuten. Dann wird geprüft, ob es plausibel durch die Behandlung verursacht wurde – oder durch eine Kündigung, eine Trennung, eine körperliche Erkrankung, also durch Ereignisse, die parallel zur Therapie auftreten. Dann wird geprüft, ob fachgerecht behandelt wurde oder ein Kunstfehler vorliegt. Erst am Ende stehen Schwere, Dauer und Vermeidbarkeit  4. Der Verzicht auf die frühe Deutung ist der methodische Kern: In der Befragung von 100 Verhaltenstherapeut:innen berichteten diese bei 98 ihrer Patientinnen und Patienten von mindestens einem unerwünschten Ereignis. Als Nebenwirkung im engeren Sinn galt danach – geprüft von einer unabhängigen Interviewperson – aber nur bei 43 Patient:innen ein Fall  13.

Für die internationale Vergleichbarkeit haben sich Begriffe durchgesetzt, die aus der Arzneimittelforschung stammen und an die Psychotherapie angepasst wurden. Als „unerwünschtes Ereignis“ (Adverse Event) gilt jede negative Veränderung der körperlichen oder psychischen Gesundheit, des sozialen oder beruflichen Umfelds, die Patient:innen, Angehörige oder Behandelnde als relevant erleben. „Schwerwiegend“ ist es bei Rehospitalisation, dauerhafter schwerer Beeinträchtigung, Suizidalität oder Tod – oder wenn sich eine Symptomatik über mindestens zwei Wochen verschlechtert. Unterschieden wird ferner zwischen explizitem Schaden und indirektem Schaden: Zusatzbehandlungen, Behandlungsabbruch, Mehrverbrauch von Leistungen  5. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit definiert für die Psychotherapie entsprechend nüchtern: Nebenwirkung sei, was „durch eine fachgerechte Psychotherapie hervorgerufen wurde“; Therapieschäden infolge fehlerhafter Behandlung sind davon abzugrenzen, gehören aber ebenso zur Patientensicherheit  24.

BEGRIFFSKLÄRUNG: VIER EBENEN, VIER KONSEQUENZEN Unerwünschtes Ereignis: Alles Negative, das parallel oder nach einer Therapie auftritt, ohne Beweis für einen Zusammenhang. Konsequenz: notieren und nachfragen, nicht abwiegeln. Nebenwirkung (Adverse Treatment Reaction): Negativfolge einer fachgerechten Behandlung. Sie kann vorhersehbar, gerechtfertigt und unvermeidbar sein – und ist deshalb trotzdem aufklärungs- und überwachungspflichtig. Therapieschaden, Behandlungsfehler, Grenzverletzung: Negativfolge nicht fachgerechten Handelns, bis hin zu Missbrauch. Konsequenz: Supervision, Fehlermeldung, berufs- und haftungsrechtliche Klärung. Nichtansprechen und Verschlechterung (Non-Response, Deterioration): Kein neuer Schaden, aber ausbleibender Nutzen – in der Nutzen-Schaden-Rechnung eine eigene Position, die ausgewiesen werden muss  5, 23.

Fünf Prozent oder 94 Prozent

Wer nach der Häufigkeit fragt, stößt auf eine Spanne, die wie ein Widerspruch wirkt: 5,2 Prozent auf der einen, 94 Prozent auf der anderen Seite. Beide Zahlen sind korrekt. Sie beantworten nur verschiedene Fragen.

Am unteren Ende liegt die bislang größte Befragung, die nach bleibendem Schaden fragt: Über das National Audit of Psychological Therapies wurden in England und Wales 14 587 Menschen befragt, die psychologische Behandlungen erhalten hatten. 763 von ihnen – 5,2 Prozent – stimmten zu, dauerhafte negative Effekte erlebt zu haben; weitere 7,7 Prozent waren unsicher. Über 65-Jährige berichteten seltener davon, Angehörige sexueller und ethnischer Minderheiten häufiger  10. Dieselbe Forschungsgruppe fand in einer Auswertung von 50 Versorgern der spezialisierten Versorgung 14,1 Prozent bleibende Negativwirkungen unter 662 Teilnehmenden – und vor allem Aufschlussreiches darüber, unter welchen Bedingungen. Wer sich zur falschen Zeit zugewiesen fühlte, die aus seiner Sicht falsche Zahl an Sitzungen erhielt oder den Fortschritt nicht mit der Therapeutin besprach, berichtete deutlich häufiger von negativen Folgen (Odds Ratio 1,71 bis 3,11)  11.

Deutlich höher werden die Raten, wenn nicht nach bleibendem Schaden gefragt wird, sondern breit nach belastenden Erfahrungen – und wenn die Befragung in die laufende oder gerade beendete Behandlung fällt. Die bislang einzige deutsche Zufallsstichprobe dazu: Von 5 562 angerufenen Personen hatten 244 innerhalb der vergangenen sechs Jahre eine Psychotherapie gehabt; 56,6 Prozent berichteten mindestens einen durch die Behandlung verursachten negativen Effekt. Am häufigsten tauchten unschöne Erinnerungen wieder auf (57,8 Prozent, davon 68,8 Prozent mit Therapiebezug), dazu Schlafprobleme, Stress, unangenehme Gefühle und stärkere Sorgen (27,9 bis 36,9 Prozent). Verschlechterungen zeigten sich vor allem beim körperlichen Wohlbefinden (13,1 Prozent), bei der Arbeitsfähigkeit (13,1 Prozent), bei Vitalität (11,1 Prozent), bei sexuellen Problemen (10,6 Prozent) und beim Selbstwert (10,3 Prozent). 16,8 Prozent fühlten sich durch Aussagen ihrer Therapeutin oder ihres Therapeuten verletzt  12.

Zwei Muster erklären den Rest der Spreizung. Erstens die Perspektive: Befragt man Behandelnde strukturiert und lässt eine unabhängige Person die Kausalität beurteilen, kommt man in verhaltenstherapeutischer Ambulanzbehandlung auf 43 Prozent Patient:innen mit mindestens einer Nebenwirkung im engeren Sinn – bei 100 Befragten, deren Patient:innen im Schnitt 28,5 Sitzungen hinter sich hatten; 21 Prozent davon hatten schwere oder sehr schwere Nebenwirkungen, 5 Prozent anhaltende  13. Für die Regelversorgung derselben Region, psychodynamisch wie verhaltenstherapeutisch, ermittelte eine Folgestudie 33,2 Prozent – und eine eigene Rangfolge: Belastungen in der Familie (12,3 Prozent) und Symptomverschlechterung (11,2 Prozent) vorn, Stigmatisierung (0,4 Prozent) abgeschlagen; psychodynamisch Behandelte wurden etwas häufiger mit Nebenwirkungen erfasst (37,1 Prozent) als verhaltenstherapeutisch behandelte (30,1 Prozent)  14. Zweitens das Setting: In einer Hamburger und Marburger Erhebung mit dem INEP berichteten 15,2 Prozent der ambulant, aber 37,3 Prozent der stationär Behandelten mindestens eine Nebenwirkung; bei Fehlverhalten und ethischen Verstößen klafft die Lücke noch weiter (7,1 versus 28,8 Prozent). Schwere Formen – Schweigepflichtbruch, körperliche und sexuelle Übergriffe – lagen in beiden Settings unter einem Prozent  15.

Ihre Spitzenwerte erreichen die Raten dort, wo Stichproben klein und schwer belastet, die Intervention dicht und die Liste lang ist. Bei chronischen Depressionen im stationären CBASP-Programm gaben je nach Messinstrument 92 bis 94 Prozent an, mindestens eine der erfragten Nebenwirkungen erlebt zu haben  16; in verhaltenstherapeutischen Gruppen berichteten 98,6 Prozent über Belastungen und 43,7 Prozent über stark oder extrem belastende Erfahrungen  17. In Online-Erhebungen mit Selbstauswahl wurden bei Zwangserkrankungen 92,9 Prozent und bei depressiven Episoden 38,5 Prozent gemessen  15.

Studie oder ErhebungStichprobeWas gezählt wurdeMind. eine Nebenwirkung
Nationales Register England/Wales [10]14 587 Behandelte„dauerhaft negative Effekte“, eine Frage5,2 % (+ 7,7 % unsicher)
Deutsche Zufallsstichprobe [12]244 Therapien der letzten 6 Jahrebreite Liste negativer Effekte, mit Therapiebezug56,6 %
Strukturierte Therapeuteninterviews, Verhaltenstherapie [13]100 Therapeut:innen, 100 Patient:innennur sicher therapiebedingte Nebenwirkung43 %
Regelversorgung, Verhaltenstherapie und Psychodynamik [14]276 Patient:innen15 Bereiche, therapiebedingt33,2 %
Routineerhebung ambulant und stationär [15]315 Patient:innenINEP-Selbsteinschätzung15,2 % bzw. 37,3 %
Stationäre Programme und Gruppen [16][17]chronisch Depressive; Gruppentherapielange Symptom- und Beziehungsklisten92–94 %; davon 43,7 % stark belastend

Wer die Spanne als Mogelpackung liest, verkennt die Methodik. Entscheidend ist nicht der Maximalwert, sondern die Frage, ob ein Effekt bleibt, ob er therapiebedingt ist und ob er die Behandlung belastet. Genau dieses Dreigestirn zu trennen, ist das Verdienst der jüngeren Forschung  1, 2.

Was konkret vorkommt

Das Spektrum ist breiter als das Klischee von der schlechten Stunde nach der Sitzung. Belegt sind vier Gruppen.

Intrapersonelle Belastung. Längere Phasen negativer Verstimmung, Schlafprobleme, Scham und Schuldgefühle, lebhafter und häufiger werdende Erinnerungen an Belastendes, das Gefühl, Behandlung oder Behandelnde nicht zu verstehen – und, seltener, aber folgenreich, die Erfahrung, von der Therapeutin abhängig zu werden  12, 13, 15.

Symptomverschlechterung und neue Symptome. In den Daten zur Berliner Regelversorgung war die Verschlechterung der bestehenden Symptomatik die zweithäufigste Nebenwirkung überhaupt (11,2 Prozent), neue Symptome traten bei 2,9 Prozent auf  14. Im stationären CBASP-Programm gaben 66 Prozent an, dass sich ihre Beschwerden vorübergehend verschlechterten; bei diesen Patient:innen war die Remissionsrate geringer  16.

Soziale Folgen. Paar- und Familienkonflikte, Rückzug von Angehörigen, Belastungen im Arbeitsfeld, Trennungen. Diese Effekte tauchen in den deutschen Erhebungen ebenso auf wie in den Beschwerdeanalysen der RISK-Studie, deren Autor:innen eigenständige Schadensklassen auf sozialer, körperlicher und psychischer Ebene beschreiben – inklusive des Drucks, der auf dem Umfeld entsteht, wenn sich Verhalten ändert, ohne dass mitgesprochen wird  8, 13, 14.

Krisen und Sonderfälle. Suizidalität, akute Dekompensationen, Zusammenbrüche kommen vor und werden als schwerwiegende Ereignisse geführt  5, 13. Relativ gut untersucht ist inzwischen der Randbereich der Achtsamkeits- und Meditationspraxis, die vielen Verfahren beigemischt ist: In einer bevölkerungsbezogenen US-Befragung von 886 Meditierenden berichteten 58,4 Prozent über mindestens eine unerwünschte Wirkung, 31,4 Prozent über herausfordernde oder belastende Erfahrungen und 9,1 Prozent über funktionelle Beeinträchtigungen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit. Prädiktoren waren aktuelle psychische Belastung, eine Neigung zu ungewöhnlichen Wahrnehmungen und Überzeugungen sowie die Teilnahme an intensiven Retreats  18. Eine Tübinger Vergleichsstudie zeigt, warum das klinisch heikel und nicht einfach „gefährlich“ ist: Depersonalisations- und Derealisationserlebnisse aus der Meditation unterscheiden sich in ihrer Phänomenologie kaum von denen nach Trauma, Angst oder Cannabiskonsum – im Meditationskontext werden sie nur deutlich positiver bewertet. Was fehlt, ist Einordnung und Vorbereitung  19.

Die Kehrseite der Technik

Viele Nebenwirkungen sind keine Betriebsunfälle, sondern die technische Kehrseite dessen, was eine Methode wirksam macht. Wer Exposition betreibt, muss Angst auslösen, um Löschung zu ermöglichen – und riskiert Sensibilisierung, Generalisierung, neuen Rückzug. Wer Probleme analysiert, fördert Grübeln. Wer stützt und entlastet, züchtet Abhängigkeit. Wer deutet, beschämt. Wer in Gruppen konfrontiert, demoralisiert über die Geschichten der anderen  4, 17. Das ist kein Plädoyer gegen die Verfahren, sondern eine Beschreibung ihrer Preisstruktur. Entsprechend gehörten in der Charité-Befragung negatives Wohlbefinden und Belastung, Symptomverschlechterung und Familienkonflikte zu den häufigsten Nebenwirkungen  13.

Daraus folgt eine unbequeme Konsequenz: Diese Effekte verschwinden nicht, wenn besonders sorgfältig gearbeitet wird. Sie sind bei korrekter Durchführung zu erwarten und müssen deshalb vorher benannt werden. Die Debatte über als schädlich einzustufende Behandlungen hat dafür ein Register geliefert – kritisch dokumentiert sind vor allem wenig strukturierte, erfahrungsorientierte Gruppenangebote für vulnerable Patient:innen, Konfrontation ohne Vorbereitung auf Bewältigung, aversive Verfahren, Zwangsmaßnahmen sowie Methoden, die Erinnerungen rekonstruieren oder gar suggerieren  6. Ein gut untersuchtes Beispiel ist das Critical Incident Stress Debriefing, ein strukturiertes Nachgespräch nach kritischen Ereignissen: Es verhindert posttraumatische Symptome nicht zuverlässig und kann sie bei gedrängter Teilnahme eher verstärken, weil es den natürlichen Verarbeitungsprozess stört  21. Ein Sonderfall mit eindeutiger Datenlage sind schließlich Versuche, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu „korrigieren“: Sie sind mit mehr Depressionen, Traumafolgesymptomen und Suizidalität assoziiert und gelten international als unethisch  29.

Auf derselben Waagschale liegt das Ausbleiben von Nutzen. Die bisher umfangreichste Auswertung absoluter Ansprechraten – 441 randomisierte Studien, 33 881 Patient:innen, definiert als mindestens 50 Prozent Symptomrückgang – findet Werte zwischen 0,24 (Borderline-Störung) und 0,42 (Depression), bei PTBS 0,38  27. Die Mehrheit der Behandelten erreicht diese Schwelle nicht, auch wenn die Therapien gegenüber Kontrollbedingungen klar im Vorteil bleiben.

Der blinde Fleck: Behandelnde sehen weniger als die Daten

Die bemerkenswerteste Zahl der Nebenwirkungsforschung ist keine Patienten-, sondern eine Therapeutenzahl. In der Charité-Befragung erklärten 74 Prozent der 100 befragten Verhaltenstherapeut:innen zu Beginn des strukturierten Interviews, ihnen sei bei der gerade behandelten Person kein unerwünschtes Ereignis bekannt. Erst die Checkliste mit siebzehn Bereichen förderte sie zutage  13. Aus der Forschung zur Behandlungsevaluation stammt ein noch deutlicheres Beispiel: Therapeut:innen und Ausbildungskandidat:innen, die den Verlauf von 550 Behandlungen einschätzen sollten, erwarteten eine Verschlechterung bei 0,5 Prozent ihrer Patient:innen. Gemessen wurden 7 Prozent  21, 22.

Diskutiert werden zwei Mechanismen: ein Attributionsschutz, der negative Entwicklungen der Mitarbeit, der Schwere oder dem Krankheitsverlauf zuschreibt statt dem eigenen Tun – und eine Ausbildung, in der das Thema wenig Raum bekommt. Beides hängt zusammen: Eine 2020 veröffentlichte Befragung unter angehenden Verhaltenstherapeut:innen zeigte, dass die meisten zwar um Nebenwirkungen im Allgemeinen wissen, das Risiko bei den eigenen Patient:innen aber niedriger einschätzen als bei anderen  21.

Auch die Studien selbst tragen wenig zur Aufklärung bei. Eine Auswertung von 115 Studienprotokollen fand 2023, dass immerhin zwei Drittel Schadenaspekte adressierten, die Definitionen aber begrifflich weit auseinanderliefen  5. Die zugehörige Auswertung von 85 randomisierten Studien mit 14 420 Teilnehmenden ergab: In 60 Prozent wurde eine Zunahme der Symptome berichtet; für die Mehrzahl der Ereignisse blieb der Zusammenhang zur Behandlung jedoch ungeklärt – in einem aktuellen Überblick wird er nur für etwa jedes dreizehnte dokumentierte Ereignis als möglich, wahrscheinlich oder sicher therapiebedingt eingestuft  23, 33. Noch schlechter war die Datenlage früher: 2014 berichteten nur 21 Prozent der Studien zu psychologischen Behandlungen über Schaden auf Ebene der einzelnen Person  15. In Deutschland gibt es weder eine Meldepflicht für unerwünschte Wirkungen psychotherapeutischer Behandlungen noch ein Register; das Aktionsbündnis Patientensicherheit fordert beides, ebenso wie niedrigschwellige Lernsysteme  3, 24.

Kunstfehler, Grenzverletzungen, Beschwerdeakten

Zwischen „unangenehm, aber fachgerecht“ und „fehlerhaft“ liegt eine Grauzone, die für die Patientensicherheit relevanter ist als die spektakulären Einzelfälle. Eine Pilotstudie zum Inventar IKKIP erfasste bei 165 Menschen mit Therapieerfahrung im Mittel 16,21 Ereignisse, die als Kunstfehler interpretierbar sind – bei mittlerer Belastung (2,06 auf einer Skala von 0 bis 4). Am häufigsten: mangelhafte Diagnostik und Technikanwendung (44,3 Prozent), Verletzung therapeutischer Basisvariablen wie Empathie und Wertschätzung (40,9 Prozent), ein von den Behandelnden initiierter Therapieabbruch (31,9 Prozent). Sexuelle Grenzverletzungen und -überschreitungen waren mit 6,0 Prozent vergleichsweise selten – mit 3,40 Punkten aber am höchsten belastend. Das Item mit der größten Zustimmung in der Kategorie Basisvariablen ist bezeichnend: 65,5 Prozent berichteten, das Gefühl gehabt zu haben, mit ihrer Therapeutin oder ihrem Therapeuten nicht über alles reden zu können  20.

Beschwerdeauswertungen bestätigen das Bild aus der anderen Richtung. In der Analyse der beim Verein „Ethik in der Psychotherapie“ dokumentierten Anfragen aus den Jahren 2006 bis 2015 standen Empathieversagen sowie Setting-, Rahmen- und Abstinenzverletzungen vorn  31. Die Autor:innen der RISK-Studie beschreiben dieselbe Bandbreite „von alltäglichen Unterlassungen über Versagen in schwierigen Situationen bis zu Kunstfehlern und ethischem Fehlverhalten“, wobei das Ausmaß des Schadens mit der Schwere des Fehlers zunimmt  8. Solche Meldungen sind keine Nebenwirkungen im engeren Sinn. Sie sind der Grund, warum Nachfragen, Supervision und dokumentierte Vereinbarungen keine Formalien sind.

Rechtlich: Aufklärung ist Pflicht, Beipackzettel hin oder her

Seit 2013 regelt das Patientenrechtegesetz in den §§ 630a ff. BGB auch für Psychotherapeut:innen, was zu informieren und aufzuklären ist. Nach § 630e BGB gehören dazu „Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken“ der Maßnahme; die Informationsbroschüren der Kammern nennen als Beispiel ausdrücklich eine zwischenzeitliche Symptomverschlechterung. Fehlt eine wirksame Aufklärung, kann die Einwilligung unwirksam und eine Haftung begründet sein; dokumentiert werden muss sie nach § 630f BGB ohnehin  25. Das Oberlandesgericht Hamm hat 2017 für die ambulante Psychotherapie klargestellt, dass die Risikoaufklärung Pflicht ist – und zugleich deren Grenzen markiert: Über den Ausbildungsstatus supervisorisch begleiteter Behandelnder muss danach ebenso wenig gesondert aufgeklärt werden wie über Alternativen, wenn die gewählte Methode die besten Erfolgsaussichten verspricht  26.

Wie konkret die Aufklärung sein soll, ist offen; hier kollidieren Recht und Erkenntnisstand. Die Jenaer Empfehlungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit schlagen drei Phasen vor: Aufklärung zu Behandlungsbeginn über Diagnosemodell, erwartbaren Nutzen, Alternativen samt Nebenwirkungsprofil, finanzielle Rahmenbedingungen und den geplanten Verlauf; Zwischenbilanzen im Verlauf, in denen aktiv nach Belastungen gefragt wird; und interventionsspezifische Aufklärung vor belastenden Schritten – etwa vor einer Konfrontation –, ergänzt um Hinweise, wie darauf zu reagieren ist  24. Orientierend gilt in Anlehnung an die arzneimittelrechtliche Logik: Leichte Nebenwirkungen ab einer Häufigkeit von mehr als fünf Prozent sind zu erwähnen, schwere unabhängig von ihrer Wahrscheinlichkeit  24. Ein Beipackzettel lässt sich daraus trotzdem nicht ableiten – zu unterschiedlich sind Verfahren, Settings und Verläufe  3.

Was für die Therapie spricht – und was daraus folgt

Aus alldem folgt weder Panik noch Verzicht. Erstens ist die Nutzenseite solide  28. Zweitens sind die meisten dokumentierten Nebenwirkungen leicht und zeitlich begrenzt: In der Charité-Studie dauerte gut ein Drittel nur Stunden, ein weiteres Drittel wenige Tage  13. Drittens ist Unbehagen nicht mit Schaden identisch – und umgekehrt. Die verbreitete Annahme, eine vorübergehende Destabilisierung gehöre nun einmal zum Erfolg, wird in aktuellen Übersichten ausdrücklich als unbelegt zurückgewiesen; sie taugt nicht als pauschale Entwarnung  33. Umgekehrt kann Belastung mit gutem Verlauf einhergehen: Die Patient:innen, die nach dem stationären CBASP-Programm veränderte soziale Beziehungen berichteten, erlitten seltener einen Rückfall  16.

Beides zusammen ergibt eine pragmatische Haltung an drei Stellen. Am Anfang die Frage nach den erwartbaren Belastungen und danach, was passiert, wenn es schlechter wird. Im Verlauf eine systematische Rückmeldung – Fragebögen zu negativen Effekten gehören in dieselbe Kategorie wie Depressions- und Angstskalen. Am Ende eine Bilanz, die nicht nur Verbesserung zählt, sondern auch, was an Beziehungen, Arbeitsfähigkeit und Selbstwert auf der Strecke geblieben ist  1, 3, 24. Für die Versorgungsforschung heißt das: Schaden als regulärer Endpunkt, vergleichbare Instrumente, Register, Ausbildungscurricula. Für Behandelnde, dass die Nachfrage nach Schaden kein Misstrauensvotum gegen die eigene Arbeit ist, sondern Teil der Sorgfalt. Und für Patient:innen, dass „Das wird schon wieder“ keine Auskunft über Risiken ist.

WAS PATIENTINNEN UND PATIENTEN TUN KÖNNEN 1. Vor Beginn fragen. Was ist zu erwarten, was kann vorübergehend schlechter werden, was tun wir, wenn es schlechter wird? Wie viele Sitzungen sind geplant, wie wird Fortschritt gemessen, was kostet die Behandlung?  24 2. Belastungen ansprechen – auch über die Person der Behandelnden. Eine gute Arbeitsbeziehung hält das aus; ihre Qualität ist zudem ein Prädiktor dafür, wie viele Negativerfahrungen entstehen  15. 3. Verschlechterung ernst nehmen. Neue Symptome, Schlafprobleme über Wochen, Konflikte in Partnerschaft und Familie, Abhängigkeitsgefühle, schwindende Zuversicht sind Gesprächsstoff: kein Grund für einen Abbruch ohne Reflexion, aber ein Grund für ein erklärtes Thema in der nächsten Sitzung  1, 12. 4. Zweite Meinung ist legitim. Ein Wechsel der Behandlung ist üblich; in der deutschen Zufallsstichprobe berichteten 13,1 Prozent davon  12. 5. Dokumentation einfordern. Einwilligung, Aufklärung und Verlauf sind Aktenbestandteile, die Einsicht ist gesetzlich vorgesehen  25. 6. Bei Verdacht auf Grenzverletzungen die richtigen Stellen nutzen: Psychotherapeutenkammer des Landes (Berufsaufsicht, Beschwerde), Gutachterkommission und Schlichtungsstelle der Ärztekammer bei haftungsrechtlichen Fragen, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland für sozial- und gesundheitsrechtliche Orientierung, der Verein „Ethik in der Psychotherapie“ für ethische Beratung. Bei Straftaten: Strafanzeige, ärztliche Dokumentation von Verletzungen, vertrauliche Spurensicherung.  31, 34 7. Zahlen einordnen. 5 Prozent „dauerhaft negative Effekte“ bedeuten nicht, dass 95 Prozent geheilt werden – und 57 Prozent mit mindestens einem negativen Effekt bedeuten nicht, dass jede Therapie scheitert. Es kommt auf Definition, Setting und Rückblickzeitraum an  10, 12.

Redaktioneller Hinweis. Dieser Text ist eine faktenorientierte Übersicht auf Basis der zitierten Studien und Reviews; er ist keine individuelle Beratung und ersetzt keine Behandlung. Wenn nicht anders angegeben, bezeichnen Prozentwerte den Anteil der jeweils befragten Personen, die mindestens einen Effekt berichteten; die Studien unterscheiden sich in Definition, Erhebungszeitpunkt, Setting und Stichprobe erheblich, ihre Zahlen sind deshalb nur eingeschränkt vergleichbar. Auf wörtliche Zitate wurde bewusst verzichtet, alle Aussagen sind den Quellen als indirekte Wiedergabe zugeordnet.

Quellenverzeichnis

Alle Links und DOIs zuletzt geprüft am 10.09.2026. Quellennummern entsprechen den hochgestellten Ziffern im Text; bei Sekundärzitaten ist die Primärquelle angegeben.

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26. Deutsches Ärzteblatt, Rechtsreport. Psychotherapie: Aufklärung über Risiken ist Pflicht (Besprechung einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm). Heft 33–34/2017. · https://www.aerzteblatt.de/archiv/192968/Rechtsreport-Psychotherapie-Aufklaerung-ueber-Risiken-ist-Pflicht

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30. Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage, in: ZDFheute. Weniger Geld für ambulante Psychotherapie – „falsches Signal“. 13. März 2026 (Bundesarztregister, Stand 31.12.2025; 41 937 Psychotherapeut:innen, rund 1,9 Mio. Behandlungsfälle pro Quartal). · https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/psychotherapeuten-verguetung-honorar-kuerzung-100.html · Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung: Zi-Trendreport 1. Halbjahr 2025 (steigende Fallzahlen in Psychotherapie und Psychiatrie). · https://www.monitor-versorgungsforschung.de/news/zi-trendreport-fuer-das-1-halbjahr-2025-weiter-steigende-fallzahlen-in-psychotherapie-und-psychiatrie/

31. Franke P, Welther M, Hillebrand V, Schleu A, Strauß B. Beschwerden über Fehlverhalten in der Psychotherapie, Teil 1: Quantitative und qualitative Analyse der Dokumentation des Vereins Ethik in der Psychotherapie 2006–2015. Psychotherapeut. 2016. · https://www.researchgate.net/publication/309515001

32. Herzog P, et al. Überblick und Vergleich gängiger Instrumente zur Erfassung von Nebenwirkungen der Psychotherapie. Psychotherapie-Wissenschaft. 2019;9(1) – zitiert in [15].

33. Strauss B, Rosendahl J, Klatte R. Adverse experiences in psychological treatments: where do we stand? Current Opinion in Psychology. 2026;67:102161. doi:10.1016/j.copsyc.2025.102161

34. Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD): kostenfreie Beratung seit 2024, Tel. 0800 0117722; Hinweise des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten. · https://patientenbeauftragter.de/patientenberatung/

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Schlagworte: Psychiatrieforschung: Zu Risiken ud NebenwirkungenTherapieschaden Behandlungsfehler Grenzverletzung
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