Justizminister Philipp Fernis setzt sich erfolgreich für den Schutz von Berufsgeheimnisträgern ein
„Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Journalistinnen und deren Informanten, Rechtsanwälten und deren Mandanten sowie Ärztinnen und deren Patienten muss Vorrang haben vor den berechtigten Interessen, die die EU-Verordnung über Transparenz politischer Werbung verfolgt. Ich freue mich daher, dass wir mit unserem Antrag im Bundesrat überzeugen konnten und Bunderegierung und Bundestag nun gemeinsam auffordern, diesen in einem Rechtstaat unverzichtbaren Aspekt im weiteren Gesetzgebungsverfahren mehr in den Blick zu nehmen. Wer sich an einen Berufsgeheimnisträger wendet, muss sicher sein können, dass sensible Informationen nicht ohne Weiteres Gegenstand staatlicher Durchsuchungen oder Beschlagnahmen werden“, so Justizminister Fernis anlässlich des erfolgreichen Antrags im Bundesrat zum Gesetz über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung am vergangenen Freitag.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Durchführung einer EU-Verordnung dienen, die unionsweit Anforderungen an die Transparenz politischer Werbung und an den Einsatz von Targetingmethoden stellt, um Manipulationen im digitalen Raum vorzubeugen und faire demokratische Willensbildungsprozesse zu sichern. Zur Durchsetzung der Pflichten aus der Verordnung sieht der Gesetzentwurf weitreichende Befugnisse staatlicher Stellen etwa zu Durchsuchungen von Geschäftsräumen und Beschlagnahmen vor. Besondere Schutzvorschriften insbesondere zugunsten Angehöriger freier Berufe, wie sie im Strafverfahrensrecht aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses mit Mandanten bestehen, enthält der Gesetzentwurf aber nicht.
Justizminister Philipp Fernis weiter: „Die mit der EU‑Verordnung verfolgten Interessen sind legitim: mehr Transparenz bei politischer Werbung, eine wirksame Kontrolle von Finanzierungsströmen und der Schutz demokratischer Willensbildungsprozesse vor verdeckter Einflussnahme. Doch der Rechtsstaat verbietet es, dass diese Ziele um jeden Preis durchgesetzt werden. Jetzt sind Bundesregierung und Bundestag am Zug, das Defizit in diesem Gesetzentwurf zu beheben!“
Die bestehende Gesetzgebung:
Das Gesetz zur Transparenz politischer Werbung (EU-Verordnung 2024/900, voll anwendbar seit Oktober 2025), verpflichtet dazu, bezahlte politische Inhalte klar zu kennzeichnen, Finanziers offenzulegen und Targeting-Methoden transparent zu machen. Ziel ist es, Wahlmanipulation, verdeckte ausländische Einflussnahme und intransparente Datennutzung zu verhindern sowie die demokratische Meinungsbildung zu schützen.
Hier die wichtigsten Aspekte des Transparenzgesetzes für politische Werbung
Kennzeichnungspflicht: Politische Anzeigen (online und offline) müssen als solche sofort erkennbar sein. Es muss klar sein, dass es sich um eine Anzeige handelt, wer sie bezahlt hat (Sponsor) und in welchem Zusammenhang (z.B. Wahl) sie steht..
Targeting-Regeln: Die Nutzung personenbezogener Daten für gezielte politische Werbung (Microtargeting) wird strenger reguliert und erfordert oft eine explizite Einwilligung. Wenn Werbung gezielt an bestimmte Nutzergruppen ausgespielt wird, müssen diese Informationen zugänglich sein.
Informationstiefe: Werbung muss Angaben dazu enthalten, welche Wahl/Abstimmung sie betrifft.
Verbot aus Drittstaaten: Drei Monate vor Wahlen wird politische Werbung aus Nicht-EU-Staaten becschränkt, um Desinformationen zu bekämpfen.
Datenschutz: Personenbezogene Daten dürfen für zielgerichtete politische Werbung nur mit ausdrücklicher Einwilligung genutzt werden.
Warum dieses Gestz?
Die Regelung soll die demokratische Meinungsbildung schützen, indem sie digitale Plattformen in die Pflicht nimmt, Reichweiten und Hintergründe politischer Inhalte durchschaubar zu machen. Sie gilt für Parteien, NGOs und zivilgesellschaftliche Akteure. Dieses Gesetz ist am 10. Oktober 2025 in Kraft getreten und soll die Durchsetzung dieses Gesetzes regeln.












